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22.09.2022 Allgemein

An­trag Vor­be­halts­ge­biet (AB­GE­LEHNT!)

In der Gemeinderatssitzung in Hinterstoder vom 22.09.2022 haben wir GRÜNEN in Hinterstoder einen Antrag eingebracht, dass Schritte eingeleitet werden sollen Hinterstoder vom Land OÖ zu einem Vorbehaltsgebiet erklären zu lassen.

Im OÖ Grundverkehrsgesetz ist unter § 6 Vorbehaltsgebiete beschrieben:
(1) Sofern es zur Verwirklichung der im § 1 Abs. 1 Z 1 und Z 3 bis 6 genannten Ziele
notwendig ist, hat die Landesregierung durch Verordnung Gebiete, in
denen
1. die Anzahl der Freizeitwohnsitze im Verhältnis zur Anzahl der Hauptwohnsitze
erheblich über den entsprechenden Zahlen in den angrenzenden oder vergleichbaren
Gebieten liegt, oder
2. die Anzahl der Freizeitwohnsitze einer sozio-kulturellen, strukturpolitischen,
wirtschaftspolitischen oder gesellschaftspolitischen Entwicklung dieses Gebiets
(Ortsentwicklung) entgegensteht, oder
3. eine überdurchschnittliche Erhöhung der Preise für Baugrundstücke durch die
Nachfrage an Freizeitwohnsitzen eingetreten ist bzw. eine solche unmittelbar droht, zu
Vorbehaltsgebieten zu erklären.

Zu 1.: Nebenwohnsitzraten von 2019 aus Gemeinden im Umkreis von Hinterstoder:
Hinterstoder: 75.4% Vorderstoder: 43.9%, Klaus an der Pyhrnbahn: 23.5%, Roßleithen
15.6%, St. Pankraz: 15.5%, Windischgarsten: 17.1%, Spital am Pyhrn: 11.1%, Rosenau
am Hengstpaß: 21.5%
-> Die Nebenwohnsitzrate betrug in Hinterstoder 2019 über 75% und liegt erheblich
über den Zahlen der angrenzenden Gebiete!

Zu 2.: Hinterstoder hatte lt. Bezirksrundschau Kirchdorf vom 19.06.2020 (LINK) pro Kopf
gemessen mit 10.552€ die höchsten Verbindlichkeiten im Bezirk Kirchdorf, sowie mit 49
Jahren den höchsten Altersdurchschnitt aller Gemeinden Oberösterreichs.
Hohe Nebenwohnsitzraten führen lt. Literatur [Dierer2020] zu ungünstigen Effekten wie:

  • Hohe Immobilienpreise
  • Abwanderung der jungen Bevölkerung
  • Überalterung der lokalen Bevölkerung
  • Weniger Einnahmen aus dem Finanzausgleich des Bundes

In OÖ. Vorbehaltsgebieten sind Rechtserwerbe zu Freizeitwohnsitzzwecken an
Baugrundstücken grob gesagt (Details siehe [OÖGvG]) nur zulässig, (1) bei Grundstücken mit
der Widmung Zweitwohnungsgebiet, (2) durch nahe Angehörige oder (3) wenn der
Gegenstand während der letzten fünf Jahre ausschließlich zu Freizeitwohnsitzzwecken genutzt
wurde.

Wir treten daher dafür ein, dringendst alle rechtlichen Maßnahmen die zur Verfügung stehen
zu nützen, um in Hinterstoder eine Verbesserung obiger Punkte zu erreichen. Wir befürchten,
dass die Situation für unser Hinterstoder in den folgenden Jahren sonst noch schlimmer
werden wird, je länger wir damit zu warten.

Update - 20220922:

Wurde leider in der Gemeinderatssitzung vom 22. September 2022 mit den Stimmen der ÖVP und der FPÖ ABGELEHNT!

Die Anfrage an den Bgm am selben Tag hat ergeben dass wir am 21.09.2022 in Hinterstoder bereits eine Zweitwohnsitzrate von 96% haben!

