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21.11.2023 Allgemein

Pho­to­vol­taik auf Frei­flä­chen

Freiflächenanlage in 4491 Niederneukirchen
Freiflächenanlage in 4491 Niederneukirchen

Von Klimakrise, Energiewende über Bodenverbrauch bis zur Ernährungssicherheit – sind PV-Anlagen auf Wiesen und Äckern mit Grünen Positionen vereinbar?

Die dezentrale saubere Stromerzeugung mit Photovoltaik spielt für die Energiewende eine wichtige Rolle. Eine Studie im Auftrag von „Österreichs Energie“, die das Flächenpotenzial für den PV-Ausbau für bilanziell 100% Ökostrom bis 2030 in Österreich untersucht, kommt zu dem Schluss, dass von den benötigten 11 TWh PV-Leistung 5,7 TWh nur mit Freiflächenanlagen machbar sind.

Mit aktuellen Modulen entspricht das österreichweit rund 57km². Zur Einordnung: Das entspricht ca. 0,2% der landwirtschaftlich genutzten Flächen oder auch recht genau den in Österreich vorhandenen Grünlandbrachen. Gleichzeitig verringerten sich Österreichs produktive Böden z.B. durch Bautätigkeit alleine im Jahr 2021 um 36,3 km².

Freiflächenanlagen kann man jedoch keineswegs mit Bodenversiegelung gleichsetzen. Die Anlagen werden üblicherweise mit einfach rückbaubaren Rammfundamenten errichtet. Der Boden unter den Modulen bleibt intakt, Wasser kann ungehindert versickern. Gegenüber intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen kommt es zu einem Zugewinn an Biodiversität.

Mit Agri-PV-Anlagen gibt es eine Variante, die eine gleichzeitige Lebensmittel- und Stromproduktion ermöglicht. Agri-PV kann ein breites landwirtschaftliches Spektrum abdecken. Von vertikal installierten Modulen, die eine nahezu ungehinderte Bewirtschaftung ermöglichen, Tierhaltung unter Modulen, bis zum Ackerbau, bei dem es durch die Beschattung durch die Module sogar zu Ertragssteigerungen kommen kann, ist vieles möglich.

Errichtet werden dürfen nach dem Oö. Raumordnungsgesetz frei stehende PV-Anlagen im Grünland mit einer Modulfläche über 50 m2 nur, wenn im Gemeinderat eine entsprechende Sonderausweisung beschlossen wird. Dabei kommt es zu einer Prüfung seitens der Oö. Landesregierung anhand der Prüfkriterien der Oö. PV-Strategie 2030. Negativ-Kriterien sind dabei z.B. Naturschutzflächen, Wildtierkorridore, hohe Bodenfruchtbarkeit, sowie hohe Sensibilität des Landschaftsbilds. Letzteres führt in der Praxis, selbst für Gemeinden, die einstimmig die Errichtung unterstützen, oftmals zu einer negativen Stellungnahme.

Im Frühjahr vereinbarten die Bürgermeister der Region Urfahr West einen Widmungsstopp für Freiflächenanlagen bis zur Erstellung einer Energieraumplanung ähnlich der des Energiebezirks Freistadt, der in einigen Gemeinden im Gemeinderat beschlossen wurde. Befürchtet wurde ein Wildwuchs, fehlende Netzkapazitäten und eine Beeinträchtigung des Landschaftsbilds. Auch wenn eine Energieraumplanung zu befürworten ist, verzögert ein pauschaler Widmungsstopp die notwendige Energiewende. Mit der Oö. PV-Strategie und der zu beschließenden Sonderausweisung durch den Gemeinderat stehen genug Steuerungsinstrumente zur Verfügung.

Aus Grüner Sicht spricht jedenfalls, unter Berücksichtigung entsprechender Rahmenbedingungen, nichts gegen die Errichtung von Freiflächenanlagen auf dafür geeigneten Flächen.

Zusätzlich bieten sie unserer oftmals kleinstrukturierten Landwirtschaft eine Chance auf ein zusätzliches Einkommen, das kleineren (Nebenerwerbs-)Höfen das Überleben sichern kann.

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