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03.04.2025 Allgemein

Ge­gen­dar­stel­lung - Ge­mein­denach­rich­ten - Ü­ber­schüs­se Kanal

Geld unter der Lupe
Hinterstoder Gegendarstellung - Gemeindenachrichten Hinterstoder Winter 2024 - Überschüsse Kanal

Die Aussendung der Gemeinde in den Gemeindenachrichten 2024 - Winter

Die Gemeinde Hinterstoder hat im Dezember 2024 eine Aussendung der Gemeindeanachrichten durchgeführt.

Dabei wurden auf Seite 12 – zum Thema Überschüsse Kanal einige Punkte aufgeführt.

Falls mit der ‘politischen Fraktion’  in dem Artikel die GRÜNEN Hinterstoder gemeint sein sollten, wollen wir dazu in weiterer Folge eine Gegendarstellung dazu abgeben. Ansonsten wollen wir hier nur einige ev. nützliche Infos zum Artikel ergänzen.

Der entsprechende Artikel der Gemeinde ist auf dieser Seite unten im “Downloads Bereich” zu finden.

 

Generell ist dazu zu sagen, dass wir die gewählte Vorgehensweise als nicht OK ansehen.
Zu den einzelnen Punkten:

Wer hat das geschrieben, an wen wendet es sich?

Wer hat das geschrieben?
Im ‘Impressum’ der Gemeindenachrichten ist keine Person genannt. Im Artikel auf S12 steht dazu auch nichts.
An wen wendet es sich?
Im Text ist die Rede von “Da es gelegentlich zu Anfragen bezüglich der Behauptungen einer politischen Fraktion auf deren Homepage im Zusammenhang mit “Überschüsse Kanal” kommt.
-> Für Außenstehende ist es nicht so einfach zu erkennen wer man damit gemeint ist.
Warum benennt man die politische Fraktion “der GRÜNEN” nicht? Ist das ein juristischer Trick, der verhindern soll, dass wir unser Recht auf Gegendarstellung einfordern können?

Unter dem Titel 'Wo ist die Million geblieben?‘ stellt sich diese Fraktion Fragen ...

Im Text steht:

  • Unter dem Titel ‚Wo ist die Million geblieben?‘ stellt sich diese Fraktion Fragen … Fragen, verbunden mit im Raum stehengelassenen Unterstellungen, dass Gelder missbräuchlich verwendet, abgezweigt oder vielleicht gar veruntreut wurden.

 

‘Wo ist die Million geblieben?‘ ist der Titel eines News-Artikels auf der Webseite der GRÜNEN Hinterstoder, den wir nach einer Anfrage an den Bürgermeister von Hinterstoder bezüglich der Überschüsse der Abwasserbeseitigung und der Bildung von Rücklagen der Jahre 2018-2022 erstellt haben. Man findet ihn HIER.

 

Es wurden dabei die folgenden Antworten auf unsere Fragen von unserem Bürgermeister erteilt:

  • Wie hoch waren die erzielten Überschüsse in den Jahren 2018 – 2022?
    ->
    2018: 391.393€
    2019: 369.671€
    2020: 404.200€
    2021: 288.684€
    2022: 310.278€
  • Wurden in den Jahren 2018 – 2022 Teile der Überschüsse Rücklagen zugeführt, wenn ja wie hoch waren diese und in welchen Jahren?
    ->
    2018: 0
    2019: 0
    2020: 0
    2021: 0
    2022: 296.553,06€

 

Wir haben nach der Anfragen-Beantwortung auf der Webseite die Frage gestellt, was aus den Überschüssen geworden ist:

 

Wir fragen uns nun natürlich was aus den Überschüssen der Jahre 2018 bis 2021 geworden ist, einer Bildung von Rücklagen sind sie jedenfalls nicht zugeflossen. -> “Wo sind die 1.453.948€ Überschüsse der Jahre 2018-2021 aus dem Bereich der Abwasserbeseitigung in Hinterstoder geblieben???”

