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12.02.2025 Allgemein

Mehr Kontrolle für Befähigung zum Waffenbesitz

Symbolbild Glühbirne

Unterstützung für Grüne Initiative im Bund – Forderung der Grünen OÖ nach verpflichtendem psychologischem Gutachten bei Faustfeuerwaffen und halbautomatischen Waffen auch für Jäger

„Die Befähigung zum Waffenbesitz muss definitiv konsequenter kontrolliert werden. Das ist nicht nur die Erkenntnis einer Grünen Anfrage im Parlament an Innenminister Karner. Das muss auch die klare Konsequenz nach den vergangenen Bluttaten im Mühlviertel sein. Begangen durch Jäger mit Faustfeuerwaffen. Die ganze Waffenbesitzmaterie wird einfach zu leger gehandhabt. Das muss sich ändern. Es handelt sich hier nicht einfach um Gebrauchsgegenstände, sondern um potentiell tödliches Gerät. Und dementsprechend strikt müssen Vorgaben und Kontrollen sein“, sieht sich die Grüne Sicherheitssprecherin LAbg. Anne-Sophie Bauer durch die Grüne Initiative im Parlament bestätigt.

Die Ergebnisse der Anfrage durch NAbg. Meri Diskoski: Die Anzahl der mit legalen Schusswaffen verübten Morde und Mordversuche ist seit 2016 deutlich gestiegen. Im Jahr 2024 wurden über 14.500 polizeiliche Annäherungs- und Betretungsverbote ausgesprochen. Wie viele Schusswaffen dabei abgenommen wurden, ist nicht bekannt. Mängel gibt es bei der psychologischen Verlässlichkeitsprüfung. Wer im Vorfeld eines Waffenkaufs einmal auf seine psychische Fitness hin gecheckt wurde, muss danach nie wieder eine solche Überprüfung absolvieren.

Das absurde: Mit Jagdkarte braucht man überhaupt kein psychologisches Gutachten. Die Behörde könnte es einfordern, das wird aber de facto nicht gemacht. In den letzten 10 Jahren ist bei 8.118 ausgestellten Jagdkarten,7-Mal ein psychologisches Gutachten eingeholt worden. Steht in der Anfragebeantwortung aus dem Büro Langer-Weninger. „Das heißt, in 99,9% der Fälle in OÖ ist kein psychologisches Gutachten angefordert worden. Das kann nicht sein. Wir fordern ein verpflichtendes psychologisches Gutachten bei Faustfeuerwaffen und halbautomatischen Waffen für alle und somit ein Ende der Ausnahmeregel für Jagdkartenbesitzer. Wir haben beim Waffenbesitz einige Schrauben anzuziehen, diese die Jagdkartenbesitzer betreffen, gehören dazu“, betont Bauer.