Quakende Frösche - Natur hat keine Sperrstunde
Urteil im Nachbarschaftsstreit absolut stimmig - Artenvielfalt geht enorm zurück, immer mehr Tierarten sind massiv bedroht, daher ist strenger Naturschutz unverzichtbar
„Frösche quaken eben. Ob fernab oder im Nachbarsgarten. Das ist Natur und das hat der Mensch auszuhalten. In diesem Sinne ist der Spruch des Landesgerichts Linz absolut stimmig und nachvollziehbar. Ein anderes Urteil hätte zudem einen seltsamen Präzedenzfall geschaffen. Denn wenn für jede oder jeder in seinem Garten die Naturgeräusche abstellen müsste, wäre eine Klagsflut wohl absehbar. Und das kann wohl nicht Ziel des Nachbarrechts sein“, kommentiert der Grüne Landessprecher LR Kaineder das heute Urteil des Landesgerichts Linz.
Zudem sind Frösche geschützt und dürfen laut Naturschutzgesetz weder verfolgt, beunruhigt, gefangen, befördert, gehalten oder getötet werden. Wie das Gericht klargestellt hat ist, jede Beschädigung oder Vernichtung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten geschützter Tiere verboten. „Und eine strikte Umsetzung des Naturschutzes ist auch höchst erforderlich. Die Artenvielfalt geht enorm zurück, immer mehr Tierarten sind massiv bedroht. Ruhebedürfnisse in allen Ehren. Aber es gäbe genug menschengemachte Lärmquellen, die es dringender zu reduzieren gilt als Laute von geschützten Tieren“, betont Kaineder.