Leider hat sich der Gemeinderat hier mit 6 Stimmen der ÖVP, 4 Stimmen der FPÖ gegen die 3 Stimmen der GRÜNEN ausgesprochen und unser Antrag wurde abgelehnt.

Das Thema soll aber nochmal ‘zeitnahe’ im Ausschuss für Raumordnung besprochen werden.

Wir hoffen dass die Gemeinde erkannt hat, dass es so nicht weitergehen kann.
Aktuell kann man auf den Immobilienverkäufen noch schön ‘Haus in Hinterstoder – zweitwohnsitzfähig’ angeben und damit einen höheren Preis erzielen. Somit werden viele unserer Häuser in’s Ausland abverkauft auch weil Leute die ev. wirklich hier wohnen wollen können, sich die hohen Preise nicht leisten können.
Und: Nachdem in Summe in Hinterstoder bereits so viele Flächen ‘verbaut sind’ lässt uns das Land auch kaum mehr neue Gebiete auf Bauland umwidmen. Wenn wir also zulassen, dass der Abverkauf bei uns so weitergeht, dann gibt es keine Wohnungen mehr in Zukunft für potentielle Hauptwohnsitzer.
Das sollte aus unserer Sicht ein Ende finden.

Auch wenn das Vorbehaltsgebiet – Gesetz von vielen als ‘zahnlos’ angesehen wird, denken wir nicht dass z.B. ein EU-Käufer der nicht aus Österreich ist, so einfach einen Nachweis erbringen kann, dass er das Haus eh als ‘Hauptwohnsitz’ verwenden wird.
lt: (LINK): “Der Hauptwohnsitz eines Menschen bezeichnet jenen Ort der Unterkunft, der als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen der Unterkunftnehmerin/des Unterkunftnehmers gilt”.
Wir haben auch gehört, dass es in manchen Bundesländern wohl auch eine Beweislastumkehr gäbe, dass der Käufer beweisen muss, dass er seinen Hauptwohnsitz auch tatsächlich dort hat – haben dazu aber nichts gefunden in Gesetzen. In OÖ gilt das wohl aktuell NOCH nicht.
Also natürlich muss man auch dahinter sein und es prüfen und es klarmachen, dass man keine Verstöße dulden wird.
Wir haben aber halt aktuell nur das eine Gesetz und auch wenn es nur ein bisschen nützt, ist das schon eine Verbesserung.
Bzw. andersherum gefragt:  Wenn die Vorbehaltsgebiet Verordnung nichts nützt – das Gesetz also zahnlos ist, warum machen wir es denn dann nicht einfach? – Hilfts nicht – schadt’s ned…

Update - 20230126

Am 26.01.2023 wurde in der Gemeinderatsitzung, nach dem ersten von den anderen Fraktionen abgelehnten Antrag der GRÜNEN dazu vom September 2022, und einer nachträglichen Befürwortung des Vorhabens im Raumordnungssausschuss, nun einstimmig beschlossen, dass beim Land OÖ ein Antrag auf ein Vorbehaltsgebiet für das Gemeindegebiet von Hinterstoder eingebracht wird 🙂
Da die Zweitwohnsitzrate in Hinterstoder im Jänner 2023 schon über 100 Prozent betragen hat ist das ein wichtiger Schritt.
Wir freuen uns, dass wir hier einen parteiübergreifenden Konsens erzielen konnten 🙂

Downloads

  • 20220922 Antrag GRÜNE Vorbehaltsgebiet Hinterstoder

  • Nebenwohnsitzfälle am 31.10.2019 lt. Statistik Austria (aus Hinterstoder – Antrag Vorbehaltsgebiet)

Helmut Zörrer
  • Gemeinderat
  • Ausschüsse: Prüfungsausschuss, Raumplanung, Bauangelegenheiten; Ersatz: Sanität
Karin Zörrer-Zeiner
  • Fraktionsobfrau GRÜNE
  • Gemeindevorstand
  • Gemeinderätin
  • Ausschüsse: Umwelt, Tourismus, Sanität, Jagd
karin.zoerrer-zeiner(DAS_LOESCHEN)@gruene.at
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