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20.09.2022 Allgemein

Das Tier­schutz­volks­be­geh­ren (18.-25.01.21) – ein großer Erfo

Elli und Kalb

416.229 Unterschriften gegen Leid und Elend und für eine bessere Zukunft!

Rufen wir uns noch einmal den Text des Volksbegehrens in Erinnerung:

„Tiere sind fühlende Wesen. Sie sind von uns zu respektieren und zu schützen. Doch Millionen Tiere erhalten diesen Schutz nicht und leiden unermessliche Qualen. Wir wollen ihnen in Österreich eine starke Stimme geben. Um Tierleid zu beenden und Alternativen zu fördern, verlangen wir (verfassungs-)gesetzliche Änderungen vom Bundesgesetzgeber. Diese sollen heimische BäuerInnen stärken und sich positiv auf die Gesundheit, Umwelt und Klima und auf die Zukunft unserer Kinder und Enkelkinder auswirken.“

 

Der Forderungskatalog (tlw. gekürzt):

 

  1. 1. Für eine tiergerechte und zukunftsfähige Landwirtschaft:

 

Haltungsformen müssen Grundbedürfnisse der Tiere befriedigen (z.B. mangelnde Bewegungsfreiheit, Haltung auf Vollspaltböden, keine Einstreu, Kastenstand, keine Beschäftigung, zu hohe Besatzdichte).

 

Schluss mit Qualzucht (z.B. Masthühner, die so viel Brustfleisch ansetzen, dass sie kaum noch stehen können oder Kühe, die extreme Milchleistungen erbringen müssen).

 

Tiertransporte minimieren, Stress vor Schlachtung reduzieren (z.B. Transporte sollen bis zum nächst-gelegenen, geeigneten Schlachthof führen oder auf eine Höchstdauer von 4 Stunden beschränkt werden. Fleischtransporte sollen Lebenstransporte ersetzen. Kälber und Lämmer sollen in Österreich aufgezogen und dürfen nicht im Säuglingsalter exportiert werden. Exporte von Zuchttieren in Drittstaaten sind an die Vorlage von Protokollen des Herdenaufbaus in den Zielstaaten zu knüpfen. Hochträchtige Tiere dürfen nicht zur Schlachtung transportiert werden. Zur Verminderung des Tierleids bei der Schlachtung ist die jeweils am wenigsten belastende Form der Betäubung zu ermitteln und dann als gesetzlicher Standard zu verankern. Mobile Schlachthöfe, Hofschlachtung und andere Formen der transportvermeidenden Schlachtung sollen gefördert und erleichtert werden,

 

Amputationen, schmerzhafte Eingriffe und Kükentöten beenden (Kastration ohne Schmerzausschaltung oder Kupieren der Schwänze von Schweinen; Haltungssysteme sollen sich nach den Bedürfnissen der Tiere richten. Millionenfache Tötung männlicher Küken von Legerassen soll verboten werden, sobald Methoden für eine frühzeitige Geschlechtsbestimmung im Ei praxistauglich sind).

 

Artgemäße Fütterung statt Nahrungskonkurrenz und Naturzerstörung (Die artgemäße Fütterung mit gentechnikfreien und ökologisch nachhaltig produzierten Futtermitteln regionaler Herkunft nützt Mensch, Tier & Umwelt. Die Regenwald-Zerstörung für den Anbau von Gentech-Soja hat nicht nur enorme Auswirkungen auf das Klima, sie vernichtet auch den Lebensraum vieler Tiere.

 

  1. 2. Öffentliche Mittel sollen das Tierwohl fördern

    

Nationale landwirtschaftliche Fördermittel sind so umzuschichten, dass sie Verbesserungen des Tierwohls über den Mindeststandard hinaus unterstützen und Bäuerinnen und Bauern eine tier- und umweltgerechte sowie existenzsichernde Tierhaltung erleichtern, statt Konzentrationsbewegungen zu verstärken. Dieses Ziel ist auch bei den Verhandlungen über die Gemeinsame EU-Agrarpolitik zu verfolgen.

 

Lebensmittel-Beschaffung durch die öffentliche Hand an Tierwohl knüpfen.

 

  1. 3. Mehr Transparenz für Konsumentinnen und Konsumenten

 

Verpflichtende Tierwohl-Kennzeichnung tierischer Lebensmittel (nach Vorbild der vierstufigen Kennzeichnung von Schaleneiern sind alle tierischen Lebensmittel in Einzelhandel, Gastronomie und öffentlichen Küchen nach Tierwohlkategorie und Herkunft zu kennzeichnen).

