Anfrage Einwendungen Flächenwidmung Peham Villa Campingplatz
Anfrage an den Bgm bzgl. Flächenwidmungen Areal Peham Villa
Der VFGH hat die Flächenwidmung, ÖEK Änderungen, sowie den Bebauungsplan für den
~unteren Teil des Areal Peham Villa (~geplanter Campingplatz) als rechtswidrig
aufgehoben.
Offensichtlich ist das Areal nun ein ‘weißer Fleck’ – viele verstehen nicht, warum es nicht
wieder auf Grünland zurückgefallen ist. Der Gemeinderat von Hinterstoder hat in der Ge-
meinderatssitzung vom 28.03.2024 – ohne die Stimmen der GRÜNEN – u.a. beschlossen
ein Flächenwidmungsverfahren von ‘weißer Fleck’ auf Sondergebiet des Baulandes –
Tourismusbetrieb (SOTB) einzuleiten. Am 12.04. wurde die Kundmachung dazu auf der
Amtstafel Hinterstoder angeschlagen – bis 16.05. galt: ‚Jedermann kann eine Stellung-
nahme bzw. Anregungen oder Einwendungen schriftlich oder während der Amts-
stunden auch mündlich beim Gemeindeamt Hinterstoder einbringen‘.
Es gilt dann lt. (Info-Webseite des Landes OÖ):
Der Gemeinderat hat sich mit Einwendungen zu beschäftigen und hat im Rahmen einer ge-
botenen Interessenabwägung zu begründen, warum er den Einwendungen stattgegeben o-
der nicht-stattgegeben hat.
Wir haben daher in diesem Zusammenhang einige Fragen an den Bgm gerichtet:
Fragen
- Wie viele Stellungnahmen/Anregungen/Einwendungen sind in Hinterstoder von Bürgerinnen und Bürgern bzgl. Flächenwidmungsplan Änderung Nr. 5.94 “Villa Peham” bis 16.05.2024 insgesamt eingebracht worden?
 -> negativ 184, positiv 2 – aus Hinterstoder (Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz) 15
- Wie viele davon erfolgten mündlich?
 -> Keine
- Wie viele davon erfolgten per E-Mail?
 -> ALLE sind per Email eingetroffen bzw. am Gemeindeamt abgegeben (können doppelte dabei sein)