Campingprojekt Hinterstoder beschäftigt erneut Höchstgericht
Das Landesverwaltungsgericht OÖ hat betreffend die Beschwerde gegen die Baubewilligung veranlasst, den Verfassungsgerichtshof vorab zur Prüfung der zwischenzeitlich erneuerten Flächenwidmung anzurufen, wie das LVwG heute in einer Aussendung bekanntgab.
„Einmal mehr beschäftigt das Luxus-Camping-Projekt in Hinterstoder also die Höchstgerichte und es verstärkt sich der Eindruck, dass für private Profitinteressen Natur und Umwelt dem Beton weichen mussten”, so Kaineder. „Die Vorgangsweise, mit der hier ein umstrittenes Tourismusprojekt trotz höchstgerichtlicher Bedenken politisch durchgedrückt wurde, ist höchst befremdlich.”
„Der Fall Hinterstoder steht beispielhaft für ein strukturelles Versagen der Raumordnung in Oberösterreich“, so Kaineder weiter. „Der Camping-Platz wurde am 24. Mai im Beisein von Wirtschafts- und Tourismuslandesrat Achleitner eröffnet, obwohl immer noch offen ist, ob Flächenwidmung und Bebauung dort überhaupt rechtskonform sind und den gesetzlichen Grundlagen entsprechen“.
„Es ist ein Trauerspiel, das hier vor unseren Augen an einem der schönsten Plätze Oberösterreichs abläuft. Die ÖVP vor Ort und im Land mühen sich nach Kräften, den bereits errichteten Bau entgegen allen Bedenken zu rechtfertigen. Ob das gelungen ist, ist aber immer noch nicht entschieden“, kritisiert Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder scharf.