Schwarz-blaues Totalversagen für Energiezukunft in OÖ
Entwurf zur sog. Ausschlusszonenverordnung
Am 15. Jänner 2025 wurde von Schwarz-Blau ein Entwurf zur sogenannten Ausschlusszonenverordnung an ausgewählte Empfänger:innen übermittelt. Dieser sieht die Erlassung eines Raumordnungsprogramms vor, das weite Gebiete in Oberösterreich für Windkraft- und freistehende Photovoltaikanlagen de facto sperrt. Damit entsteht ein faktisches Verbot für klimarelevante Energieprojekte in mehr als einem Viertel aller oberösterreichischen Gemeinden.
Während Oberösterreich bei der Ausweisung dringend benötigter Beschleunigungsgebiete weiterhin auf der Stelle tritt, will Schwarz-Blau vorab großflächige Verbotszonen festschreiben. Dieses Vorgehen steht in eklatantem Widerspruch zu den Ausbauzielen für erneuerbare Energien, wie sie in der EU-Richtlinie RED III verbindlich verankert sind. Daher wird die geplante Verbotszonenverordnung mit einem Antrag der Grünen im Rahmen einer Aktuellen Stunde zum zentralen Diskussionsthema der morgigen Landtagssitzung gemacht.
Die Grünen OÖ fordern in diesem Antrag dringend, von einem Beschluss über die Regelung von Ausschlusszonen für Windkraftanlagen und PV-Anlagen Abstand zu nehmen. Stattdessen braucht es eine rechtsverbindliche Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energien. Als Entscheidungsgrundlage für eine sachlich fundierte Standortwahl sollen nicht Elchsichtungen herangezogen werden, sondern sind Umweltverträglichkeitsprüfungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass alle relevanten ökologischen Auswirkungen vor einer möglichen Genehmigung geprüft werden.
Besonders absurd wird die Debatte am Beispiel des geplanten Windkraftprojekts in Sandl, wo eine 260 Millionen Euro schwere Investition in Energiesicherheit, regionale Wertschöpfung und Klimaschutz auf dem Spiel steht. „Mit der Blockade eines 260-Millionen-Euro-Investitionsprojekts im strukturschwachen Mühlviertel verspielt Schwarz-Blau nicht nur eine große Chance für den regionalen Wirtschaftsstandort, sondern sendet auch ein katastrophales Signal an zukünftige Investor:innen. Wer solche Projekte verhindert, verhindert Arbeitsplätze, regionale Wertschöpfung und eine krisenfeste Energieversorgung – und das alles für einen ideologischen Schaukampf. Diese Absage ist ein Tiefschlag und eine Blamage für den Standort Oberösterreich und gefährdet langfristig unsere wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit“, ist Landessprecher LR Stefan Kaineder entsetzt.
Ausgerechnet ein angeblicher „Elchlebensraum“ soll nun als Grund für die Unzulässigkeit herhalten – ein tierisches Phantom, das von der Landesregierung zum Symbol einer energiepolitischen Blamage gemacht wird. Der sogenannte „Elchtest“ wird zur peinlichen Nagelprobe für LR Achleitner und möglicherweise zur großen Blamage für die schwarz-blaue Koalition.
Hinzu kommt: Fachliche und rechtliche Stellungnahmen, die bereits seit Februar im Land vorliegen und massive Zweifel an der Rechtmäßigkeit der geplanten Verordnung äußern, wurden von Landesrat Achleitner bis jetzt unter Verschluss gehalten. Transparenz sieht anders aus.
Kaineder: „Was hier passiert, ist ein rein politisch motivierter Akt von Schwarz-Blau, der ein zukunftsweisendes Energieprojekt und damit die Energiewende in Oberösterreich aktiv sabotiert. Statt mit Sachargumenten zu arbeiten, werden Schauergeschichten über Elche im Böhmerwald erzählt. Das ist nicht nur peinlich, sondern wirtschaftlich und klimapolitisch verantwortungslos.“
Die geplante Verordnung hätte weitreichende Konsequenzen:
- Sie hebelt die Möglichkeit aus, im Rahmen von UVP-Verfahren die Umweltverträglichkeit von konkreten Projekten standortbezogen und sachlich prüfen zu lassen.
- Sie konterkariert Investitionen in die regionale Wirtschaft, die dringend auf günstigen erneuerbaren Strom angewiesen ist.
- Sie gefährdet Arbeitsplätze, hält Strompreise hoch und verhindert Strukturimpulse für ganze Regionen.
