24.05.2024
  
  
     Allgemein
  
So funktioniert's: Briefwahl bei der EU-Wahl
Die Briefwahl kann ab sofort beantragt werden
Beantragen kann man persönlich am Gemeindeamt, online über oesterreich.gv.at oder auch per E-Mail/Brief an die Gemeinde.
Ab Erhalt der Wahlkarte kann sofort gewählt werden:
- Wer die Wahlkarte persönlich am Gemeindeamt beantragt und ausgefolgt bekommen hat, kann sie gleich am Gemeindeamt abgeben. Das ist nicht verpflichtend, man kann die Wahlkarte auch mitnehmen und zur Briefwahl nutzen oder damit in einem Sprengelwahllokal wählen.
- Man kann die Wahlkarte auch in den Briefkasten werfen – unterschreiben nicht vergessen & rechtzeitig abschicken.
- Auch eine Überbringung der unterschriebenen Wahlkarte in ein beliebiges Wahllokal am Wahlsonntag durch jemand dritten ist möglich.
- Last, but not least, kann mit der Wahlkarte auch in jedem beliebigen Wahllokal am Wahlsonntag gewählt werden.
Der spätestmögliche Zeitpunkt für die Beantragung ist:
- Mittwoch, 5. Juni für schriftliche / Online-Anträge
- Freitag, 7. Juni, 12:00 Uhr für persönliche Anträge oder einen schriftlichen Antrag, wenn jemand die Wahlkarte abholen kann.