Einwendung gegen Flächenwidmung in OÖ
Flächenwidmungsplan
Der Flächenwidmungsplan regelt wie man Grundstücke in einer Gemeinde nutzen darf. (z. B. Grünland, Bauland, Verkehrsflächen, Sondergebiete (z. B. SOTB = Sondergebiet Tourismus Betrieb), …).
Für Oberösterreich findet man den ~ aktuellen Flächenwidmungsplan im DORIS.
(Und es gibt z. B. für Android Handys auch eine DORIS-App.)
Örtliches Entwicklungskonzept (ÖEK)
Im übergeordneten Örtlichen Entwicklungskonzept (ÖEK) legt die Gemeinde ihre mittelfristigen Ziele für die Raumplanung fest. Das ÖEK sollte alle 10-15 Jahre erneuert werden.
Änderungen an Flächenwidmungen:
siehe OÖ – Raumordnungsgesetz
lt: §12 (2) R
-> Für konkrete Änderungen an Flächenwidmungen leitet zunächst der Gemeinderat einer Gemeinde ein Verfahren ein .(§33 (1) bis (4))
Danach erfolgt eine Stellungnahmemöglichkeit für bestimmte behördliche Stellen.
Interessant sind:
Kurzfassung - Änderungen an Flächenwidmungen:
Ab ~ 4 Wochen vor
(der genaue Termin dazu wird auf der Amtstafel der Gemeinde angeschlagen) haben alle BürgerInnen (müssen nicht aus der Gemeinde sein) die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen können die Möglichkeit, Stellungnahmen dazu abzugeben / (Einwendungen vorzubringen), die dann dem Gemeinderat vorzulegen sind.Wie kann ich ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen - was können mögliche Einwendungen sein?
lt. (Infos bei der LKO)
z. B: Heranrückende Bebauung, Nutzungskonflikte, Lärm, Widerspruch zu Raumordnungsgrundsätzen, Forderungen dass Baulandwidmungen möglichst flächenschonend und sparsam durchgeführt werden.
Sonst e.v. konkret benannte Emissionen wie Lärm, Geruch, Staub, Abgase, Erschütterungen, Blendung oder Spiegelung,… Erhöhter Verkehr, Ortsbild, Gefahr für Trinkwasser, Grundwasserspiegel, Hohe zu erwartende Kosten für Gemeinde + damit alle Bürgerinnen und Bürger für teure Infrastruktur (Kanal, …) – Siedlungssplitter, …
Nicht zum örtlichen Entwicklungskonzept passende Flächenwidmungsänderungen. Naturschutz, bedrohte Pflanzen und Tierarten,…
Beispiel - Interesse glaubhaft machen bei einer SOTB-Widmung für einen Campinplatz
Wenn z. B. für einen Campingplatz ein gesamtes Gebiet auf SOTB gewidmet werden soll, kann man einwenden dass doch ‘Baulandwidmungen möglichst sparsam’ durchgeführt werden sollen.
Im OÖ Tourismusgesetz findet sich unter §70 (3):
—
—
Im Dokument ‘Campingplatzrecht’ wird z. B. auf S4 gesagt:
—
Campingplätze befinden sich in aller Regel nicht im Bauland, sondern auf Grünflächen. Es ist daher verständlich, dass der Gesetzgeber dort Bauwerke (z.B. Tiny Houses) nur beschränkt duldet. Andernfalls besteht die Gefahr, dass sich ein Campingplatz zu einer Art „Hüttendorf “ entwickelt.
—
Im Umkehrschluss würde eine vollständige Bauland Widmung also Tür und Tor für eine spätere andere Nutzung öffnen. Man könnte ja auch ‘Erholungsfläche Grünland Campingplatz’ nehmen statt SOTB.
(SOTB birgt immer die Gefahr, dass ev. ein (nächster) Investor das Areal für BuyToLet verwendet)
Also eine gute Einwendung, wenn derartiges wo so geplant sein sollte 😉
Soll ich nun eine Einwendung schreiben - bringt das was? Was kann man damit bewirken?
Rechtlich muss einem klar sein, dass man hier keine rechtliche Handhabe hat – es ist kein Bauverfahren – man kann nur Einwendungen schreiben und hoffen, dass diese vom Gemeinderat entsprechend gewürdigt werden.
Es gilt auch lt. (Info-Webseite des Landes OÖ):
Der Gemeinderat hat sich mit Einwendungen zu beschäftigen und hat im Rahmen einer gebotenen Interessenabwägung zu begründen, warum er den Einwendungen stattgegeben oder nicht-stattgegeben hat.
Also – das ist ja auch etwas!
Und vielleicht kann man es sich ja einfach auch nicht verzeihen, bei einem bestimmten Vorhaben, bei dem man davon überzeugt ist dass es schlecht ist, seine Bedenken dazu den Behörden nicht gesagt zu haben.
Wie genau muss ich eine Einwendung machen?
Es gibt hier keine genauen formalen Vorschriften.
Du musst natürlich prinzipiell deine Einwendung gegen die Umwidmung unter Benennung des genauen Themas (welches Verfahren) an die Gemeinde senden.
Wenn du es für nützlich hältst kanns du sie ja auch in Kopie an ev. weitere interessierte Landtagsabgeordnete (z.b. Raumordnung) bzw. Stellen senden. -> “Die Landesregierung erfüllt in Angelegenheiten der Örtlichen Raumplanung die Funktion der Gemeindeaufsichtsbehörde”.
Und wenn du deine Bedenken auch ‘öffentlich machen willst’ – kannst du sie natürlich in CC auch an etwaige regionale Medien senden.
Beispiel-Vorlagen für Emails z. B. für die geplanten Flächenwidmungen beim Peham Villa Areal in Hinterstoder 202404 findest du HIER