PV-Freiflächenstrategie
PV-Freiflächenstrategie im Gemeinderat beschlossen
In der Gemeinderatssitzung am 11. Dezember wurde beschlossen, die PV-Freiflächenstrategie der Region Sterngartl‑Gusental auch für Bad Leonfelden zu übernehmen.
Grundsätzliche Zustimmung
Die Region Sterngartl‑Gusental hat mit ihrer PV-Freiflächenstrategie einen wichtigen Schritt gesetzt, um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben. Angesichts der Klimakrise und der energiepolitischen Herausforderungen ist es richtig und notwendig, Photovoltaik‑Freiflächenanlagen in allen Gemeinden zu ermöglichen.
Die Strategie schafft Transparenz, definiert klare Mindestkriterien und legt Wert auf ökologische und sozioökonomische Zusatznutzen – etwa Bürgerbeteiligung, Biodiversitätsförderung oder eine geordnete räumliche Entwicklung.
Kritikpunkt: Landwirtschaftliche Sonderauflagen
Im Kapitel Landwirtschaft enthält die Strategie jedoch besonders strenge Vorgaben, die für andere Widmungskategorien nicht gelten:
- Existenzsicherung von Betrieben: Eine Umwidmung darf keine existenzielle Notsituation für landwirtschaftliche Betriebe verursachen.
- Futterbasis und GVE-Besatz: Flächen, die für die Futterversorgung oder zur Einhaltung tierhaltungsrechtlicher Obergrenzen notwendig sind, sollen nicht für PV genutzt werden.
- Agrarfachliche Stellungnahmen: Jede Umwidmung soll durch die Ortsbauernschaft beurteilt und agrarfachlich begleitet werden.
Diese Punkte sind grundsätzlich nachvollziehbar, führen aber zu einer deutlichen Ungleichbehandlung gegenüber anderen Widmungsarten.
Ungleichbehandlung im Vergleich zu Straßen- und Gewerbeflächen
Für Straßenbauprojekte oder neue Gewerbegebiete gelten solche strengen Kriterien nicht. Landwirte, deren Flächen etwa durch eine Umfahrungsstraße oder Autobahn durchschnitten werden, können sich im Widmungsverfahren nicht auf die Sicherung ihrer Existenz berufen. Auch ein dauerhaftes Betriebseinkommen – wie es PV-Anlagen ermöglichen könnten – ist bei solchen Umwidmungen kaum erzielbar.
Während Straßen und Gewerbeflächen zu einer dauerhaften Versiegelung und vollständigen Zerstörung der Böden führen, bleibt bei PV-Freiflächenanlagen eine extensive Bewirtschaftung weiterhin möglich – etwa durch Doppelnutzung oder ökologische Konzepte wie Blühstreifen und Biodiversitätsflächen.
Gerade dort, wo nachhaltige Doppelnutzung denkbar ist, gelten die strengsten Auflagen. Bei Projekten mit irreversibler Bodenversiegelung fehlen vergleichbare Schutzmechanismen.
Fazit
Die PV-Freiflächenstrategie der Region Sterngartl‑Gusental ist ein wichtiger und richtiger Schritt für die Energiewende. Sie schafft klare Rahmenbedingungen und unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energie.
Unverständlich bleibt jedoch, warum ausgerechnet Photovoltaik strengeren Auflagen unterliegt als andere Widmungskategorien, die Böden dauerhaft zerstören. Eine faire und konsistente Raumordnung sollte alle Umwidmungen gleich behandeln – nicht nur jene, die zur Energiewende beitragen.