Skip to main content
10.12.2023 Allgemein

An­fra­ge Ü­ber­schüs­se Kanal -> wo ist die Mil­li­on ge­blie­ben?

Taschenrechner
Hinterstoder 20231214 Anfrage GRÜNE Hinterstoder Überschüsse Kanal Hebesätze 2024

Anfrage der GRÜNEN zu ehemaligen Überschüssen und den Hebesätzen 2024 für den Bereich Kanal / Abwasserbeseitigung in Hinterstoder

Wir haben am 07.12.2023 in den Erläuterungen zur Einladung für die nächste Gemeinderatssitzung am Donnerstag 14.12.2023 gesehen, dass für 2024 eine Erhöhung der Kanalbenützungsgebühren von 5 % vorgesehen ist.

Dazu ist zunächst zu sagen, dass die OÖ Landesregierung die Mindestgebühren für 2024 nicht erhöht, um zusätzlichen Belastungen für Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden.
Nunja – Hinterstoder ist anders und erhöht trotzdem – trotz jahrelanger Überschüsse, so haben wir das in den früheren Rechnungsabschlüssen im Bereich der Abwasserentsorgung  gesehen.

 

In den vorherigen Jahren wurden die Gebühren im Bereich der Abwasserbeseitigung meist stets um 3 % erhöht, trotz stetiger Überschüsse, und dies wurde mit Verpflichtungen aus einem alten Vertrag bzgl. Annuitätszuschüssen begründet.

 

Es gibt auch einen alten ‘Hinterstoder Prüfungsbericht der IKD’ aus dem Jahr 2015 (siehe Downloads) in dem bereits in den Jahren 2012 bis 2014 von Überschüssen bei uns im Bereich Abwasser von ~ 300.000€ pro Jahr berichtet wird. Seitdem wurden aber trotz Überschüssen die Gebühren stets weiter erhöht.

 

Nun soll also sogar um 5% erhöht werden für 2024 – dazu haben sich aus unserer Sicht also einige Fragen bezüglich der für 2024 geplanten Gebührenerhöhung im Bereich der Abwasserbeseitigung in Hinterstoder ergeben. Wir wollten vor allem wissen wie hoch die Überschüsse der Vorjahre bereits waren. Und ob aus den Überschüssen auch Rücklagen gebildet wurden.
Der gesamte Text ist unter ‘Downloads’ verfügbar.

Fragen an den Bürgermeister zu ehemaligen Überschüssen und Hebesätzen im Bereich Kanal / Abwasserbeseitigung in Hinterstoder

  • Wie hoch waren die Einnahmen aus den Benützungsgebühren (Kanalgrundgebühr und Kanalbenützungsgebühr) in den Jahren 2018 – 2022?
    -> alles geprüft lt. Rechnungsabschluss
    2018: 664.813,65€
    2019: 686.825,21€
    2020: 752.933,79€
    ab 2021 Aufteilung in Kananlbenützungsgebühr + Kanalgrundgebühr:
    2021: Ben: 382.899,61€ Grund: 384.247,45€
    2022: Ben: 380.311,36€ Grund: 403.879,85€
  • Wie hoch waren die erzielten Überschüsse in den Jahren 2018 – 2022?
    ->
    2018: 391.393€
    2019: 369.671€
    2020: 404.200€
    2021: 288.684€
    2022: 310.278€
  • Wurden in den Jahren 2018 – 2022 Teile der Überschüsse Rücklagen zugeführt, wenn ja wie hoch waren diese und in welchen Jahren?
    ->
    2018: 0
    2019: 0
    2020: 0
    2021: 0
    2022: 296.553,06€
  • Wie hoch war der Stand der Rücklagen im Bereich der Abwasserbeseitigung zum Stand 31.12.2021?
    -> 64.896,83€
  • Warum steht in der ‚Kalkulation Kanalgebühren für 2024‘ – Tabelle – Zeile 4 ‚Erhöhung um 2% lt. dem Vorschlagserlass des Landes OÖ‘
    und später sind die Beträge dann von 2023 auf ‚Kalk. 2024‘ um 5% erhöht?
    B. Bereitstellungsgebühr je m2 netto: 2023: 2,36€ und ‚Kalk. 2024‘: 2,48€
    -> 2,36€ x 1.02 = 2,4072€ ~ 2,40€ 2,36€ * 1,05 = 2,478 ~ 2,48€
    -> Kopierfehler in der Darstellung – Zeile mit 2% ist aus Vorjahr wurde aber in der Vorbereitung nicht gelöscht – hat aber keine Relevanz für die aktuelle Gebührenkalkulation für 2024.
  • Gibt es im Vorschlagserlass eine Vorschrift, welche der Gemeinde eine Erhöhung um einen bestimmten Prozentwert vorschreibt?
    -> Ja – gibt es – Gemeinden welche Mittel aus den Härteausgleichfond beanspruchen haben einen Aufschlag von 10% festzusetzen. Die Mindestanschlussgebühren dürfen nicht unterschritten werden.
  • Wäre im Bereich der Abwasserentsorgung eine Ausgangsdeckung für 2024 auch ohne eine Erhöhung der Gebühren gegeben?
    -> NEIN

