Bürgerfragestunde vor dem Gemeinderat
Wie können wir die Bürger:innen stärker einbinden?
Wie können wir die Bürger:innen stärker in die Entscheidungen unserer Gemeinde einbinden? Eine Möglichkeit wäre die Einführung einer regelmäßigen Bürgerfragestunde vor Beginn einer Gemeinderatssitzung.
Damit schaffen wir einen einfachen und direkten Weg, Fragen, Anliegen und Ideen an die Gemeindepolitik heranzutragen. Denn Gemeindepolitik betrifft uns alle. Es geht um unsere Straßen, die Wasserversorgung, Kinderbetreuung, Verkehrssicherheit, Energieversorgung und die Zukunft unseres Ortes.
Wer in Puchkirchen lebt, soll auch die Möglichkeit haben, gehört zu werden – und zwar nicht nur bei Wahlen oder in persönlichen Gesprächen mit Gemeindevertreter:innen.
Wie könnte eine Bürgerfragestunde funktionieren?
Vor jeder regulären Gemeinderatssitzung könnte ein Zeitfenster von beispielsweise 20 bis 30 Minuten für Fragen aus der Bevölkerung vorgesehen werden.
Ein mögliches Modell:
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Offener Zugang: Alle Gemeindebürger:innen können teilnehmen.
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Fragen vor Ort: Bürger:innen können ihre Anliegen direkt an den Bürgermeister oder die zuständigen Ausschüsse und Gemeinderät:innen richten.
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Schriftliche Fragen: Wer nicht persönlich sprechen möchte, kann Fragen vorab schriftlich einreichen.
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Klare Antworten: Wenn eine Frage nicht sofort beantwortet werden kann, wird eine schriftliche Rückmeldung innerhalb einer festgelegten Frist vereinbart.
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Transparenz: Die eingegangenen Fragen und die dazugehörigen Antworten werden – unter Berücksichtigung des Datenschutzes – öffentlich dokumentiert.
Wichtig wäre, dass die Fragestunde tatsächlich einen niederschwelligen Zugang bietet und nicht zu einer bloßen Formalität wird.
Welche Vorteile bringt eine Bürgerfragestunde?
Eine solche Einrichtung bietet mehrere Möglichkeiten, die Zusammenarbeit zwischen Bevölkerung und Gemeindepolitik zu verbessern.
1. Mehr Transparenz
Fragen zu aktuellen Projekten, geplanten Investitionen oder politischen Entscheidungen können öffentlich gestellt und beantwortet werden. So erfahren nicht nur einzelne Personen, sondern alle Anwesenden, welche Überlegungen hinter Entscheidungen stehen.
2. Direkter Austausch statt langer Umwege
Nicht jedes Anliegen muss zuerst über persönliche Kontakte oder schriftliche Anfragen an das Gemeindeamt herangetragen werden. Die Bürgerfragestunde ermöglicht einen direkten Dialog mit den politischen Verantwortlichen.
3. Probleme frühzeitig erkennen
Oft wissen die Menschen vor Ort am besten, wo es Verbesserungsbedarf gibt. Ob eine gefährliche Verkehrssituation, Probleme mit der Wasserversorgung oder fehlende Infrastruktur – Anliegen können frühzeitig sichtbar werden.
4. Mehr Beteiligung und Vertrauen
Wer Fragen stellen und Antworten erhalten kann, fühlt sich stärker in das Gemeindegeschehen eingebunden. Gleichzeitig müssen sich die politischen Verantwortlichen mit den Anliegen der Bevölkerung auseinandersetzen.
5. Ideen für die Weiterentwicklung der Gemeinde
Eine Fragestunde muss nicht nur für Beschwerden genutzt werden. Sie kann auch Raum für konstruktive Vorschläge, neue Projekte und Ideen für ein lebenswertes Puchkirchen bieten.
Wie machen es andere Gemeinden in Oberösterreich?
Die Bürgerfragestunde ist in Oberösterreich bereits ein erprobtes Instrument. Einige Gemeinden haben dafür konkrete Richtlinien geschaffen.
- Kremsmünster
Vor jeder Gemeinderatssitzung gibt es eine Bürgerfragestunde. Jede Person kann bis zu zwei Minuten eine Frage, Idee, einen Wunsch oder Kritik vorbringen. Schriftliche Fragen sind ebenfalls möglich, insbesondere wenn für die Beantwortung Unterlagen benötigt werden.
Richtlinien der Gemeinde Kremsmünster
- Gunskirchen
Die Fragestunde findet vor jeder Gemeinderatssitzung statt, sofern Anfragen vorliegen. Fragen können schriftlich, elektronisch oder per Fax eingebracht werden. Die Fragestunde ist zeitlich mit maximal einer Stunde begrenzt.
Richtlinien der Gemeinde Gunskirchen
- Zell am Pettenfirst
Hier wurde eine Bürgerfragestunde beschlossen, bei der maximal drei Anfragen beantwortet werden. Die Fragen müssen spätestens sieben Tage vor der Gemeinderatssitzung bei der Amtsleitung eingehen.