Dabei ist gerade die Umweltverträglichkeitsprüfung das zentrale Instrument, um große Infrastrukturprojekte unter Einbeziehung aller Fachdisziplinen verantwortungsvoll zu bewerten. Sie schafft Transparenz, Rechtssicherheit und schützt sowohl Umwelt als auch Investor:innen vor späteren Konflikten. Doch mit der geplanten Ausschlusszonenverordnung will LR Achleitner dieses Verfahren im Fall Sandl kurzerhand aushebeln – obwohl das Projekt bereits seit über einem halben Jahr im Genehmigungsprozess ist. Offenbar ist paktiert und politisch vorabgestimmt, dass in Sandl, genau dort, wo in Oberösterreich der meiste und ertragreichste Wind weht, kein Windpark gebaut werden darf. Hier lässt sich die ÖVP von der FPÖ vorführen.
„Wenn ernst gemeint wäre, dass genehmigungsfähige Projekte auch genehmigt werden sollen, dann darf man das Genehmigungsverfahren für Sandl nicht willkürlich abdrehen. Was wir hier erleben, ist ein klassischer Fall von politischer Einflussnahme – hier wedelt der Schwanz (FPÖ) mit dem Hund (ÖVP). Ob in den USA unter Trump, im AfD-Wahlkampf in Deutschland oder beim Windkraftverbot in Kärnten – die Ablehnung folgt einer ideologischen Agenda, nicht sachlichen Argumenten. Das ist ein politischer Kulturkampf und keine sachpolitische Debatte“, so Kaineder.
Wer im Jahr 2025 inmitten der Klima- und Energiekrise Windkraft verhindert, handelt gegen die Interessen des Landes – ökologisch, ökonomisch und europarechtlich. Der Phantom-Elch ist längst zum Symbol geworden für eine rückwärtsgewandte Energiepolitik, die Oberösterreich teuer zu stehen kommen wird.
„Es ist dringend erforderlich, dass Oberösterreich eine zukunftsgerichtete Energiepolitik betreibt, die Investitionen ermöglicht, anstatt sie zu verhindern. Wer gegen Windkraft ist, ist für Atomkraft. Wir brauchen eine transparente, faktenbasierte Planung, die auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht und den Wirtschafts- und Energiestandort Oberösterreich stärkt“, fordert Kaineder.
Stellungnahmen zur Verbotszonenverordnung: Grüne für volle Transparenz
„Schwarz-Blau setzt alles daran, ihre Windkraft-Verhinderungsverordnung möglichst geräuschlos durchzubringen. Aber das wird ihnen nicht gelingen“, kritisiert der Klubobmann der Grünen, LAbg. Severin Mayr. „Statt breiter Einbeziehung wurde die Verordnung nur einem kleinen Adressatenkreis zugeschickt. Auch über die eingelangten Stellungnahmen gab es keinerlei Transparenz“, so Mayr weiter. „Es verdichtet sich der Eindruck, dass die Landesregierung kritische Stimmen bewusst vermeiden wollte.“
Bereits in der Landtagssitzung am 6. März wollten die Grünen von LR Achleitner mittels mündlicher Anfrage erfahren, welche Stellungnahmen zum Verordnungsentwurf eingegangen sind. LR Achleitner setzte aber weiter auf Geheimhaltung. Erst im Wege einer schriftlichen Anfrage der Grünen mussten die Stellungnahmen jetzt zur Verfügung gestellt werden. „Die Zeit der Geheimniskrämerei ist vorbei – Transparenz ist kein lästiges Übel, sondern demokratische Pflicht. Die gestern endlich bei uns eingelangten Stellungnahmen werden jetzt endlich öffentlich!“
Stellungnahmen belegen: Geplante Ausschlusszonen-Verordnung ist ein energiepolitisches Desaster und gefährdet Standort OÖ
Jetzt wissen wir warum die Stellungnahmen, die Landesrat Achleitner seit 17. Februar vorliegen, so lange vor der Öffentlichkeit geheim gehalten wurden:
Von den offiziell zur Stellungnahme eingeladenen Organisationen (Wirtschaftskammer OÖ, Landwirtschaftskammer OÖ, AK OÖ, Bundeskanzleramt, Gemeindebund und Städtebund, OÖ. Umweltanwaltschaft und betroffene Gemeinden) gibt es teils verheerende Kritik an den Plänen.
Die Wirtschaftskammer OÖ lehnt die Ausweisung von Ausschlusszonen entschieden ab und spricht sich explizit für die Realisierung der vom Verbot betroffenen Windenergieprojekte am Saurüssel und in Sandl aus. Die WKOÖ sieht durch die Ausschlusszonen negative Auswirkungen auf
- die Wirtschaftlichkeit der Stromversorgung – geringes Angebot an erneuerbarem Strom = höhere Strompreise
- Versorgungsicherheit mit elektrischer Energie
- Notwendige Dekarbonisierung der Industrie
Das Bundeskanzleramt hat die zuständigen Ministerien mit der Stellungnahme beauftragt. Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie lehnt die Verordnung ebenso ab. Oberösterreich werde so mittelfristig nicht in der Lage sein, die benötigten Beiträge für die nationale, auf europäischen Vorgaben basierende, Zielerreichung für den Ausbau erneuerbarer Energie aufbringen zu können. Es wird empfohlen die Verordnung nochmals zu prüfen und alle Auswirkungen – auch langfristige und jene für das Klima – mit einzubeziehen.
