Umwidmung für PV-Freiflächen
Die Ansuchen zur Umwidmung verlangen uns allen einiges an Arbeit ab
In der letzten Gemeinderatssitzung wurde beschlossen, dass keine Umwidmung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen erfolgen soll, sofern nicht alle Rahmenbedingungen mit den werbenden Betreibern und Besitzern vertraglich geregelt sind. Dieser Vertrag hat es in sich! Der zuständige Ausschuss befasste sich in zahlreichen Sitzungen damit. Ich denke dabei besonders an eine Sitzung, in der wir von 18:00 bis 23:30 Uhr intensiv am Entwurf des Vertrages arbeiteten, damit er rechtzeitig bei der Gemeinderatssitzung zur Prüfung durch einen Rechtsexperten freigegeben werden konnte. Wir wollen eine sachliche und zeitnahe Abwicklung für die Antragsteller gewährleisten. Ich möchte an dieser Stelle den Mitgliedern des Ausschusses für ihre intensive und so verlässliche Arbeit herzlich danken!
Vertrag notwendig
Wozu dient ein solcher Vertrag? In anderen Bundesländern ist gesetzlich geregelt, was wir in Oberösterreich leider vertraglich regeln müssen. Durch diesen Vertrag wollen wir nicht nur alle Rechte und Pflichten zwischen Gemeinde und Grundstücksbesitzer bzw. Anlagenbetreiber verschriftlichen, wir wollen auch den größtmöglichen Nutzen für die Arbinger Bevölkerung sichern. Es geht unter anderem um Bürgerbeteiligung, vergünstigten Strombezug für die Arbinger Bevölkerung und Ausgleich der Aufwendungen an die Gemeinde die bei Errichtung und den Betrieb der Anlagen anfallen. Erst wenn der Vertrag zu PV-Freiflächen durch alle Partner unterzeichnet ist, soll der Gemeinderat über die Einleitung der Umwidmung abstimmen.