 

ABER: Dieser Text “stellt sich diese Fraktion Fragen, verbunden mit im Raum stehengelassenen Unterstellungen, dass Gelder missbräuchlich verwendet, abgezweigt oder vielleicht gar veruntreut wurden.” geht zu weit.
Wir haben nur die Frage gestellt, was aus den Überschüssen der Jahre 2018 bis 2021 geworden ist, und nichts dergleichen unterstellt.
Wir halten das für eine unseriöse Darstellungsweise – das sind nicht unsere Worte!

Sämtliche Rechnungsabschlüsse von der Aufsichtsbehörde als gesetzeskonform attestiert...

Im Text steht dazu:

  • Sämtliche Rechnungsabschlüsse wurden von der Aufsichtsbehörde als gesetzeskonform und korrekt attestiert!

 

Im Bericht zur Rechnungsabschlussprüfung 2021 der BH Kirchdorf steht z. B. :

 

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung:

Bei beiden Betrieben verzeichnet die Gemeinde laut oben stehender Aufstellung Betriebsüberschüsse. Im Ergebnishaushalt belaufen sich diese auf 1.669 Euro (Wasser) bzw. 531.436 Euro (Kanal).
Die Überschüsse der Wasserversorgung bzw. der Abwasserbeseitigung wurden in der operativen Gebarung belassen.
Wir weisen darauf hin, dass Betriebsüberschüsse für Maßnahmen bei der jeweiligen Einrichtung – und nicht für allgemeine Haushaltszwecke – wie folgt heranzuziehen zu sind:
– Nachweis innerer Zusammenhang für den jeweiligen Ansatz,
– Aufrollung von saldierten Betriebsabgängen über die letzten 10 Jahre,
– Sondertilgung und/oder Zuführung zu einer zweckgebundenen Rücklage.
Die Ausführungen im Erlass der Direktion Inneres und Kommunales, IKD-2021-108827/16-LI vom 11.11.2021, sind hierbei zu beachten.
Bei der Zuführung einer gesetzlich zweckgebundenen Rücklage des Überschusses (nicht passivierungspflichtig) sollte dieser je nach Einrichtung getrennt sein und nicht mit den gesetzlich zweckgebundenen Rücklagen der Interessenten- oder Aufschließungsbeiträgen (Passivierungspflichtig) vermischt werden.

Wirtschaftsjahre 2013 bis 2017 ergaben in Summe einen kumulierten Überschuss von € 57.791,00...

Im Text steht dazu:

  • Die Wirtschaftsjahre 2013 bis 2017 ergaben in Summe einen kumulierten Überschuss von € 57.791,00, welcher fast zur Gänze für den Zonenplan mit Kosten von € 54.606,00 verwendet werden musste.

 

Wir haben uns dazu die Rechnungsabschlussprüfberichte aus 2013 bis 2017 angesehen.

Lt. den alten Prüfberichten zu Rechnungsabschlüssen ergeben sich für die Überschüsse im Bereich der  Abwasserbeseitigung in Hinterstoder die folgenden Zahlen:

 

  • 2013: Überschuss: 294.436 €
  • 2014: Überschuss: 310.460 €
  • 2015: Überschuss: 308.746 €
  • 2016: Überschuss: 324.995 €
  • 2017: Überschuss: 312.310 €

 

Die Wirtschaftsjahre 2013 bis 2017 ergeben also in Summe lt. den Prüfberichten einen kumulierten Überschuss
von € 1.550.947,00 !!!

 

Also um ca. 1.5 Millionen € höhere Überschüsse in den Jahren 2013 bis 2017, als die auf S12 in den Hinterstoder Gemeindennachrichten sowie in der Anfragebeantwortung zu den Überschüssen durch den Bürgermeister (LINK) angegebene Zahl von nur € 57.791,00.

Wie kann das sein?

Wir haben uns auch die Rechnungsabschluss Prüfberichte der Jahre 2018 bis 2022 (unsere erste Anfrage) angesehen. Bei diesen Prüfberichten stimmen die Zahlen mit den Antworten des Bürgermeisters überein (LINK).

