Anfrage Geschäftsordnung Hinterstoder
Anfrage bzgl. Geschäftsordnung lt. §66 (1) Oö. GemO in Hinterstoder
Gemäß §66 (1) Oö. Gemeindeordnung gilt:
(1) Der Gemeinderat hat für die Geschäftsführung des Gemeinderates und seiner Ausschüsse mit Ausnahme des Prüfungsausschusses sowie für den Gemeindevorstand auf Grund der Bestimmungen dieses Landesgesetzes eine Geschäftsordnung zu beschließen.
Den §66 (1) gibt es schon seit 1990. (LINK)
(damals: §66(1) Der Gemeinderat hat für die Kollegialorgane der Gemeinde auf Grund der Bestimmungen dieses
Gesetzes eine Geschäftsordnung zu beschließen.)
Dem Buch „Praxishandbuch zur Oö. Gemeindeordnung“ von Christian Wildberger ist zum
§66(1) auf S152 zu entnehmen:
… III Erl.
Für die näheren Regelungen der Geschäftsführung im Gemeinderat, im Gemeindevorstand
und in den Ausschüssen (Beachte: Ausnahme Prüfungsausschuss) hat der Gemeinderat eine
Geschäftsordnung zu erlassen. Grundsätzlich orientiert er sich dabei an den
Mustergeschäftsordnungen des Oö. Gemeindebundes …
Der Oö. Gemeindebund stellt auf seiner Webseite eine Muster-Geschäftsordnung zur
Verfügung: (LINK)
-> „Muster Geschäftsordnung für Kollegialorgane 2019“:
Also: Nicht nur die Passagen der OÖ Gemeideordnung regeln, wie eine Gemeinderatssitzung abzulaufen hat.
Es muss in jeder Gemeinde (OÖ) auch eine Geschäftsordnung geben.
Ich habe einmal einen ‘Gegenantrag‘ gemacht und das hat dann damals zu Unklarheiten geführt. Später habe ich bemerkt dass ein Gegenantrag eigentlich nur in einer Geschäftsordnung geregelt ist.
Auf der Internetseite der Gemeinde habe ich keine gefunden (man muss sie wohl aber auch dort nicht veröffentlichen). Wir sind ja auch als unerfahrere Bürger*Innen als Gemeinderätinnen und Gemeinderäte angelobt worden und wir haben auf unserer konstituierenden Sitzung keine Geschäftsordnung für Hinterstoder erhalten und danach auch keine selbst beschlossen.
Es war daher unklar, wann hier die ‘noch immer gültige Geschäftsordnung für Hinterstoder beschlossen wurde’ und welchen Inhalt sie hat. Wir haben daher in diesem Zusammenhang eine ANFRAGE an den Bgm gestellt:
Fragen:
- Gibt es für Hinterstoder eine entsprechende Geschäftsordnung lt. §66 (1) Oö. Gemeindeordnung?
 -> JA
- Wenn JA: In welcher Sitzung des Gemeinderats von Hinterstoder wurde die aktuell gültige Geschäftsordnung beschlossen?
 -> 21.10.2019
- Entspricht diese in den Texten der Oö. Gemeindebund ‚Muster Geschäftsordnung für Kollegialorgane 2019‘?
 –> keine Antwort dazu
 …
- Wie genau lautet der Text der aktuell für Hinterstoder gültigen Geschäftsordnung lt. §66 (1) Oö. GemO?
 -> gibt’s am Gemeindeamt
Nachtrag:
Ich habe dann am Gemeindeamt Hinterstoder von unserer Frau Amtsleiter eine Kopie der Geschäftsordnung erhalten. Diese entspricht aus meiner Sicht der Vorlage des OÖ-Gemeindebunds von 2019.
Man findet diese Vorlage auch hier im Downloads-Bereich 🙂
Downloads
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				20240623-Hinterstoder-Anfrage-GRÜNE-Geschäftsordnung-Hinterstoder
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				OÖ Gemeindebund Vorlage Geschäftsordnung 2019 – auch Hinterstoder 2019