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26.06.2025 Presse

An­trag Er­gän­zung Pro­to­kol GR-Sit­zung bzgl. PA-Zu­griffs­mö­gich

Hinterstoder Antrag Ergänzung Protokol GR-Sitzung bzgl. PA-Zugriffsmöglichkeiten

Fragen rund um die Rechte von Obmann / Obfrau des Prüfungsauschusses

Für eine Sitzung des Prüfungsausschusses am 22.05.2025 in Hinterstoder wollte ich als Obmann Belege ansehen, und Prüfen, ob seitens Hinterstoder die Kriterien zur Freigabe (Budgetgrenzen -> zuständige Organe) der Rechnungen eingehalten werden.
Das hätte es auch erfordert, in Teile der Gemeindvorstandsprotokolle sowie etwaige Angebote Einsicht zu bekommen. Die Gemeinde Hinterstoder hat dazu eine Rechtsauskunft beim OÖ-Gemeindebund eingeholt.
Dabei wurde mir gesagt, dass ich hier auch nicht mehr Rechte hätte als ein normaler Gemeinderat und die Vorstandsprotokolle über meine Fraktionsobfrau bekommen könnte.
Ich war nicht mit der Antwort zufrieden, auch weil ja z.B. Angebote als Teile der GV-Sitzungen danach ja nicht an die Teilnehmer der Sitzungen mitverschickt werden.
Und weil offenbar die zugehörige Fragestellung etwas missverständlich war, man hatte den Eindruck ich würde den Zugiff auf alle GV-Protokolle begehren, es ging aber immer nur um jene Teile der Protkolle die für die Fragestellung relevant waren.

Daher habe ich dazu dann noch einmal selbst beim Oö-Gemeindebund nachgefragt.

Nach der PA-Sitzung hat der Bürgermeister dann eine Stellungnahme abgegeben, in der u.a. die erste Version des Feedbacks des OÖ-Gemeindebunds eingearbeitet war.
Ich habe den PA-Prüfbericht der Sitzung dann inklusive Feedback des Bürgermeisters dazu in der GR-Sitzung am 26.06.2025 vorgelesen.

Danach habe ich meine Gegenäußerung zu dieser Stellungnahme des Bürgermeisters an die Gemeinde übergeben und vorgelesen und darum gegebeten sie in das GR-Protokoll der Sitzung aufzunehmen.
Der Bürgermeister hat in der Sitzung darüber abstimmen lassen und es wurde, wie schon allzuoft zuvor leider mit 10 Stimmen dagegen und nur 3 Stimmen dafür (GRÜNE) abgelehnt.
Damit das nicht verlorengeht, der Antrag müsste ja ohnehin auch bei den Belegen zu dieser Sitzung zu finden sein – hier noch einmal meine Gegenäußerung. (siehe auch ‘Downloads’).

Gegenäußerung

Ansuchen um Aufnahme einer Gegenäußerung in’s Protokoll der GR-Sitzung Hinterstoder vom 26.06.2025 bzgl. TOP 1.a – Prüfungsausschuss – Bericht 22.05.2025

Ich ersuche das Folgende in das Gemeinderatsprotokoll der Sitzung vom 26.06.2025 in Hinterstoder bei der Behandlung des Tagesordnungspunktes 1.a) Prüfungsausschuss vom 22.05.2025 als meine Entgegnung zur Gegenäußerung des Bürgermeisters‘ zum Prüfbericht der genannten Sitzung ins Protokoll der Gemeinderatssitzung aufzunehmen.

 

Bezüglich ‚zu Punkt 2 (4.5)- Rechtskosten der Gemeinde Hinterstoder 2023
Ich würde empfehlen, dass bei der Beauftragung von Rechtsanwälten in Zukunft der Rechtsanwalt immer gefragt wird, ob seiner Einschätzung nach die Wertgrenze für die Zuständigkeit des Bürgermeisters überschritten wird. Wenn nach Einschätzung des Rechtsanwalts eine Überschreitung dieser Wertgrenze als wahrscheinlich eingeschätzt wird, darf die Beauftragung des Rechtsanwalts erst dann erfolgen, wenn dies vom zuständigen Organ, in der Regel vom Gemeindevorstand, genehmigt ist.

 

Bezüglich ‚zu Punkt 2 (6) – Fragestellung der Zugriffsmöglichkeiten des PA-Obmanns auf Teile der GV-Protokolle im Rahmen konkreter Tagesordnungspunkte.
Ich habe dazu noch einmal detailliert beim Gemeindebund nachgefragt. Es wurde von mir nur im Rahmen einer konkreten Sitzung der Einblick in Teile verlangt. In den Details zur Rechtauskunft wurde dieser Aspekt ev. zu wenig berücksichtigt.
Die Auskunft die am 25. Juni 2025 erteilt wurde und auch der Gemeinde Hinterstoder zugestellt wurde, bestätigt, dass der Prüfungsausschuss-Obmann für konkrete Tagesordnungspunkte ein Recht auf Auszüge der GV-Protokolle hat und diese auch dem Ausschuss vorlegen darf.

Die Beantwortung im Detail war Auszugsweise:
Die ursprüngliche Rechtsauskunft gegenüber der Gemeinde war sehr allgemein und pauschal gehalten. Ein generelles Recht, GV-Protokolle oder Auszüge daraus zu erhalten, hat der Obmann des Prüfungsausschusses grds. nicht, auch nicht im Zusammenhang mit Sitzungen.
Es ist jedoch korrekt, dass dieser gem. § 4 Oö. GemPAGO 2019 im Einzelfall hinsichtlich jener Angelegenheiten, die im Prüfungsausschuss zu behandeln sind und die auf der Einladung für die nächste PA-Sitzung als Tagesordnungspunkte aufscheinen, beim Gemeindeamt die zur Behandlung einer solchen Angelegenheit notwendigen Unterlagen einsehen, sich Aufzeichnungen machen und die erforderlichen Auskünfte einholen darf. Wenn es daher zur Behandlung eines Tagesordnungspunkts einer Prüfungsausschusssitzung, etwa bei der Prüfung einer Auftragsvergabe, notwendig ist, auch einen Auszug aus einem GV-Protokoll einzusehen bzw. zu erhalten, so kann der PA-Obmann diese Informationen beanspruchen. Freilich darf dieser Auszug auch in der Prüfungsausschusssitzung behandelt werden bzw. den anderen PA-Mitgliedern zur Kenntnis gebracht werden. Alle damit befassten Mandatare und Personen haben freilich auch etwaige Verschwiegenheitspflichten und insb. auch den Datenschutz zu beachten – derartige sensible Informationen dürfen daher nicht nach außen dringen.

 

Hinterstoder am 26.06.2025

 

Downloads

Hinterstoder 2025-06-26-Gegenäußerung-Bgm_Pa_Sitzung

Helmut Zörrer
  • Gemeinderat
  • Ausschüsse: Prüfungsausschuss, Raumplanung, Bauangelegenheiten; Ersatz: Sanität
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