Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Endlich ist es so weit: Mit 1. September 2025 tritt das Informationsfreiheitsgesetz (nachfolgend IFG) anstelle des Amtsgeheimnisses in Kraft.
Durch das maßgebliche Engagement der Grünen auf Bundesebene in der vergangenen Bundesregierung wurde nach langem Ringen dieser Meilenstein der Transparenz beschlossen. Damit lassen wir nun endlich Weißrussland (!) hinter uns. Bis dato gab es auf europäischen Boden nur in Österreich und Weißrussland kein Recht auf den Zugang zu amtlichen Informationen. Dies ändert sich zum Glück nun zumindest in Österreich.
2 Säulen der Information
Das IFG beruht auf zwei Säulen: Zum einen gibt es Pflichten zur proaktiven Veröffentlichung von Informationen von allgemeinem Interesse. Hier sind die vom IFG genannten Organe (darunter auch Gemeinden mit mehr als 5000 Einwohner:innen) verpflichtet, Informationen, die von allgemeinem Interesse sind, proaktiv zu veröffentlichen.
Zum anderen können Informationsbegehren gestellt werden, um weitere Informationen zu erhalten. Zuständig ist jeweils das Organ, zu dessen Wirkungs- oder Geschäftsbereich die Information gehört.
Es gibt allerdings im IFG genannte Ausnahmegründe, die festlegen, welche Informationen weiterhin einer Geheimhaltung unterliegen. Dazu zählen unter anderem Interessen der nationalen Sicherheit oder auch die berechtigten Interessen auf Datenschutz. Die Entscheidung über die Veröffentlichung ist hier immer im Einzelfall unter Abwägung der verschiedenen Rechte zu treffen. Alle Ausnahmegründe, sowie der gesamte Gesetzestext können hier im Rechtsinformationssystem des Bundes nachgelesen werden: https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20012537&FassungVom=2025-09-01
Was bedeutet das für uns in Gmunden?
Die Stadtgemeinde Gmunden wird, da mehr als 5000 Einwohner:innen, alle Informationen von allgemeinem Interesse veröffentlichen. Damit ist es künftig möglich, alle ab 1. September 2025 entstandenen Informationen von allgemeinem Interesse gesammelt einzusehen.
Weiters besteht somit nun auch die Möglichkeit, bei den auskunftspflichtigen Organen unserer Gemeinde alle weiteren Informationen aktiv nachzufragen. Dazu wird es ein eigenes Formular auf der Seite der Stadt (https://www.gmunden.at/) geben, mit dem eine Anfrage an das Stadtamt gestellt werden kann. Es gilt aber gesetzlich festgelegt, dass Anfragen schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen können. Allerdings – wie bereits erwähnt – müssen die im Gesetz festgelegten Voraussetzungen natürlich erfüllt sein, um eine Auskunft zu erhalten. Wichtig zu beachten ist dabei auch, dass alle Informationen, die bereits über andere öffentliche Register zugänglich sind (auch wenn kostpflichtig) nicht beauskunftet oder noch einmal veröffentlicht werden müssen.
Grundsätzlich gilt bei Informationsbegehren eine 4-wöchige Frist, in der Auskunft erteilt werden muss, die nur in Ausnahmefällen um weitere 4 Wochen gestreckt werden darf. Im Falle einer Auskunftsverweigerung kann man um die Ausstellung eines Bescheids ersuchen. Gegen einen solchen kann man dann wiederum beim Verwaltungsgericht Beschwerde erheben.
Unterstützung durch die Grünen Gmunden
Sollte es rund um die Themen IFG, die veröffentlichten Informationen oder das Informationsbegehren Fragen geben, stehen wir gerne mit Rat und Tat zur Verfügung. Wenn zum Beispiel der Wunsch besteht, nicht persönlich mit der Gemeinde in Kontakt treten zu müssen, können wir gegebenenfalls auch in unserem Namen gewünschte Informationen anfragen. Kommen Sie gerne auf uns zu, wenn Sie hierbei Hilfe benötigen.
Ausblick
Mit dem IFG beginnt nun eine neue Phase der Transparenz der öffentlichen Hand und Verwaltung. Dies wird in der Anfangsphase auf allen Seiten einen Lernprozess und eventuell sogar Gerichtsentscheide benötigen, um abzuklären, was zu veröffentlichen ist oder wie verschiedene Interessen korrekt gegeneinander abgewogen gehören. Somit wird es sowohl die Verwaltung als auch uns Bürger:innen mit unserem Interesse und unseren Anfragen benötigen, dieses neue Gesetz mit Leben zu füllen, damit es seinen Zweck erfüllt: Transparenz.