Es bleibt also die Frage, warum es für die Jahre 2013-2017 so massive Unterschiede bei den Zahlen gibt – immerhin ~1.5 Millionen€ Differenz.

Die Wirtschaftsjahre 2018 bis 2022 wiesen stets Überschüsse aus...

Im Text steht dazu:

  • Die Wirtschaftsjahre 2018 bis 2022 wiesen stets Überschüsse aus, welche seit dem Wirtschaftsjahr 2022 immer zur Dotierung einer finanziellen Rücklage verwendet werden.

 

Das stimmt. Jedoch wurden die Überschüsse erst seit 2022 zur Dotierung einer finanziellen Rücklage verwendet.

Und darum haben wir ja auch die Frage gestellt, “wo ist die Million geblieben?”.

Gemeint ist mit der Frage, was mit den Überschüssen von € 1.453.948,00 aus 2018-2022 die NICHT zur Dotierung von Rücklagen verwendet wurden, passiert ist.

Wir denken, dass alle Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler ein Recht haben zu erfahren, wofür man diese Überschüsse verwendet hat.

Überschüsse seit 2018 haben im großen Ausmaß ... Ursprung in Anschlüssen neuer Beherbergungsbetriebe

Im Text steht dazu:

  • Die Überschüsse seit 2018 haben im großen Ausmaß ihren Ursprung in den hinzugekommenen Anschlüssen neu entstandener, größerer Beherbergungsbetriebe, deren Notwendigkeit besagte Fraktion immer wieder in Zweifel und Missgunst zieht.

 

Unserer Recherche zu Überschüssen hat folgendes ergeben:

 

Überschüsse Abwasserbeseitigung seit 2005:

  • 2005: Überschuss: 28.146,28 € (lt. Prüfbericht Rechnungsabschluss 2007 BH Kirchdorf)
  • 2006: Überschuss: 93.933,01 € (lt. Prüfbericht Rechnungsabschluss 2007 BH Kirchdorf)
  • 2007: Überschuss: 101.127,15 € (lt. Prüfbericht Rechnungsabschluss 2007 BH Kirchdorf)
  • 2008: Überschuss: 98.602,37 € (lt. Prüfbericht Rechnungsabschluss 2009 BH Kirchdorf)
  • 2009: Überschuss: 213.974,57 € (lt. Prüfbericht Rechnungsabschluss 2009 BH Kirchdorf)
  • 2010: Überschuss: 262.860,79 € (lt. Prüfbericht Rechnungsabschluss 2012 BH Kirchdorf)
  • 2011: Überschuss: 273.313,36 € (lt. Prüfbericht Rechnungsabschluss 2012 BH Kirchdorf)
  • 2012: Überschuss: 290.792,59 € (lt. Prüfbericht Rechnungsabschluss 2012 BH Kirchdorf)
  • 2013: Überschuss: 294.436 € (lt. Prüfbericht Rechnungsabschluss 2014 BH Kirchdorf)
  • 2014: Überschuss: 310.460 € (lt. Prüfbericht Rechnungsabschluss 2015 BH Kirchdorf) 2014: …459€
  • 2015: Überschuss: 308.746 € (lt. Prüfbericht Rechnungsabschluss 2015 BH Kirchdorf)
  • 2016: Überschuss: 324.995 € (lt. Prüfbericht Rechnungsabschluss 2016 BH Kirchdorf)
  • 2017: Überschuss: 312.310 € (lt. Prüfbericht Rechnungsabschluss 2017 BH Kirchdorf)

 

Überschüsse Abwasserbeseitigung seit 2018:

