Skip to main content
29.09.2025 Allgemein

Be­richt aus dem Ge­mein­de­rat

Gemeindeamt Engerwitzdorf

Landesrechnungshofbericht

Kürzlich hat der Landesrechnungshof (LRH) unsere Gemeinde geprüft. Grundsätzlich wurde uns kein schlechtes Zeugnis ausgestellt, in vielen Bereichen, z.B. bei der Innovativität der Verwaltung betreffend Mitarbeiterorientierung, Bürgerfreundlichkeit, Digitalisierung und Qualitätsorientierung, sind wir sehr gut aufgestellt. Es gab aber auch Kritikpunkte und eine lange Liste von Empfehlungen. Einige davon möchte ich hier herausgreifen:

1. Kulturhaus

Das Kulturhaus inklusive Jugendzentrum kostet die Gemeinde jährlich mehrere Hunderttausend Euro. Da es sich um keine Kernaufgabe der Gemeinde handelt, stellt der LHR angesichts der derzeitigen Lage die langfristige Finanzierbarkeit infrage und bemängelt, „dass kein langfristiger, detaillierter Businessplan in Bezug auf die Finanzierung bzw. auch den Zweck des Kulturhauses vorlag.“ Eine professionelle Betriebsführung wäre zu prüfen. Kurzfristig fordert der LRH, den Personaleinsatz zu reduzieren, was inzwischen schon passiert ist, den Saal multifunktionell zu nutzen und die Mietverhältnisse kostendeckend zu gestalten, sonst müssen diese Ausgaben als Förderungen dargestellt werden und diese sind für eine Gemeinde im Härteausgleich sehr begrenzt. Auch die Veranstaltungen sind meist nicht kostendeckend, weshalb in der nächsten Saison das Angebot der Gemeinde drastisch gekürzt wird.
Es wird angeregt, das Jugendzentrum räumlich zu verlegen, damit der Platz im Erdgeschoss in einem zu erarbeitenden Konzept besser genutzt werden kann, etwa für Gastronomie.

2. Baulandmobilisierung

Hier sah der LRH Handlungsbedarf: Baulandsicherungsverträge müssen verschärft, präzisiert und Pönalzahlungen vereinbart werden. Dazu gab es nun einen ersten Beschluss im Gemeinderat. Es wurde eine Frist von 5 statt 7 Jahren, innerhalb derer ein gewidmetes Grundstück bebaut werden muss, und jährlich steigende Pönalzahlungen festgelegt. Für uns sind die beschlossenen Pönalzahlungen noch zu niedrig. Grund dafür ist, dass wir damit die Spekulation mit Engerwitzdorfer Grund und Boden eindämmen können. Bei alten Widmungen haben wir wenig Möglichkeiten, die Eigentümer:innen zur Bebauung oder Rückwidmung zu bewegen.

3. Grundstückskauf Mittertreffling

Die knapp 1500 qm wurden gekauft ohne Nutzungsziele festzulegen. Der LRH sieht aber in einem Verkauf einen „Widerspruch zu den ursprünglichen Motiven“ des Kaufs. Der Verkauf konnte durch die Stimmen der SPÖ und der Grünen verhindert werden. Nun soll sich der zuständige Ausschuss im Herbst mit einem Nutzungskonzept beschäftigen.

Verkehrsberuhigung

Im Mai wurde die Stellungnahme des Landes OÖ zur 30 km/h Beschränkung im Bereich Haid veröffentlicht. Das Land lehnt eine 30er Beschränkung für Haidberg ab, obwohl im Bericht die Dringlichkeit zum Handeln zusammengefasst wird:

  • Der Geschwindigkeitsdurchschnitt von 85% der Verkehrsteilnehmenden ist 53 – 55 km/h.
  • Die Haidberg-Straße wird aufgrund der Verbindungsfunktion von Durchzugsverkehr inkl. Schwerverkehr … befahren.

Es wird in der Stellungnahme der Handlungsspielraum der Gemeinde zusammengefasst:

  • straßenbauliche Möglichkeiten:
    z.B. Fahrbahnteiler, Fahrgassenverschwenkung, Fahrbahnanhebung
  • verkehrsorganisatorische Maßnahmen: z.B. Rechtsregel

Die baulichen Maßnahmen kann die Gemeinde ohne Oberbehörde umsetzten.
Das ist aus unserer Sicht der logische, ehrliche, nächste Schritt.

1
2
3
4
5
6
7
8