 

Verpflichtende Pelz-Kennzeichnung – Vorbild Schweiz (z.B. Herkunft, Gewinnungsmethode).

 

Schluss mit Importierten Tierqual-Produkten (Tierqual-Produkte, die in Österreich nicht hergestellt werden dürfen, sollen auch nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Dazu zählen etwa Eier aus Käfighaltung, Enten- und Gänsestopfleber oder Pelz aus „Pelztierfarmen“.

  1. 4. Ein besseres Leben für Hunde und Katzen

 

Qualzucht verunmöglichen (Hunde, Katzen und andere Heimtiere leiden an Atemnot, missgebildeten Schädeln, Haarlosigkeit und anderen Auswüchsen aufgrund falsch verstandener Rassezucht. Bestehende Ausnahmebestimmungen müssen daher gestrichen und Tiere mit Qualzuchtmerkmalen mit einem eindeutigen Zuchtverbot belegt werden).

 

Katzenschutz neu regeln (Streuner-Problematik. Es soll daher im Zusammenwirken mit allen relevanten Interessengruppen ein Prozess zur Verbesserung initiiert werden, der dem Wohl der Tiere gerecht wird).

 

  1. 5. Eine starke Stimme für Tiere

 

Mitwirkungsrechte für Tierschutzorganisationen (Um die Stimme der Tiere in gerichtlichen und behördlichen Verfahren zu stärken, sollen anerkannte Tierschutzorganisationen Mitwirkungsrechte und Parteistellung erhalten. In Österreich gibt es das Verbandsklagerecht z.B. im Konsumentenschutzgesetz).

 

Den amtlichen Tierschutz stärken (Die Ressourcen der öffentlichen Stellen, welche die Einhaltung des Tierschutzrechtes überwachen und die Interessen des Tierschutzes vertreten sollen, sind so lange kontinuierlich zu erhöhen, bis die Einhaltung der geltenden Tierschutzanforderungen flächendeckend gewährleistet ist. Bestehende Unvereinbarkeiten sind zu beseitigen. Weiters ist den Tierschutz-ombudspersonen das Recht einzuräumen, die Höchstgerichte anzurufen, wenn Verordnungs-bestimmungen dem Tierschutzgesetz widersprechen).

 

Im Mai 2022 hat die Bundesregierung – unter Federführung des Tierschutzministers Johannes Rauch – die wohl größte Reform des österreichischen Tierschutzes seit Einführung des Bundestierschutzgesetzes im Jahr 2005 präsentiert. Zentrale Forderungen werden umgesetzt und erhebliche Verbesserungen können eintreten.

 

Die wichtigsten Fortschritte:

 

  • Küken dürfen nicht mehr sinnlos getötet werden
  • Rinder dürfen nicht mehr permanent angebunden werden
  • Schweine erhalten in Neu- und Umbauten künftig mehr Platz
  • Vollspaltenbuchten bei Neu- und Umbauten ab 2023 verboten
  • Verbesserungen bei der Kastration von Ferkeln
  • Tiertransporte werden kürzer, stark eingeschränkt und strenger reglementiert
  • Lebendtiertransporte für Schlacht- und Masttiere in Drittstaaten werden verboten
  • Keine Zuchttier-Transporte mehr nach Nordafrika oder in Nahen Osten
  • Tierschutzombudsleute in Bundesländern werden stark aufgewertet

 

Das endgültige Aus von Vollspaltbuchten:

 

Bis 2028 sollen die konkreten Stallsysteme entwickelt werden, die ab 2040 dann für alle Schweinebetriebe als Mindestvoraussetzung gelten sollen. Während also bestehende Ställe bis Ende 2039 umgebaut sein müssen, sind Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereiche bei Neu- und Umbauten bereits ab 2023 verboten.

 

 

Auch wenn es oft mühsam ist – Engagement zahlt sich eben doch aus.

Mit diesem Reform-Paket ist ein großer Schritt getan – dies bedeutet aber nicht das Ende des Weges.

 

 

Renate Mertz

 

HP-Quellen: Bundesministerium Inneres / oekoreich / ORF.at

Renate Mertz
Renate Mertz

Ersatzgemeinderätin

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