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29.07.2024 Allgemein

Luxus-Woh­nun­gen am Rein­berg ge­richt­lich ver­hin­dert

bruckhof in Thalheim

Das Landesverwaltungsgericht Linz hat in der öffentlichen Verhandlung vom 24.07.2024 den Beschwerdeführern gegen das Bauvorhaben der Reinberg Immobilien GmbH (früher Operenzia GmbH) am Gelände des ehemaligen Bruckhof Recht gegeben. Damit ist der Bescheid der Marktgemeinde Thalheim vom 23.12.2020 gehoben. Die Grünen Thalheim gratulieren auf diesem Weg den Beschwerdeführer:innen und deren Anwalt Dr. Sieghartsleitner zum Durchhaltevermögen und der Bereitschaft sich auf diese Schritte einzulassen. Gleichzeitig zeigt sich der Grüne Vizebürgermeister und Abgeordnete zum Nationalrat Ralph Schallmeiner hochzufrieden angesichts der heutigen Entscheidung: „Natürlich ist das auch ein klein wenig Genugtuung, wir Grüne haben ja von Anfang an gegen dieses Projekt opponiert. Unsere Argumente wurden in den letzten Jahren ja auch immer wieder von den damit beschäftigten Stellen – nicht zuletzt dem VfGH – bestätigt: trotz fehlendem öffentlichen Interesse eine Bevorzugung des Bauwerbers geht schlicht und ergreifend nicht. Das wurde mit dem Richterspruch heute einmal mehr bestätigt. Oder anders ausgedrückt: die Luxuswohnungen am Reinberg sind – vorerst zumindest – gerichtlich verhindert.“.

Chance nutzen

Die Thalheimer Grünen sehen das Urteil aber auch als Zäsur. Die Causa Bruckhof war aus Grüner Sicht nur die Spitze des „Raumordnungs-Eisbergs“ in Thalheim. Das Urteil des LVwG Linz wirkt daher auch wie eine Abrechnung mit der bisherigen Umwidmungs- und Raumordnungspolitik in Thalheim, die ein Ende haben muss. „Über Jahre hinweg wurde oft umgewidmet, und dann nicht bebaut. Noch vor 3 Jahren waren 18% der entsprechend gewidmeten Flächen in Thalheim nicht baulich genutzt. Dieses Horten von Bauland treibt nicht nur die Grundstückspreise nach oben, sondern sorgt auch für zusätzliche, eigentlich nicht benötigte Umwidmungen, weil an sich ausreichend Bauland verfügbar wäre. Es entsteht ein Teufelskreis, den es zu durchbrechen gilt. Ich bin daher dafür, dass der zuständige Ausschuss sich die bisher gewidmeten und nicht genutzten Flächen anschaut, und alles, was seit mehreren Jahren ungenutzt als Bauland gewidmet ist, auf eine mögliche Rückwidmung hin zu überprüfen. Zudem plädieren wir Grüne dafür, dass jede neue Widmung mit Baulandsicherungsverträgen abgesichert wird. Damit soll sichergestellt werden, dass das Horten von Bauland ein Ende findet.“, schlägt Schallmeiner vor. Der Grüne Vizebürgermeister abschließend: „Noch besser wäre es natürlich, wenn das generelle Umwidmen und ständige Abändern von Flächenwidmungen und des Örtlichen Entwicklungskonzepts auf Zuruf von selbst ernannten Immobilien-Entwicklern endlich ein Ende findet. Ich erwarte mir jedenfalls endlich ein nachhaltiges Lernen aus der Causa, vor allem von der Bürgermeisterfraktion, aber auch von seinen Einflüsterern.“.

Ralph Schallmeiner
Ralph Schallmeiner

Abgeordneter zum Nationalrat
Bezirkssprecher

Vizebürgermeister

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