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06.10.2023 Allgemein

Ver­kehrs­be­ru­hi­gung im Be­reich der Volks- und Mit­tel­schu­le

Verkehrsberuhigung im Bereich der Volks- und Mittelschule gefordert

Derzeit laufen die Bemühungen eines Immobilieninvestors im Bereich des Schulweges eine Wohnanlage (am Areal der Tischlerei Stimmeder) mit ca. 30 Wohneinheiten zu errichten. Die Zu- und Abfahrt zu diesen Wohnbauten ist allerdings über den Schulweg geplant. Dieser ist aber eine sehr schmale Straße die auch noch beidseitig durch Mauern und Zäune begrenzt ist. An der schmalsten Stelle ist der Schulweg weniger als drei Meter breit.

 

Um die Schulkinder nicht durch den zusätzlichen Verkehr zu gefährden haben wir im Infrastrukturausschuss ein Konzept zur Verkehrsberuhigung in diesem Bereich vorgeschlagen. Dieses Konzept sieht vor, dass im nördlichen Bereich zwischen Ringstraße und der Einmündung Parkplatz die Straße für den PKW-Verkehr gesperrt wird. In diesem Bereich beträgt die Fahrbahnbreite weniger als drei Meter.

Der Bereich von der Einmündung Parkplatz bis zur Adalbert-Stifter-Straße soll als Schulstraße definiert werden (siehe Plan ganz unten). Die Schulstraße wurden in der StVO im November 2022 neu eingeführt und ist im Wesentlichen ein allgemeines Fahrverbot mit Ausnahmen für Anrainer und diverse Rettungs- und Zustelldienste und nimmt insbesondere auch auf die Schulzeiten Bezug (siehe Fakten unten).

 

Das geplante Wohnbauprojekt sowie eine allfällige Erweiterung der Bebauung in süd-östliche Richtung sollen lt. Planungen zukünftig ausschließlich über den Schulweg von der Kurhausstraße her erschlossen werden.

 

Der Vorschlag wurde im Ausschuss diskutiert und an den zuständigen Verkehrssachverständigen der Bezirkshauptmannschaft zur Prüfung weitergeleitet. Derzeit warten wir auf einen Termin mit dem Sachverständigen, um die Maßnahmen bei einer Vor-Ort-Begehung zu besprechen.

 

Fakten zur Schulstraße: Gemäß § 76d. StVO gelten in einer Schulstraße während der verordneten Zeiten folgende Bestimmungen:

  • Fahrverbot für Kraftfahrzeuge auf der Straße oder einem Straßenabschnitt im Umfeld von Bildungseinrichtungen. Anwohnerinnen und Anwohner dürfen in Schrittgeschwindigkeit zu- und abfahren.
  • Gehen ist auch auf der Fahrbahn erlaubt.
  • Radfahren ist in Schrittgeschwindigkeit erlaubt.
  • Der Straßenabschnitt kann mechanisch abgesperrt werden, etwa mit Pollern oder Scherengittern.

Außerhalb der verordneten Zeiten gelten die allgemeinen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Das Straßenschild Schulstraße kennzeichnet deutlich den Beginn und das Ende der Schulstraße

Infos zur Schulstraße vom Bundesministerium: https://www.klimaaktiv.at/dam/jcr:fd19eb96-5610-411e-b0cc-1f335742c647/KAM_Brosch_Schulstrasse_A4_barr_230921.pdf

Klaus Rottensteiner
Klaus Rottensteiner

Ersatzgemeinderat

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