    • Wenn ja: Warum wurden die Mindestanschlussgebühren im Bereich Abwasser auf 4.591€ festgelegt, obwohl eine Ausgangsdeckung lt. Planung gegeben ist, und somit lt. dem Erlass nur 4.174€ nötig wären – gibt es hier ev. ‚neuere Richtlinien‘ die wir (noch) nicht kennen?
  • Warum ist vorgesehen für 2024 im Bereich der Abwasserentsorgung die Benützungsgebühren um 5% zu erhöhen?
    -> lt. Voranschlagserlass 2024 ist die Mindestgebühr bei Härteausgleichsgemeinden der Abwasserentsorgung mit 5,11€/m3 festzulegen. Um diesen Zielwert auch erreichen zu können bedarf es eben dieser Erhöhung um 5%.
    Der Deckungsgrad ist seit 2022 schon laufend gesunken / abgesenkt worden:
    Auszahlungsdeckungsgrad:
    2022 133%, 2023 120%, 2024 116%
    – wie gesagt alle Gebührenerhöhungen sind Aufsichtsbehördlich geprüft.

Nachtrag

Dem  LRH-Bericht ‘Finanzierung der Abwasserbeseitigung in Oberösterreich’  (LINK) aus dem Jahre 2017 sind einige interessante Aspekte zu entnehmen:

  • Laut Finanzausgleichsgesetz ist eine Gebühreneinhebung bis zum doppelten Jahreserfordernis nur zulässig, wenn die damit verbundene Verwendung der Überschüsse in einem inneren Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung steht.
  • Können die Gemeinden über einen langfristigen Zeitraum gesehen keinen ausreichenden inneren Zusammenhang nachweisen, ist aus Sicht des LRH eine Senkung der Gebühren unausweichlich.
  • Interessentenbeiträge aus Anschlussgebühren, Aufschließungsbeiträgen oder Annuitätenzuschüssen sind von den Gemeinden für Investitionen zu verwenden oder einer zweckgebundenen Rücklage zuzuführen.
    -> Welche Beträge hier in den Jahren 2018-2022 waren, haben wir nicht erfragt. Rücklagen wurden aber lt. oben 2018-2021 keine gebildet...
  • Der LRH kritisiert die Vorgangsweise jener Gemeinden, die zweckgebundene Interessentenbeiträge für allgemeine Haushaltszwecke verwenden. Deren widmungsgemäße Verwendung ist künftig durchgängig einzuhalten. Der LRH sieht dabei die Vergabe von inneren Darlehen zur Zwischenfinanzierung von allgemeinen Haushaltsbelangen als zweckmäßig an (Berichtspunkt 15).

 

Wir fragen uns nun natürlich was aus den Überschüssen der Jahre 2018 bis 2021 geworden ist, einer Bildung von Rücklagen sind sie jedenfalls nicht zugeflossen.

 

-> “Wo sind die 1.453.948€ Überschüsse der Jahre 2018-2021 aus dem Bereich der Abwasserbeseitigung in Hinterstoder geblieben???”

Downloads

  • Hinterstoder-20231210_Anfrage_GRÜNE_Hinterstoder_Überschüsse-Kanal-Hebesätze-2024

  • Hinterstoder-2015-IKD-Pruefungsbericht-Abwasserbeseitigung-Ueberschuesse

Helmut Zörrer
  • Gemeinderat
  • Ausschüsse: Prüfungsausschuss, Raumplanung, Bauangelegenheiten; Ersatz: Sanität
Beitrag teilen
1
2
3
4
5
6
7
8