Anpassung Hundehaltegesetz vor Finalisierung
Berücksichtigung von ausgebildeten Diensthundeführer:innen – kommender Ausschuss wird zeigen, ob dies auch präzise und praxisnah umgesetzt wurde
„Der Fall Lotti hats ausgelöst. Ein angepasstes Hundehaltegesetz ist laut LR Winkler auf der Zielgeraden. Ausgebildete Diensthundeführer:innen sollen darin berücksichtigt werden, meint LR Winkler heute. Genau das hatten wir Grüne per Antrag eingefordert. Am Donnerstag im Ausschuss werden wir wissen, ob die Anpassung unseren Forderungen entspricht. Ob sie präzise und wirklich praxistauglich oder die nächste nötige Verbesserung nur eine Frage der Zeit ist“, ist die Grüne Sicherheitssprecher LAbg. Anne-Sophie Bauer gespannt auf die konkreten Änderungen.
Konkret hatten die Grünen gefordert, dass Ausbildungen von Hundeführer:innen in Sicherheits- und Rettungsorganisationen als gleichwertig zum Sachkundenachweis anerkannt werden. (Gemeint sind damit also Hundeführer:innen der Polizei, des Bundesheeres, von Sanitäts-, Rettungs- oder Bergrettungsdiensten)
Bauer: „Nur diese absolute Gleichwertigkeit würde die klaffende Lücke im Gesetz füllen. Wir hoffen stark, dass dem auch so ist. Schon bisher gelten etliche Ausbildungen als Ersatz für den Sachkundenachweis. Auch jene der Einsatzkräfte müssen hier dazu zählen. Alles andere wäre völlig unlogisch und würde diese Anpassung nur zur neuen Baustelle machen“.