  • 2018: Überschuss: 391.393 € (lt. Prüfbericht Rechnungsabschluss 2018 BH Kirchdorf + Anfrage Bgm)
  • 2019: Überschuss: 369.671€ (lt. Prüfbericht Rechnungsabschluss 2019 BH Kirchdorf + Anfrage Bgm)
  • 2020: Überschuss: 404.200€ (lt. Prüfbericht Rechnungsabschluss 2020 BH Kirchdorf + Anfrage Bgm)
  • 2021: Überschuss: 288.684€ (lt. Prüfbericht Rechnungsabschluss 2021 BH Kirchdorf + Anfrage Bgm)
  • 2022: Überschuss: 310.278€ (lt. Prüfbericht Rechnungsabschluss 2022 BH Kirchdorf + Anfrage Bgm)

 

Sieht man sich die Überschüsse seit 2013 an, dann gewinnt man jedenfalls den Eindruck, dass es immer so im Schnitt 300.000€ sind, mit Ausreißern mit bis zu 100.000€ mehr in 2018 bis 2020.

beträchtlicher Teil der Überschüsse hat seine Ursache in der personellen Unterbesetzung...

Im Text steht dazu:

  • Ein beträchtlicher Teil der Überschüsse hat seine Ursache in der personellen Unterbesetzung,
    deshalb wurde auch seitens der Aufsichtsbehörde eine zusätzliche Dienststelle ab 2025 genehmigt.

 

Im Prüfungsbericht der Gebarung der Gemeinde Hinterstoder der Prüfung der Jahre 2012 bis 2014 (LINK-PDF) heißt es dazu unter ‘Abwasserbeseitigung’ auf Seite 24:

 

 

Für die Wartung der Kläranlage und des Kanalnetzes sowie auch der Wasserversorgungsanlage (Kostenzuordnung durch interne Leistungsverrechnung) stehen zwei vollzeitbeschäftigte Arbeiter im Dienste der Gemeinde Hinterstoder. Deren Personalkosten betrugen im Jahr 2014 rund 107.600 Euro. Von den Verbandsgemeinden werden insgesamt 33,89% der im Bereich der Kläranlage anfallenden Personalkosten ersetzt. Für die erforderliche Mobilität steht den Bediensteten ein 10 Jahre altes Fahrzeug zur Verfügung.
Durch die technisch anspruchsvolle Ausführung der auf 9.000 Einwohnergleichwerte ausgelegten Kläranlage unter Tage und aufgrund der Tatsache, dass die Bediensteten auch für die Wasserversorgungsanlage verantwortlich zeichnen, erscheint der vorhandene Personalaufwand vertretbar.
Die aufgrund des Betriebsalters (Baujahr 1991) mitunter steigende Fehleranfälligkeit der technischen Anlagenteile und der dadurch erhöhte Instandsetzungsaufwand muss aber auch in Zukunft ohne jede Personalaufstockung bewältigt werden.

Fördervereinbarung mit dem Land Oberösterreich verpflichtet zu einer jährlichen Mindestanpassung...

Im Text steht dazu:

  • Die Gemeinde Hinterstoder ist gemäß einer Fördervereinbarung mit dem Land Oberösterreich vom 19.12.1994 zu einer jährlichen Mindestanpassung in der Höhe von 3 % verpflichtet. Die Nichteinhaltung dieser Vereinbarung würde die Gemeinde zur Rückzahlung der Fördergelder verpflichten.

 

Bedeutet dieser Vertrag denn nicht auch, dass es eigentlich nicht möglich ist, in Hinterstoder eine Kalkulation zu erstellen, um die Gebühren für die Abwasserbeseitigung so festzulegen, dass Ausgaben und Einnahmen in eine passende Relation gesetzt werden? Würde diese Klausel einer Verfassungsprüfung standhalten?

Ob eine Nichteinhaltung dieser Vereinbarung die Gemeinde zur Rückzahlung der Fördergelder verpflichten würden, können wir nicht sagen, das müsste ein Rechtsanwalt beurteilen.

 

Ein Ertrag aus der Erhebung von Gebühren dient jedenfalls zur Finanzierung bestimmter öffentlicher Leistungen. Umso wichtiger ist es, dass man die Überschüsse in jedem Fall zweckgebunden einsetzt.

 

Die Darlehen laufen erst 2045 ab!

