Plakatständer in Aschach
Im Gemeindevorstand am 22. Juni 2024 wurde die folgende Richtlinie für das Aufstellen von Plakatständern einstimmig beschlossen. Die Veröffentlichung erfolgte in der Gemeindezeitung 2/2024, Seite 16 (https://www.aschach.at/Gemeinde/Aktuelles/Gemeindenachrichten)
Richtlinien A-Ständer:
- Auf öffentlichem Grund darf für Veranstaltungen mit A-Ständern geworben werden, sofern diese in unserem Gemeindegebiet stattfinden.
- Darüber hinaus haben politische Parteien vor Wahlen die Möglichkeit, mit A-Ständern auf ihre Kandidatur aufmerksam zu machen. 8 Wochen vor und 2 Wochen nach der Wahl.
- Externe Veranstaltungen dürfen nur nach Rücksprache mit dem Bürgermeister oder der Amtsleitung mit Plakatständern beworben werden.
Eine genaue Dauer des Aufstellens bzw. eine maximale Anzahl an A-Ständern pro Veranstaltung bzw. Partei ist nicht festgelegt.
Kleiner Faktencheck zum Freiheitlichen Infoblatt / Sommer 2025 (FPÖ-Dialog)
Nicht zuletzt, um die Werbung für politische Parteien außerhalb der Wahlkampfzeiten im Aschacher Ortsgebiet einzuschränken, wurden die Richtlinien für das Aufstellen von Plakatständern im Juni 2024 beschlossen.
Im April 2025 waren unter anderem entlang der Promenade große FPÖ-Plakatständer für die auswärtige 1. Mai-Veranstaltung aufgestellt worden. Daher kontaktierte ich den FPÖ-Obmann Thomas Radler und wies ihn darauf hin, dass aus meiner Sicht Parteiplakate außer zu Wahlzeiten nichts im Ort verloren haben. Eine Ausnahme wäre, wenn die Veranstaltung im Ort stattfände.
Obmann Radler legte seine Lesart der Richtlinien dar: Man könne ja für auswärtige Veranstaltungen nach Rücksprache mit dem Bürgermeister oder der Amtsleitung eine Genehmigung für das Aufstellen bekommen. Er habe das gemacht. * (*Nebenbei: Allerdings erst, nachdem ich ihn kontaktiert habe.)
Es stellt sich offenbar nun nochmals die Frage, ob auf der Promenade und generell innerorts Parteiwerbung auf Plakatständern für auswärtige Veranstaltungen erlaubt werden soll oder ob dafür nicht die Plakatierzone am Ortseingang und das Plakatieren auf den zwei vorhandenen öffentlichen Plakatierflächen (Einfaltparkplatz und Bahnhofstraße) ausreichen.
Zum Faktencheck: Foto 9. April, 8. Mai
Der FPÖ-Artikel mit dem Untertitel „Ein paar Tage nur standen FPÖ-Plakate im Ortsgebiet von Aschach an der Donau.“ vermittelt eine kurze Aufstell-Dauer.
Tatsächlich standen die Plakatständer einen Monat lang.