Gemeinde verschenkt öffentliches Gut
Zeittafel (nach meinem Wissensstand):
- Feb. 2019: Anzeige über die Errichtung einer Wurfsteinmauer durch Frau X.
- April 2019: Ziviltechniker erfasst vor Ort den neuen Bestand (anwesend sind Frau X, Amtsleiter).
- Nov. 2019: Die neue Vermessungsurkunde ergeht an alle Beteiligten. Darin ist nachzulesen, dass Frau X 60 m2 öffentliches Gut okkupiert hat.
- Dez. 2020: GR-Sitzung: Unter TOP 3.3b soll die gesamte okkupierte Fläche an Frau X übereignet werden.
Der Punkt wird von der Tagesordnung genommen … - März 2021: GR-Sitzung: Nach einer weiteren Beratung im Bauausschuss steht das Thema unter TOP 5.1 wieder zur Beschlussfassung an.
=> einstimmiger Beschluss, die Differenzfläche gegen Bezahlung zu übereignen. - April 2022: Ein Rechtsanwalt teilt der Gemeinde mit, dass Frau X das Angebot bzw. die Forderung der Gemeinde auf Ablöse als gegenstandslos betrachtet.
- Mai 2021: Auf Anfrage der Grünen teilt die Direktion für Inneres und Kommunales mit, dass für sämtliche Bauten und Anlagen im Bereich von 8 Metern neben Gemeindestraßen die Beurteilung und Zustimmung der Straßenverwaltung (die Gemeinde) einzuholen ist.
- Mai 2021: GR-Sitzung: Unter TOP 4.1 steht das Thema erneut an. Da es zu keiner Einigung kommt, wird das Thema vertagt.
- Dez. 2021: GR-Sitzung: erneut steht das Thema an und schlussendlich wird mehrheitlich die Abtretung der Differenzfläche an Frau X ohne Gegenleistung beschlossen.
Vor Errichtung der Wurfsteinmauer hatte Frau X mit Amtsleiter Leitner vereinbart, dass die anliegende Straße eine etwas verbeiterte Trompete erhalten soll. Die dafür notwendige Fläche von ca. 6 m² soll eingetauscht werden.
Die Vermessungsurkunde zeigt, dass den 6 m² für die Trompete 66 m² okkupierten öffentlichen Gutes gegenübersteht! Die davon betroffene Fahrbahn wird auf bis zu 4,5 m Breite reduziert!
Nach dem sich die Grünen gegen eine einfache Übereignung (= verschenken) aussprechen wird der Punkt nicht wie ausgeschrieben in der GR-Sitzung vom 10. Dez. 2020 behandelt, sondern erneut an den Bauausschuss verwiesen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die den Tausch überschreitende Fläche an Frau X zu verkaufen. Hintergrund: sowohl der Bauausschuss als auch der Gemeinderat wollten Frau X entgegenkommen und einen Abriss oder ähnliche Maßnahmen gütlich vermeiden.
Nachdem Frau X einen Anwalt eingeschaltet hat, empfahl der Bürgermeister dringlich die Abtretung ohne weitere Gegenleistung. Nach mehreren Diskussionen fand sich dafür im Gemeinderat eine ausreichende Mehrheit.
Darstellung der Gemeinde:
Wenn die Gemeinde die volle Straßenbreite beanspruchen würde, müsste den Rückbau auf eigene (= Gemeinde-) Kosten durchgeführt werden.
Meine Sicht zur Sache selbst:
Das betroffene Grundstück wurde durch Aufschüttung eingeebnet – dabei erfolgte die Einebnung so, dass das neue, erhöhte Niveau bis an die Grundstücksgrenze geht, im Anschluss befindet sich die errichtete Wurfsteinmauer!
=> diese Aufschüttung sowie z.B. die Errichtung des Schwimmbades unmittelbar an der Grundgrenze hätten der Beurteilung und Bewilligung durch den Straßenverwalter (= Gemeinde) bedurft!
Offensichtlich (belegbar z.B. durch die Höhenschichtlinien im offiziellen Digitalen Oberösterreichischen Raum-Informations-System) war vor der Errichtung der Wurfsteinmauer die Straße über die volle Breite eben und uneingeschränkt nutzbar.
Der Bürgermeister hat bis heute nie dargestellt, dass eine diesbezügliche Bewilligung seitens der Gemeinde erfolgte. Damit erscheint die Aufschüttung nicht rechtens und somit gibt es keinen Grund, diese Fläche zu verschenken!
Nach wie vor erscheint mir der Beschluss über eine Abtretung gegen Wertersatz eine entgegenkommende Lösung!
Meine Sicht zum Verhalten des Bürgermeisters und der meisten Gemeinderäte:
Ich finde es bemerkenswert, wie mit öffentlichen Werten umgegangen wird:
- Die verbleibende Straßenbreite ist mit 4,5 m ausgesprochen gering!
- Das Vorgehen ist ein Affront gegenüber allen bisherigen Tauschvorgängen! Dabei wurde immer penibel darauf geachtet, dass sich eine allfällige Differenz auf wenige Zehntel m² beschränkt!
- B. Herr Umgeher hat in der Sitzung vom 20. Mai 2021 noch betont, dass er selbst für eine geringfügige Überschreitung seiner Grundgrenze (wenige cm!) seit vielen Jahren Pacht bezahlt – im Dezember 2021 hatte Hr. Umgeher kein Problem mehr damit.
- Für die meisten Gemeinderäte gilt scheinbar, dass das Gut der Gemeinde (also von uns allen!) hinter privaten Interessen zurückstehen muss. Das betroffene Grundstück hat durch den Flächenzuwachs deutlich an Wert zugenommen – die Allgemeinheit hat Fläche verloren!
Meine Sicht zum Verhalten von Frau X:
Ich halte es für unverfroren, wie sich Frau X in der Sache verhält!
Der Verlauf der ursprünglichen Grundgrenze ist selbst heute noch mit freiem Auge erkennbar!
Offensichtlich gab es vor Baubeginn Gespräche mit der Gemeinde (siehe Ausfahrt, …). Es kann daher nicht sein, dass die Anlage, wie vom Rechtsanwalt beschrieben‚ ‘seit Jahrzehnten‘ besteht!
Selbst wenn ich kein vorsätzliches Vergrößern des Grundstückes unterstelle (was mir schwerfällt!), so muss Frau X wenigstens im Nachhinein erkennen, dass Ihr Grundstück durch die Vergrößerung nun deutlich mehr Wert ist!