 

Es wäre also gut mit dem Land OÖ nochmals darüber zu verhandeln, ob es tatsächlich an diesen Bestimmungen festhalten will. Mittlerweile gibt es seitens des Land OÖ auch eigene Regeln für alle Gemeinden im Bereich der Abwasserbeseitigung (LINK), um die Mindestgebühren und Erhöhungen zu regeln.

 

Sollte es so bleiben müssen, wäre unsere Empfehlung, die Überschüsse stets zur vorzeitigen Tilgung der Darlehen einzusetzen. Anderenfalls werden die Kanalgebühren für die Bürgerinnen und Bürger noch sehr lange weiter ansteigen, trotz stetigen Überschüssen.

Alle 3 Darlehen der Öst. Kommunalkredit Ag – verkauft an CA (BA 01/AT, BA02/AT und BA 03/AT) zusammen – Darlehenshöhe gesamt 9.486.275,74€ – hatten mit Rechnungsabschluss 31.12.2022 (lt. RA 2023) einen Buchwert von 4.849.574,29€.

Da die Darlehen noch bis 2045 laufen, bedeutet das, dass wir, wenn sich hier nichts ändert, noch weitere 20 Jahre mit mindestens 3% igen Erhöhungen der Abwassergebühren rechnen müssen.

 

Falls man auch zukünftig einen Durchschnitt von 300.000€ Überschüssen pro Jahr erzielt, würde das mindestens weitere 6 Millionen Euro an Überschüssen bedeuten, trotz korrekter Rückzahlung der Darlehen!!!

 

Lt. Mittelfristiger Finanzplan 2024 Gemeinde HINTERSTODER zum 1. Nachtragsvoranschlag 2024 – Seite 217 – liegt übrigens das geplante Saldo (der Überschuss) für Konto “851000 ABWASSERBESEITIGUNG Marktbestimmter Betrieb” bei:

  • Plan 2025: 427.600,00€
  • Plan 2026: 484.300,00€
  • Plan 2027: 492.400,00€
  • Plan 2028: 540.200,00€
Die Notwendigkeit von Rücklagen zur Erhaltung einer funktionstüchtigen Kläranlage

Im Text steht dazu:

  • Die Notwendigkeit von Rücklagen zur Erhaltung einer funktionstüchtigen Kläranlage 30 Jahre alt) und eines 47 km-langen Kanalnetzes (bis auf 1.800 m Seehöhe!) verdeutlicht sich in großen anstehenden und schon laufend umgesetzten Instandhaltungen und Investitionen.

 

Lt. der beiden Anfrage-Beantwortungen hat die Gemeinde in den Jahren 2013 bis 2022 im Bereich der Abwasserbeseitigung die folgenden Rücklagen gebildet (Bei Überschüssen von ca. 300.000€ jedes Jahr!):

 

  • 2013: 0 €
  • 2014: 0 €
  • 2015: 0 €
  • 2016: 0€
  • 2017: 0 €
  • 2018: 0 €
  • 2019: 0 €
  • 2020: 0 €
  • 2021: 0 €
  • 2022: 296.553,06 €

 

 

Instandhaltung ... 2022 - 2024 verlangten über € 660.000,00 ab...

Im Text steht dazu:

  • Alleine die Instandhaltung maschineller Anlagen, der Gebäude und Kanalisationsanlagen, der
    Zonenplan, Kamerabefahrungen der Kanalisation, die elektrotechnische Erneuerung in den Jahren 2022, 2023 und 2024 verlangten über € 660.000,00 ab.

