Lotti und das Hundegesetz: Geplante Gesetzesänderung zahnlos
Ausbildung von Diensthundeführern und -führerinnen soll zu 100 Prozent anerkannt werden – Grüne bleiben bei ihrer Forderung
Spät aber doch hat LR Winkler auf den Fall Lotti reagiert und eine entsprechende Änderung im Hundehaltegesetz angekündigt. Demnach werden etwaige Ergänzungen in der Verordnung geprüft. Diese sollen sicherstellen, dass die besondere Ausbildung von Diensthundeführern und -führerinnen künftig berücksichtigt wird.
„Das klingt noch reichlich unbestimmt. Etwaig heißt nicht mehr als möglicherweise. Und berücksichtigt bedeutet nicht zwangsweise anerkannt. Aber genau das müsste nun konsequenterweise gemacht werden. Und genau das fordern wir Grüne in unserem Antrag. Denn wenn jemand jahrelang in einer staatlichen Behörde mit Hunden arbeitet, kann man wohl davon ausgehen, dass die notwendige Sachkunde vorhanden ist. Also sollte das nicht nur berücksichtigt werden, sondern den Sachkundekurs in diesen Fällen völlig ersetzen“, betont die Grüne Sicherheitssprecherin LAbg. Anne-Sophie Bauer.
Konkret fordern die Grünen mit einem Antrag, dass Ausbildungen von Hundeführer:innen in Sicherheits- und Rettungsorganisationen als gleichwertig zum Sachkundenachweis anerkannt werden. (Gemeint sind damit also Hundeführer:innen der Polizei, des Bundesheeres, von Sanitäts-, Rettungs- oder Bergrettungsdiensten)
Bauer: „Das hat auch nichts mit einem populistischen Schnellschuss zu tun, sondern mit Logik. Schon jetzt gelten zu Recht etliche Ausbildungen als Ersatz für den Sachkundenachweis. Auch jene der Einsatzkräfte müssen hier dazu zählen. Diese Lücke muss geschlossen werden“.