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16.12.2025 Allgemein

Aus dem Gemeinderat

Aus dem Gemeinderat

Sitzung vom 11.12.2025

BAD LEONFELDEN UND VORDERWEISSENBACH ARBEITEN ZUSAMMEN

Bad Leonfelden und Vorderweißenbach gründen eine Verwaltungsgemeinschaft und arbeiten künftig im Bereich der Finanz- und Vermögensverwaltung zusammen.

Aus unserer Sicht stellt das eine sinnvolle Bündelung der Kompetenzen bzw. Aufgaben dar und daher unterstützen wir dieses Vorhaben.

 

FÖRDERUNG DER FRAKTIONEN FÜR 2025

Wie schon im Vorjahr verzichtet die Fraktion der Grünen in Bad Leonfelden auf eine Fraktionsförderung. Wir leisten damit einen Beitrag, um das Gemeindebudget zu schonen und Kosten für die Gemeinde und die Bürger:innen einzusparen. Die Förderung wurde von ÖVP und SPÖ beantragt.

 

HOHE GEMEINDEBLATTKOSTEN

Das Gemeindeblatt ist ein wichtiges Informationsmedium für die Bürger:innen in Bad Leonfelden. Das ist jedoch auch mit erheblichen Kosten verbunden. Im Jahr 2024 hat das Gemeindeblatt ein MINUS von € 59.143 erzielt.

Wir sagen: Das Gemeindeblatt ist wichtig, aber die Kosten sind viel zu hoch. Der Prüfungsausschuss hat zur Kostensenkung eine Änderung des Intervalls auf 3 Wochen empfohlen. Wir fordern, dass dies sofort umgesetzt wird.

 

VERBREITERUNG SCHULWEG – NADELÖHR FÜR UNSERE KINDER

Durch das geplante Wohnbauprojekt am Areal der Stimmeder-Tischlerei wird der Verkehr am Schulweg deutlich zunehmen. Von Beginn an haben wir dagegen protestiert, da eine eigene Zählung zeigte, dass täglich 388 Personen, davon 350 Kinder, diesen Weg nutzen. Trotz dieser Bedenken wurden Einwände sowie Anträge auf zusätzliche Schutzmaßnahmen von der ÖVP abgelehnt. Die nun beschlossene Verbreiterung des Schulwegs um einen Meter darf nur ein erster Schritt sein. Wir fordern vom Bürgermeister weitere Lösungen, damit unsere Kinder sicher am Schulweg unterwegs sein können.

 

PV-STRATEGIE FÜR BAD LEONFELDEN

Die Region Sterngartl-Gusental hat eine Photovoltaik-Strategie beschlossen, die zwar Klimaschutz betont, den PV-Ausbau aber einschränkt. Umwidmungen für PV-Anlagen werden nicht durchgeführt, wenn dadurch die Existenz von bäuerlichen Betrieben bzw. von Pächtern solcher Flächen gefährdet wird – eine Regel, die ausschließlich für Photovoltaik gilt. Andere Umwidmungen wie z.B. Verkehrsflächen oder Gewerbegebiete,  die landwirtschaftliche Flächen dauerhaft zerstören, bleiben davon unberührt. Dadurch entsteht der Eindruck, dass der Schutz der Landwirtschaft als Vorwand dient, um erneuerbare Energien auszubremsen.

Prinzipiell ist aber das Vorhandensein einer Strategie zum Ausbau erneuerbarer Energien begrüßenswert und daher haben wir zugestimmt.