Lösung oder Fortsetzung im Ohlsdorfer Umweltkrimi?
Im Jahr 2014 wurde die Baurestmassendeponie II der Firma Asamer Kies- und Betonwerke GmbH. wegen der illegalen Ablagerung von Pflanzenschutzmitteln zum Umwelt-Kriminalfall der bis heute die Gerichte beschäftigt. Jahrelang war dadurch die Trinkwasserversorgung in der Gemeinde Ohlsdorf durch die Belastung des Grundwassers mit Pestiziden beeinträchtigt.
Wegen der starken Verunreinigung der Deponieabfälle hat das Land im November 2014 für den betroffenen Deponieabschnitt I ein Verbot, sowohl für die Versickerung der Deponieabwässer als auch für die Ablagerung weiterer Abfälle, verhängt. Gleichzeitig wurde die Deponie vorübergehend abgedichtet, um die Menge des anfallenden Sickerwassers zu verringern. Das Land hat zuerst versuchsweise und vorübergehend eine Reinigungsanlage für die Deponiesickerwässer bewilligt. Im Jahr 2017 wurde schließlich der dauerhafte Betrieb der Reinigungsanlage angeordnet. Wegen des Verbots der Versickerung wird unserer Information zufolge das gereinigte Sickerwasser gesammelt und zur Kläranlage transportiert.
Vermutlich um sich diesen Aufwand künftig zu ersparen, hat die Firma Asamer die Bewilligung für die Errichtung von zwei Pumpleitungen von der Deponie bis zur Traun beantragt. Und siehe da: die Abfallwirtschaftsbehörde hat die Bewilligung innerhalb von fünf Wochen erteilt, rekordverdächtig, wenn man bedenkt, dass das Projekt vier Wochen kundgemacht werden musste. Die Bewilligung erfolgte in einem vereinfachten Verfahren, bei dem die Gemeinde keine Parteistellung hatte.
Naturschutz und Forstinspektion haben dem Projekt, das auch das Europaschutzgebiet Untere Traun berührt und das die Rodung von rund 2000 m² Wald erfordert, zugestimmt.
Das vereinfachte Verfahren wurde von der Behörde damit gerechtfertigt, dass durch die bloße Durchführung von Baumaßnahmen keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu erwarten sind.
Im Bewilligungsbescheid wird auch darauf hingewiesen, dass die Errichtung der Pumpleitungen nur einen (vorgezogenen) Teil der Gesamtsanierung der Baurestmassendeponie darstellen soll. Die tatsächliche Ableitung der Sickerwässer in die Traun bleibt demnach einem eigenen (ordentlichen!) Genehmigungsverfahren vorbehalten.
Passt jetzt das Sprichwort: „ein Schelm, der Böses dabei denkt“? oder sollten wir uns doch fragen, wie das weitergehen soll.
- Kann es überhaupt noch Gründe geben, die Ableitung der Deponieabwässer in die Traun zu untersagen, wenn man ganz unkompliziert den Bau der Leitungen bewilligt hat?
- Werden die Sickerwässer aus allen Deponieabschnitten vor der Ableitung weiterhin gereinigt?
- Erfolgt vor und nach der Reinigung eine regelmäßige Beprobung und Untersuchung der Sickerwässer?
Momentan schaut’s eher aus nach „Fortsetzung folgt“.