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11.12.2025 Allgemein

Wasser- und Kanalabrechnung

Handkassa

Der Prüfungsausschuss hat sich damit beschäftigt, ob es eventuell noch Mängel beim Erfassen des Wasserverbrauchs bzw. des kostenpflichtigen Einleitens von Abwasser in das Kanalnetz gibt. Im Prüfbericht, der in der Gemeinderatssitzung am 4.11.2025 behandelt wurde, ist vermerkt, dass die Anwendung der Regelungen der Kanalgebührenverordnung bei Poolbefüllungen unklar ist und nochmals evaluiert werden sollte. In Hinblick auf die Abrechnung von Wasser und Kanal werden zudem diverse interne Kontrollen seitens der Sachbearbeiterin durchgeführt, um eine inkorrekte Abrechnung zu vermeiden.

Wortmeldung Dr. Judith Wassermair:

Die Abrechnung der Wasser- und Kanalgebühren gestaltet sich grundsätzlich eindeutig. Sämtliche Wassermengen, die entweder über die Ortswasserleitung bezogen, von der Feuerwehr zur Befüllung von Pools bereitgestellt oder aus Hausbrunnen über die Hausabwasserleitung in den Kanal eingeleitet werden, sind zu erfassen, zu verrechnen und zu bezahlen. Die Verrechnung hat transparent und nachvollziehbar zu erfolgen.

Die Wasserzähler werden alle fünf Jahre gemäß gesetzlicher Vorschrift getauscht. Dies wird im Auftrag der Gemeinde durch die WDL durchgeführt. Im dabei verwendeten Auftragsbogen werden sämtliche Anlagedaten erhoben und die Richtigkeit der Angaben vom Kunden mit Unterschrift bestätigt.

Die Feuerwehr meldet etwaige Poolbefüllungen der Gemeinde, damit die Wasser- und Kanalgebühr entsprechend der Wassermenge eingehoben werden kann. Der Tarif für das Befüllen an sich sollte in der Tarifordnung der Feuerwehr ersichtlich sein.

Die Festlegung, welcher Ausschuss die Evaluierung der Abrechnungsmodalitäten übernimmt, ist noch vorzunehmen.

Judith Wassermair
Judith Wassermair

Fraktionsobfrau

Gemeindevorstand
Umweltausschuss-Obfrau

Bauauschuss-Ersatzmitglied

Stv. Schriftführerin Bez

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