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28.09.2026 Allgemein

NEIN zu Aufhebung Bebauungsplan

Die Promenade im Herbst 2026

Wir bleiben dran

Bebauungsplan „Promenade“ aufgehoben – wir Grüne haben dagegen gestimmt

Am 24. September 2026 wurde im Gemeinderat der Bebauungsplan „Promenade“ mit den Stimmen der ÖVP und eines großen Teils der SPÖ aufgehoben. Wir Grüne haben dagegen gestimmt. Unsere Position: Die festgestellten Fehler und Ungleichbehandlungen hätten behoben werden müssen. Die ersatzlose Aufhebung war für uns nicht die richtige Antwort.

Was ist passiert?

Der Verfassungsgerichtshof hat den Bebauungsplan „Promenade“ für zwei Bauplätze aufgehoben. Ein zentraler Kritikpunkt: Es fehlte eine nachvollziehbare planerische Begründung dafür, warum dort eine höhere Bebauungsdichte zulässig sein sollte als auf anderen Grundstücken in grundsätzlich vergleichbarer Lage. Die dafür erforderliche Grundlagenforschung war unzureichend; der bloße Verweis auf die bisherige Bebauung genügte nicht. In der sachlich nicht ausreichend begründeten Bevorzugung einzelner Eigentümer sah der VfGH einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Für uns war deshalb klar: Die Gemeinde hätte diese Ungleichbehandlung beseitigen und den Bebauungsplan auf einer fachlich und rechtlich soliden Grundlage überarbeiten müssen.

Gleiche Regeln für alle

Bebauungspläne legen fest, wie sich ein Gebiet entwickeln soll – etwa hinsichtlich Bebauungsdichte, Gebäudehöhen oder Baufluchtlinien. Gerade an einem sensiblen und ortsbildprägenden Bereich wie der Promenade sind solche verbindlichen Vorgaben wichtig.

Dabei gilt für uns ein Grundsatz: Gleiche Regeln für alle. Raumplanung muss öffentlichen Interessen folgen und vergleichbare Grundstücke nach sachlichen Kriterien behandeln. Wem ein Grundstück gehört oder welches konkrete Bauprojekt dort verwirklicht werden soll, darf dafür nicht ausschlaggebend sein.

In Seewalchen gibt es 40 aufrechte Bebauungspläne. Auch jener an der Promenade wurde aus guten Gründen erlassen: um die bauliche Entwicklung gezielt zu steuern und den besonderen Charakter dieses Ortsbereichs zu bewahren. Diese Gründe gelten aus unserer Sicht heute mehr denn je. Die rechtlichen Mängel hätten deshalb Anlass sein müssen, den Plan zu verbessern – seine ursprünglichen Ziele bleiben weiterhin wichtig.

Der Gemeinderat setzt den Rahmen

Ein Bebauungsplan wird vom Gemeinderat als Kollegialorgan beschlossen. Damit legt die gewählte Gemeindevertretung gemeinsam fest, welche bauliche Entwicklung für ein Gebiet gewollt ist. Über einzelne Baubewilligungen entscheidet hingegen der Bürgermeister als Baubehörde. Er ist dabei an die geltenden Vorschriften und einen bestehenden Bebauungsplan gebunden.

Ein rechtssicherer Bebauungsplan schafft damit einen verbindlichen Rahmen über das einzelne Bauverfahren hinaus. Eigentümerinnen und Eigentümer, Nachbarschaft und Bevölkerung können besser abschätzen, welche Bebauung künftig möglich ist. Das schafft Planungssicherheit und Beständigkeit.

Auch ohne Bebauungsplan muss der Bürgermeister selbstverständlich nach den gesetzlichen Vorgaben entscheiden. Es entfällt aber jener zusätzliche, auf die Promenade zugeschnittene Rahmen, den der Gemeinderat festgelegt hat. Aus unserer Sicht gibt die Gemeinde damit ein wichtiges Instrument zur vorausschauenden Gestaltung dieses Ortsbereichs aus der Hand.

Unser Vorschlag: reparieren statt ersatzlos streichen

Wir haben die rechtlichen Entscheidungen intensiv geprüft und im Planungsausschuss wie im Gemeinderat für eine Überarbeitung argumentiert. Eine sorgfältige Grundlagenforschung und die Beseitigung der beanstandeten Ungleichbehandlung hätten die Grundlage dafür schaffen sollen.

So hätte Seewalchen die aufgezeigten Mängel beheben und zugleich klare Vorgaben für die zukünftige Bebauung der Promenade erhalten können. Es ging uns dabei nicht darum, einzelne Eigentümerinnen oder Eigentümer anzugreifen, sondern um eine sachlich begründete Planung für das gesamte Gebiet.

Am 24. September fand dieser Weg keine Mehrheit. Wir respektieren die demokratische Entscheidung. Unsere Aufgabe ist es aber auch, ihre Folgen kritisch zu begleiten und unsere Position öffentlich darzulegen.

WIR BLEIBEN DRAN

 

Mit der Abstimmung ist die Angelegenheit für uns nicht abgeschlossen. Wir werden die Auswirkungen der Aufhebung aufmerksam verfolgen und prüfen, welche weiteren Schritte sinnvoll sind. Unser Anspruch bleibt: eine nachvollziehbare Raumplanung, Gleichbehandlung und ein verantwortungsvoller Umgang mit unserer Promenade.

Claudia Hauschildt-Buschberger
Claudia Hauschildt-Buschberger

Bezirkssprecherin
Fraktionsobfrau der Grünen im Bundesrat
Gemeindevorständin, Fraktionsobfrau Seewalchen

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