Skip to main content
    Barrierefreiheit
22.09.2026 Allgemein

Grundversorgung neu: Welche Rechtsgrundlage für Gesetz?

Diskussion am Tisch

Mit dem geplanten Gesetz geht LR Dörfel über den eigenen Begutachtungsentwurf hinaus und weicht vom bundesgesetzlichen Modell ab – auf welcher Rechtsgrundlage macht LR Dörfel das?

„Gratis hackeln, dann gibt’s Unterstützung. Nichts anderes meint LR Dörfel mit der geplanten Grundversorgung neu und zieht die Schrauben für die Schutzsuchenden bis zum Anschlag. Mit dieser Pflicht zu unbezahlter Arbeit profiliert sich Schwarz-Blau wieder einmal als beschämender Vorreiter. Im Ringen um den Härtepreis wird sogar der eigene Entwurf nochmals getoppt. Statt Sanktionen und „Null Toleranz“ in den Raum zu werfen, sollte Dörfel offenlegen, was genau verpflichtend werden soll, auf welcher Rechtsgrundlage und warum die Regelung gegenüber der Begutachtung offenbar geändert wurde. Und statt die Betroffenen zu unbezahlten Hilfsarbeiten zu verpflichten, sollte für sie endlich der Arbeitsmarkt grundsätzlich geöffnet werden, sieht die Grüne Integrationssprecherin LAbg. Ines Vukajlović die heute präsentierten Neuerungen als indiskutabel.

Im Begutachtungsentwurf zum neuen Oö. Grundversorgungsgesetz war nur vom Bemühen um Erwerbsarbeit die Rede, eine ausdrückliche Pflicht zu unbezahlten Hilfstätigkeiten war nicht vorgesehen. Gemeinnützige Hilfstätigkeiten werden nur mit Verweis auf das Bundesgrundversorgungsgesetz erwähnt. Und in eben diesem Bundesrecht sind Hilfstätigkeiten in Quartieren nur mit Einverständnis vorgesehen und es wird dafür ein Anerkennungsbeitrag verlangt.

Vukajlović: „LR Dörfel bewegt sich hier auf dünnem Eis. Aber für eine kräftige Portion Populismus kann man das machen, ist die Devise dieser Koalition. Das mit milden Worten über Heranführung an den Arbeitsmarkt abzufedern, scheitert. Denn wie unbezahlte Hilfstätigkeiten in einem Quartier Menschen in den regulären Arbeitsmarkt führen sollen, bleibt völlig offen, zumal diese Tätigkeiten laut Bundesrecht ausdrücklich kein Dienstverhältnis begründen. Maßnahmen, die tatsächlich den Einstieg in Beschäftigung erleichtern, werden in den heutigen Unterlagen nicht näher ausgeführt. Stattdessen setzt das Land weiter auf Sachleistungskarte, verpflichtende Grundregel- und Orientierungskurse und zusätzliche Sanktionsmöglichkeiten. Und im Scheinwerferlicht bleibt weiter das vermittelte, populistische Bild der Schutzsuchenden als Sozialschmarotzer. Und das ist nur schäbig”.