Sonderschulen müssen Kompetenzzentren werden
Projekte wie in Linz und Perg sind Zwischenlösung, aber sie dürfen nicht die Rückkehr zum Trennenden einläuten – Grüne fordern von Landesverantwortlichen Zielplan für die kommenden Jahre und vom Bund einen Ausbau der sonderpädagogischen Stunden
„Die geplanten Sonderschulen in Linz und Perg mögen gut begründet sein. Und ihr Anliegen ist zweifellos ein Gutes. Aber bei Sonderschulen schwingt ganz einfach die Rückkehr zum Trennenden mit. Ihnen haftet Rückschritt in ein Zweiwelten-System an. In diesem Sinn sind auch jene Befürchtungen nachzuvollziehen, dass neue Sonderschulen auf Kosten der Integrationsklassen gehen. Sonderschulen können nur eine Brücke sein zu Neuem. Zu Kompetenzzentren und zu „Schulen für Alle“. Zum schulischen Idealbild, an dem an einem Schulstandort Kinder mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam lernen können. Solange dies in Regelschulen noch nicht vollständig gelingt, brauchen wir Zwischenlösungen. Und dazu zählen die Sonderschulen. Das Zukunftsrezept sind sie aber sicher nicht“, kommentiert die Grüne Behinderten-Sprecherin LAbg. Ulrike Schwarz die entsprechenden Pläne.
Diese „Schule für Alle“ hat Integrations- und Inklusionsklassen, gemeinsamen Unterricht aber mit individuellen Lernzielen. Eigene Kleinklassen gibt es nur für Kinder mit Mehrfach- und Schwerstbehinderungen. Auch Einzelunterricht ist möglich. Natürlich erfordert dies entsprechende Rahmenbedingungen. „Dazu gehören multiprofessionale Teams, die neuesten technischen Unterstützungen, ausreichend Personalressourcen und Assistenz. Ebenso anpassbarer Schulraum und flexible Klassengrößen. Damit ist auch klar, dass OÖ beim Schulbauprogramm noch dringend Nachbesserungsbedarf hat“, betont Schwarz.
Schwarz: „Das alles geht nicht von heute auf morgen. Das erfordert einen Zielplan für die kommenden Jahre, den die verantwortliche Politik im Land herbringen muss. Aber auch der Bund ist in der Pflicht und muss für einen Ausbau der sonderpädagogischen Stunden sorgen“, betont Schwarz und sieht alle Ebenen der Politik in der Verantwortung: „Das Recht auf Bildung ist ein Menschenrecht, auch Kinder mit Beeinträchtigung haben das Recht auf qualitative Bildung aufbauend auf ihren Fähigkeiten und Bedürfnis-orientiert. Alle Schülerinnen und Schüler müssen die beste Bildung erhalten. Gleich ob eine Sinnes- oder Körperbeeinträchtigung, Psychische oder Mehrfachbehinderung oder auch für Kinder ohne Beeinträchtigung“.