Gemeindenachrichten mit Beschluss und Ablauf
- Asten
Der Gemeinderat beschloss am 12. Februar 2026 die Bürgerfragestunde. Sie findet vor jeder Gemeinderatssitzung statt, sofern schriftliche Fragen vorliegen. Für die Einreichung gibt es ein eigenes Formular.
Bürgerfragestunde Asten
- Vorchdorf
Für die Gemeinderatssitzung am 10. November 2026 wurde eine Bürgerfragestunde angekündigt. Fragen können bis eine Woche vorher unter Angabe von Name und Adresse eingereicht werden.
Aktuelle Kundmachung der Gemeinde Vorchdorf
Die Beispiele zeigen, dass es unterschiedliche Modelle gibt: von kurzen mündlichen Wortmeldungen bis zu schriftlich eingereichten Fragen mit festgelegten Fristen und Zeitlimits.
Rechtliche Grundlage in Oberösterreich
Die Einführung einer Bürgerfragestunde ist rechtlich ausdrücklich vorgesehen und benötigt keine Änderung der Oö. Gemeindeordnung.
Die maßgebliche Bestimmung ist § 53 Abs. 5 der Oö. Gemeindeordnung 1990. Dort heißt es:
„Der Gemeinderat kann beschließen, dass vor oder nach der Gemeinderatssitzung eine Bürgerfragestunde abgehalten wird.“
Daraus ergeben sich folgende rechtliche Rahmenbedingungen:
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Beschluss des Gemeinderates: Die Bürgerfragestunde muss durch einen Beschluss des Gemeinderates eingeführt werden.
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Zeitpunkt: Sie kann vor oder nach einer regulären Gemeinderatssitzung stattfinden.
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Eigene Richtlinien: Der Gemeinderat kann Regeln für Anmeldung, Ablauf, Redezeit und zulässige Themen festlegen.
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Datenschutz: Personenbezogene Angelegenheiten und vertrauliche Informationen dürfen nicht öffentlich behandelt werden.
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Zuständigkeit: Sinnvollerweise sollen sich die Fragen auf Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde beziehen.
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Keine Entscheidungsbefugnis: Die Bürgerfragestunde ermöglicht Fragen und Austausch, ersetzt aber keine Beschlussfassung des Gemeinderates.
Wichtig ist auch die Unterscheidung zwischen einer öffentlichen Gemeinderatssitzung und einer Bürgerfragestunde: Bei einer regulären öffentlichen Sitzung besteht grundsätzlich das Recht zuzuhören und Aufzeichnungen zu machen. Daraus ergibt sich aber kein allgemeines Rederecht für Besucher:innen. Die Bürgerfragestunde schafft genau diese zusätzliche Möglichkeit.
Unser Vorschlag für Puchkirchen
Wir könnten uns an den bereits erprobten Modellen orientieren und eine möglichst einfache und bürger:innenfreundliche Lösung schaffen.
Folgende Ausgestaltung wäre aus unserer Sicht denkbar:
| Regelung | Unser Vorschlag |
|---|---|
| Zeitpunkt | Vor jeder Gemeinderatssitzung |
| Dauer | 20–30 Minuten |
| Anmeldung | Schriftlich, per E-Mail oder online |
| Einreichfrist | 3 Tage vor der Sitzung |
| Teilnahme | Alle Gemeindebürger:innen |
| Redezeit | Maximal 3 Minuten pro Frage |
| Anzahl | Keine starre Begrenzung, sofern zeitlich möglich |
| Beantwortung | Direkt oder schriftlich innerhalb einer festgelegten Frist |
| Dokumentation | Veröffentlichung der Fragen und Antworten, soweit datenschutzrechtlich zulässig |
Besonders wichtig wäre uns, dass auch Fragen zugelassen werden, die nicht unmittelbar auf der Tagesordnung stehen. Gerade dafür soll die Bürgerfragestunde da sein: um Themen aufzugreifen, die den Menschen in Puchkirchen wichtig sind.
Fragen, die nicht sofort beantwortet werden können, sollten nicht einfach unbeantwortet bleiben. Hier sollte es eine verbindliche Rückmeldung geben.
Was bringt das Puchkirchen?
Wir beschäftigen uns als Gemeinde mit vielen Zukunftsthemen. Gerade bei Fragen wie der langfristigen Wasserversorgung, der Verkehrssicherheit, der Energiewende oder der Entwicklung unserer Infrastruktur ist das Wissen und die Erfahrung der Bevölkerung wertvoll.
Eine Bürgerfragestunde wäre ein konkreter Schritt, um die Menschen stärker einzubinden und kommunalpolitische Entscheidungen nachvollziehbarer zu machen.
Wir möchten ein Puchkirchen, in dem Mitreden und Mitgestalten nicht nur ein Schlagwort ist, sondern tatsächlich gelebt wird.
Eine Bürgerfragestunde kostet wenig, braucht keine aufwendige Infrastruktur und ist rechtlich bereits vorgesehen. Was es dafür braucht, ist ein entsprechender Beschluss im Gemeinderat und der gemeinsame Wille, den Bürger:innen mehr Gehör zu geben.