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28.10.2023 Presse

Ein Baum­schutz­ge­setz für OÖ

Baumschutz jetzt!

Die Gemeinderäte von Bad Ischl und Vöcklabruck haben auf Initiative der jeweiligen Grünen Gemeindegruppe und mit breiter Mehrheit eine Petition an das Land Oberösterreich gerichtet, um mehr Handhabe zum Schutz wertvoller Bäume zu bekommen. Die Aufregung rund um aktuelle Beispiele, auch in Bad Ischl und Gmunden, ist groß und zeigt, wie schnell es oft mit dem Fällen von Bäumen gehen kann und wie wenig Handlungsspielraum Gemeinden auf Grundstücke in der Hand von privaten Gesellschaften und Institutionen haben. Deshalb ist der Landtag von Oberösterreich aufgefordert, ein Baumschutzgesetz zu erlassen, das den Gemeinden das richtige Werkzeug zum Schutz der Bäume bietet. Gmunden ist die einzige der drei Städte, in denen sich die schwarz-blaue Rathaus-Mehrheit gegen eine solch wichtige Klimaschutz-Handhabe durch die Gemeinde ausgesprochen hat.

 

Um einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Klimawandelanpassung zu leisten, gilt es in besonderem Maße, bestehende Bäume zu schützen. In Zeiten der Klimakrise ist ausreichender Baumbestand wichtiger denn je. Neben ihrer Funktion als Schattenspender sind Bäume natürliche Klimaanlagen, die die Umgebungstemperatur abkühlen, sie erhöhen durch Verdunstung die Luftfeuchtigkeit und binden an den Blattoberflächen Staub. Somit kommt Bäumen besonders in den immer heißer werdenden Sommern eine wichtige Bedeutung zu und sie leisten einen enormen Beitrag zum Klimaschutz.

 

Die Steiermark hat ein eigenes Baumschutzgesetz, mit dem der Baumbestand ohne Rücksicht darauf, ob er sich auf öffentlichen oder privaten Grundflächen befindet, mit unterschiedlichen Zielbestimmungen geschützt wird. Die Gemeinde kann zur Sicherstellung dieser Ziele durch Verordnung den Baumbestand des ganzen Gemeindegebietes oder Teile davon – im Bedarfsfall mit unterschiedlichen Regelungen in demselben Gemeindegebiet nach Maßgabe des biologischen Zustandes des Baumbestandes – unter Schutz stellen, wobei Ausnahmen von der Erhaltungspflicht unter Schutz stehender Bäume zulässig sind.

 

Auch Salzburg und Niederösterreich haben entsprechende Regelungen in den jeweiligen Naturschutzgesetzen erlassen. Das Niederösterreichische Naturschutzgesetz legt als Ziel des Baumschutzes in Gemeinden fest, die heimische Artenvielfalt, das örtliche Kleinklima und eine gesunde Wohnumwelt für die Bevölkerung aufrechtzuerhalten und zu verbessern oder das typische Orts-, Straßen- und Landschaftsbild zu sichern. Wenn es zur Erreichung dieses Zieles unumgänglich ist, kann der auf öffentlichem oder privatem Grund befindliche Baumbestand durch Verordnung des Gemeinderates unter Schutz gestellt werden.

 

In Oberösterreich jedoch fehlt bis heute ein rechtlich wirksames Instrument, das den Erhalt des vorhandenen Baumbestandes transparent regelt. Ein OÖ Baumschutzgesetz würde Rahmenbedingungen festlegen, die Gemeinden durch eine entsprechende Verordnung von Baumschutzzonen konkretisieren können. Analog zur Steiermark oder Niederösterreich könnten die vorliegenden Regelungen einfach und schnell übernommen werden.

 

Die Städte Bad Ischl und Vöcklabruck haben mittels Petition den OÖ Landtag aufgefordert, ein oö-weites Baumschutzgesetz zu verabschieden, um den Gemeinden diese Verordnungsermächtigung für Baumschutzzonen zu erteilen. In Gmunden jedoch hat die schwarz-blaue Rathaus-Mehrheit, ganz nach Vorbild der Landeskoalition, den Wunsch nach mehr Klimaschutz-Handhabe durch die Gemeinde verweigert.

Martin Schott
Martin Schott

Stadtrat für Klimaschutz, Wirtschaft und Tourismus

Bad Ischl

[email protected]
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