Die Arbeiterkammer OÖ spricht sich ebenfalls gegen die geplante Verordnung aus; die Landwirtschaftskammer hat keine Stellungnahme abgegeben, ebenso wenig Gemeinde- und Städtebund; der OÖ. Gemeindebund hat die mangelnde Einbindung der OÖ. Gemeinden in die Verordnungserlassung kritisiert.
Betroffene Gemeinden: von der Ausweisung von Ausschlusszonen negativ betroffene Gemeinden haben sich u.a. die Gemeinden Sandl (Windpark Sandl), die Gemeinden rund um den Windpark Saurüssel (Attersee am Attersee, Straß im Attergau, Mondsee), die Gemeinden Unterweißenbach, Liebenau, Königswiesen, Schönau, Weitersfelden, Windhaag bei Freistadt, St. Leonhard, Aigen-Schlägl, Kaltenberg, Laussa und St. Pankraz klar ablehnend geäußert.
Einzig der OÖ-Umweltanwalt spricht sich wenig überraschend uneingeschränkt für die Ausschlusszonen- Verordnung aus, mit den bereits bekannten Argumenten.
Neben den offiziell angefragten Organisationen sind zahlreiche weitere Stellungnahmen eingegangen.
Klar ablehnend sind die Stellungnahme der Windenergie Sandl, der IG Windkraft und PV Austria sowie eine vom Umweltressort eingeholte Stellungnahme der Umweltrechtsabteilung des Landes OÖ.
Für die Ausschlusszonen-Verordnung argumentieren Vereine wie der Alpenverein, die Naturfreunde und der Naturschutzbund, die insbesondere den Natur- und Artenschutz und das Landschaftsbild ins Treffen führen. Kaineder dazu: „Diese Bedenken wären im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung genauestens zu prüfen und etwaig durch Auflagen auszugleichen, leider allerdings verunmöglicht die Ausschlusszonen-VO eine Umweltverträglichkeitsprüfung.“
Darüber hinaus sind u.a. Stellungnahmen von Bürgerinitiativen gegen Windkraft und Privatpersonen eingegangen.
Rechtlich und fachliche Kern-Kritik am Verordnungsentwurf
Die Ausschlusszonen-Verordnung schafft massive Rechtsunsicherheit, ist sachlich nicht gerechtfertigt und darüber hinaus verfassungsrechtlich bedenklich – so der durchgehende Tenor der ablehnenden Stellungnahmen.
- Verbotszonen für erneuerbare Energie stehen im Widerspruch zu den Ausbauzielen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes und stellen auch keine überörtliche Windenergieraumplanung dar. Die RED III Richtlinie schreibt den Mitgliedstaaten ein ambitioniertes Vorgehen beim Ausbau der erneuerbaren Energien vor, Verbotszonen konterkarieren dieses Ziel.
- Dem Verfahren zur Erlassung von Verbotszonen sollte die Durchführung einer strategischen Umweltprüfung (SUP) vorausgehen. LR Achleitner argumentiert, dass es für Verbotszonen keine strategische Umweltprüfung brauche. Dem wird entgegengehalten, dass Verbote für erneuerbare Energien sehr wohl erhebliche negative Umweltauswirkungen haben können.
- Die Verordnung entspricht nicht dem Sachlichkeitsgebot, weil sie fachlich unzureichend begründet und damit sachlich möglicherweise nicht gerechtfertigt ist.
- Übergangsbestimmungen für bereits eingereichte Projekte fehlen und werden eingefordert.
- Einschränkung der Gemeindeautonomie: Beim vorliegenden Verordnungsentwurf handelt es sich um ein Verbot der Neuwidmung von Flächen für Windkraft- und freistehende Photovoltaikanlagen in Ausschlusszonen.
Mayr: „Nach dem Studium der Stellungnahmen ist für uns völlig klar, dass es für diesen Verordnungsentwurf nur einen sinnvollen Ort gibt – und das ist die Rundablage. Ehrliche Bedenken und Einwände müssen bei konkreten Projekten in Umweltverträglichkeitsprüfungen bearbeitet werden. Aber für reine Verbotsideologie darf es keinen Platz in diesem Land geben. Darüber wird der Landtag am Donnerstag im Rahmen der von uns beantragten aktuellen Stunde abstimmen. Und dann wird sich auch zeigen, ob die ÖVP sich noch als eigenständige Wirtschaftspartei sieht, die den oftmals zitierten Klimaschutz mit Hausverstand ernst meint, oder ob sie sich völlig der blauen Anti-Windkraft-Mentalität unterordnet. Noch hat die ÖVP die Chance, umzukehren. Tut sie das nicht, wird das Windkraftverbot am Ende möglicherweise die Gerichte beschäftigen.“