 

 

Wäre es dann nicht wichtig gewesen aus Überschüssen der Jahre davor Rücklagen aufzubauen?
Es werden jedenfalls in der Planung immer größere Ausgaben für ‘Instandhaltung von maschinellen Anlagen’ mit z.B. VA 2023 – 180.000€ vorgesehen.
Die Überschüsse im Bereich der Abwasserbeseitigung waren dennoch:

  • 2022: Überschuss: Finanzierungshaushalt: 310.278€ (lt. BH Kirchdorf Rechnungsabschlussprüfung 2023)
  • 2023: Überschuss: Finanzierungshaushalt: 217.236€; Ergebnishaushalt 387.478,84€
    (lt. BH Kirchdorf Rechnungsabschlussprüfung 2023)
  • 2024 … aktuell gibt es dazu noch keinen Prüfbericht der BH dazu. Wir werden diese Zahl hier ergänzen, sobald sie uns seitens der BH vorliegt…
Kein seriöser Gemeinderat beschließt Erhöhungen zum Gaudium...

Im Text steht dazu:

  • Kein seriöser Gemeinderat beschließt Erhöhungen (in den letzten Jahren deutlich unter der Inflationsrate!) zum Gaudium. Jeder Gemeinderat ist selbst Konsument und zahlt an der Erhaltung der Abwasserentsorgung persönlich mit!

 

Nach unserem Rechtsverständnis sollte eine Gebühr so festgelegt werden, dass Einnahmen und Ausgaben in eine passende Relation gesetzt werden. Wenn in über 10 Jahren stets im Schnitt 300.000€ Überschüsse entstanden sind, dann ist aus unserer Sicht die Gebühr zu hoch.

private Abwasserentsorgungslösungen kosten deutlich mehr...

Im Text steht dazu:

  • 98 % der Bevölkerung Hinterstoders kann auf die gemeinsame, zentrale Abwasserentsorgung zurückgreifen. – Eigene private Abwasserentsorgungslösungen (in wirtschaftlich nicht erreichbaren, entlegenen Lagen) kosten deutlich mehr: Das beweisen uns immer wieder Anfragen bezüglich Neu-Anschlüssen.

 

Unsere Abwasserbeseitigung wurde für 9000 Einwohnergleichwerte (EGW) ausgelegt. Um auch den Spitzenlasten verursacht durch touristische Tagesgäste standhalten zu können. Nur für die BürgerInnen und Bürger aus Hinterstoder hätte die Anlage kleiner sein können.

Wir sind aber sehr stolz auf unsere Anlage im Berg und über den professionellen Betrieb  🙂

 

ABER: Die Frage nach dem Verbleib der Überschüsse und warum keine Rücklagen aufgebaut wurden, darf gestellt werden.
Die Frage bezieht sich nicht auf den Betrieb der Anlage und auch nicht auf die Kosten.

Gemeindeverwaltung verbittet sich ...

Im Text steht dazu:

  • Die Gemeindeverwaltung verbittet sich aus allen diesen Gründen solch unsachgemäße und aus dem Zusammenhang gerissene Darstellungen zum Zwecke der Verunglimpfung von MandatsträgerInnen und MitarbeiterInnen der Vergangenheit und der Gegenwart!

 

Wenn mit diesem Artikel die GRÜNEN Hinterstoder gemeint sind, dann möchten wir klarstellen, dass es sich lediglich um Anfragen und Fragen an den Bürgermeister handelt. Wir haben durch diese Fragen weder MitarbeiterInnen noch MandatsträgerInnen der Gemeinde verunglimpft!

 

Die Fragen stellen wir nur, weil es uns als GebührenzahlerInnen interessiert, was mit den Überschüssen der Gebühren, die wir bezahlen, geschehen ist.

 

Aktuell verstehen wir die Unterschiede in den Auskunftsbeantwortung des Bürgermeisters bezüglich der Überschüsse im Bereich der Abwasserbeseitigung in Hinterstoder von 2013-2017 nicht. Uns liegen hier andere Zahlen vor. Es geht da immerhin um eine Differenz von ca. 1.5 Millionen € bei den Überschüssen!
Wir sind aber guter Dinge, dass sich das aufklären lässt.

 

Downloads

20241200-Hinterstoder-Gemeindenachrichten-Winter-2024-S12-Ueberschuesse-Kanal

Helmut Zörrer
  • Gemeinderat
  • Ausschüsse: Prüfungsausschuss, Raumplanung, Bauangelegenheiten; Ersatz: Sanität
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