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09.04.2026 Allgemein

Gmunden: LVWG beendet Geheimhaltungs-Farce

Ein Sieg der Transparenz, der Öffentlichkeit und des Informationsfreigesetzes – nun wird sich klären, warum Gmunden kein Vorbehaltsgebiet sein darf, wie dies begründet wird und ob dies auch rechtens erfolgt ist

„Die Gmundner Geheimhaltungs-Farce ist beendet. Wie die legendäre Cola-Formel ist das ominöse Gutachten unter Verschluss gehalten worden, jetzt muss sie an die Öffentlichkeit. Das ist der klare Spruch des Landesverwaltungsgerichts, der nun für Transparenz sorgt. Ich gehe davon aus, dass sich das Land Oberösterreich an dieses Urteil hält, ich Einsicht in das Gutachten bekomme und sich damit die zentralen Fragen klären. Warum den Inhalt nur wenige kannten und nicht darüber sprechen durften. Warum Gmunden kein Vorbehaltsgebiet sein darf, wie dies begründet wird und ob dies auch rechtens erfolgt ist“, zeigt sich der Grüne Raumordnungssprecher LAbg. Rudi Hememetsberger vom Spruch des Landesverwaltungsgerichts erfreut und sowohl im Vorgehen als auch seinen Forderungen voll bestätigt.

Auf Basis dieses Gutachtens hat die OÖ. Landesregierung gegen den mehrheitlichen Willen des Gemeinderats der Stadt Gmunden eine Verordnung Gmundens zum Vorbehaltsgebiet abgeschmettert. Ebenso Forderungen nach Heraushabe des Gutachtens – mit Verweis auf eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit dem (ebenfalls geheimen) Sachverständigen. Selbst ein Informationsbegehren Hemetsbergers nach dem neuen Informationsfreigesetz wurde vom Land OÖ zurückgewiesen, weil das Geheimhaltungsinteresse angeblich überwiege. Die Beschwerde Hemetsbergers beim LVWG gegen diesen Bescheid war nun erfolgreich. Hemetsberger darf Einsicht nehmen, die Erkenntnisse und selbst den Namen des Sachverständigen prüfen und auch veröffentlichen.

Hemetsberger: „Es ist ein Sieg in der Sache und auch für das neue, von uns Grünen durchgesetzte Informationsfreigesetz. Man wollte in diesem Fall mit angeblichen Geheimhaltungsinteressen ein Gutachten zu einer sehr umstrittenen politischen Entscheidung weiter versperrt halten. Als wäre es eben kein Gutachten zu einem Vorbehaltsgebiet, sondern ein Staatsgeheimnis. Diesem Vorgehen hat das Landesverwaltungsgericht nun ganz deutlich die Grenzen aufgezeigt Die Gmundner:innen haben das Recht auf Aufklärung. Das Recht zu erfahren, warum ihre Stadt angeblich nicht als Vorbehaltsgebiet in Frage kommt. Und das werden wir uns jetzt genau anschauen“.

Rudi Hemetsberger
Rudi Hemetsberger

Landtagsabgeordneter und Bürgermeister

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