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09.12.2022 Allgemein

Frag­wür­di­ge Um­wid­mung in Gerl­ham

4.000 m2 Grünland vor Umwidmung in Bauland in Gerlham (Foto Copyright studio46.at)

Nachvollziehbarer Entscheidungsprozess bei Flächenwidmung dringend nötig!

Die Ziele und Maßnahmen im ÖEK (Örtliches Entwicklungskonzept) sollten nicht nur Empfehlungen sondern Grundlage unserer politischen Entscheidungen und auch Abstimmungen bei Flächenwidmungen sein, um nachvollziehbare transparente Entscheidungen, v.a. unseren Bürgern gegenüber, vermitteln zu können.

Wenn dies nicht passiert, dann ist das Unverständnis von Bürgern vorprogrammiert, wie im Fall einer Umwidmung von 4000 m² in Gerlham.

Hier konnte ein Anrainer zwar in der Bürgerfragestunde im Gemeinderat seine berechtigte Kritik an der Nichteinhaltung der im ÖEK angeführten Ziele bei dieser Umwidmung artikulieren, aber vom Bürgermeister und den der Umwidmung zustimmenden Fraktionen keine fachliche Begründung für deren Umwidmungsbeschluss erhalten.

Wenn im Antrag für diese Umwidmung in der GR-Sitzung vom 17.3.22 von „Altersversorgung“ und „weichenden Erben“ als Umwidmungsgrund die Rede war, und dies dann von den Umwidmungsbefürwortern sinngemäß auch bei der Anfrage im GR als Begründung erwähnt wurde, dann darf man sich aber auch nicht wundern, dass dies den Anfragesteller zu einem Artikel in den ÖO Nachrichten animierte, wo von „Freunderlwirtschaft in Reinkultur“ und „klarer Fall von Spekulation“ die Rede war.

Daher wird es Zeit, in Fragen der Raumordnung ausschließlich nach objektiven Kriterien, dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit und des schonenden Flächenverbrauchs Umwidmungsentscheidungen zu treffen.

Sonst schaffen wir Präzedenzfälle mit enormen Auswirkungen für die Zukunft, bzw. schieben die Verantwortung für unpopuläre Entscheidungen Richtung Landesbeamte.

Wir Grüne sehen definitiv den Bedarf für leistbares Wohnen für junge Seewalchner und Seewalchnerinnen, aber dieses schwierige Thema sollte nicht Argument für Verstöße gegen unsere gemeinsam definierten Ziele im ÖEK sein.

Hier muss die Gemeinde andere Lösungswege gehen (Baulandsicherungsverträge, selbst Gründe erwerben und aufschließen, Zweitwohnsitzthematik als Preistreiber bekämpfen etc.), bzw. dort umwidmen, wo auch Übereinstimmung mit dem ÖEK besteht.

Siegfried Gierlinger
Gemeinderat

Das entsprechende Gemeinderats-Sitzungsprotokoll finden Sie auf der Webseite der Gemeinde Seewalchen:

Marktgemeinde Seewalchen am Attersee Verwaltung – Gemeinderat-Sitzungsprotokolle

Den Artikel aus den OÖN vom 15.11.2022 finden Sie HIER.

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