Umwidmungsverfahren Roith
Der Raumordnungsausschuss hat sich erneut mit der Umwidmung für das ehemalige Gasthaus Roith befasst. Er schlägt dem Gemeinderat mehrheitlich einen Grundsatzbeschluss zur Umwidmung in Dorfgebiet vor, nicht wie ursprünglich beantragt auf Wohngebiet. Damit gibt es zumindest strengere Vorgaben hinsichtlich dessen, wie dort gebaut werden kann. Außerdem sollen Flächen für Geh- und Radweg entlang der Einsiedlinger Straße und für eine Bushaltestelle gesichert werden. Angesichts der Tatsache, dass der Gemeinderat erst im heurigen Frühjahr einen Grundsatzbeschluss zur Umwidmung einer rund 17.400 m2 großen Fläche in Messenbach gefasst hat, bleibt für uns trotzdem die Frage, ob es die zwölf Bauparzellen „in der Roith“ als zusätzliches Bauland derzeit wirklich braucht.