1. Mai: Lieferkettengesetz sichert faire Arbeitsbedingungen
Pressekonferenz mit Bundesministerin Alma Zadić & Löffler GF Otto Leodolter
Seit Jahrzehnten gibt die voranschreitende Globalisierung Unternehmen die Chance, weltweit Produkte zu verkaufen, anzukaufen und sie überall herstellen zu lassen. Damit einher geht auch die Möglichkeit für Konsument:innen, Produkte aus aller Welt zu beziehen, egal woher die Bestandteile oder die Endprodukte ursprünglich stammen.
Eine Entwicklung, die viel Licht aber auch viel Schatten mit sich bringt. Durch undurchsichtige Lieferketten können Unternehmen Produkte günstig zum Verkauf anbieten, ohne darlegen zu müssen unter welchen Bedingungen die Artikel hergestellt wurden. Das öffnet die Tür für Ausbeutung von Menschen, Raubabbau von Rohstoffen, Umweltzerstörung, Tierqualen und nicht zuletzt für Kinderarbeit. Einige Konzerne tolerieren solche Verbrechen in ihren Lieferketten, um ihre Produkte günstig herstellen zu lassen und ihren Profit zu steigern. Mit der Einigung zur EU-Lieferkettenrichtlinie konnte jedoch ein wichtiger Meilenstein erreicht werden. Die Richtlinie sorgt dafür, dass künftig private Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit beziehungsweise Umweltschäden profitieren.
Ab Inkrafttreten der neuen Regelungen, sind Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz in der Höhe von mindestens 450 Millionen Euro an die vorgeschriebene Sorgfaltspflicht gebunden.
Nein zu Kinder- und Zwangsarbeit
Kinderarbeit ist weltweit ein riesiges Problem. Aktuelle Zahlen belegen, dass weltweit 160 Millionen Kinder von Kinderarbeit betroffen sind. Auch wenn diese Kinder nicht in europäischen Ländern leben und arbeiten müssen, wird ihre Beschäftigung durch das Handeln jener Unternehmen verantwortet, die ihre Produkte schlussendlich in der EU verkaufen.
Diese Ausbeutung macht auch vor erwachsenen Menschen keinen Halt. Weltweit sind etwa 27,6 Millionen Menschen von Zwangsarbeit betroffen und viele der daraus resultierenden Produkte landen auf dem EU-Binnenmarkt.
Das nun beschlossene EU-Lieferkettengesetz schafft EU-weit einhergehende einheitliche Standards, schiebt der Kinder- und Zwangsarbeit in den Lieferketten europäischer Unternehmen nun einen Riegel vor und rückt Menschenrechte in Zukunft stärker in den Mittelpunkt der EU-Handelspolitik und des EU-Binnenmarktes.
Nein zu Umwelt- und Klimaverbrechen
Das EU-Lieferkettengesetz umfasst neben dem Schutz von Menschenrechten einen weiteren wichtigen Punkt: den Umweltschutz. Die neuen Regeln verpflichten Unternehmen sowie ihre vor- und nachgelagerten Partner – darunter Zulieferer und Partner in den Bereichen Herstellung und Vertrieb –, negativen Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Umwelt vorzubeugen, sie abzumildern oder zu beheben. Das betrifft unter anderem Artenschwund, Umweltverschmutzung und die Zerstörung von Naturerbe.
Die betroffenen Unternehmen sind künftig verpflichtet, die Sorgfaltspflicht in ihrer Unternehmenspolitik zu berücksichtigen. Sie müssen etwa entsprechende Investitionen tätigen, vertragliche Zusicherungen ihrer Partner einholen oder ihren Geschäftsplan verbessern. Um eine saubere Lieferkette sicherstellen zu können, müssen Unternehmen diese Bestimmungen nicht für die eigene Tätigkeit sicherstellen, sondern müssen
wenn nötig auch kleine und mittlere Unternehmen, mit denen sie Geschäfte machen, unterstützen, damit diese den neuen Verpflichtungen nachkommen können. Darüber hinaus sind die Unternehmen verpflichtet, einen Übergangsplan auszuarbeiten, damit ihr Geschäftsmodell mit dem Ziel des Übereinkommens von Paris, die Erderwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen, vereinbar ist.
Lieferkettengesetz als Chance für fairen und nachhaltigen Wettbewerb
Für Österreich bringt das neue EU-Lieferkettengesetz erhebliche Vorteile. Hierzulande gibt es zahlreiche Unternehmen, die bereits ohne rechtliche Vorschriften die sozialen und ökologischen Standards in ihrer Produktion und ihren Lieferketten streng prüfen und hochhalten. Dies gilt nun für alle! Das EU-Lieferkettengesetz schafft somit ein level playing field! Viele österreichische Unternehmen werden mit Umsetzung der Richtlinie einen Wettbewerbsvorteil haben.
Das Lieferkettengesetz ist ein internationaler Meilenstein zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt. Mit Blick auf die internationalen Standards im Bereich der Arbeitnehmer:innenrechte kann es aber nur ein Anfang sein. Verglichen mit den hohen Standards, die Arbeitnehmer:innen in Österreich und in weiten Teilen Europas vorfinden, haben weite Teile der Welt massiven Aufholbedarf. Sei es im Bereich der Arbeitssicherheit, der Maßnahmen für Gesundheit am Arbeitsplatz oder auch der gesetzlichen Grundlagen für Arbeitsverträge und deren Auslegung im beruflichen Alltag.
Verantwortung gegenüber Konsument:innen
Keine Konsumentin und kein Konsument möchte mit ihrem oder seinem Geld Machenschaften wie Kinderarbeit oder sklavenähnliche Zustände in armen Ländern unterstützen. Daher ist das EU-Lieferkettengesetz auch ein Zeichen dafür, dass man seitens der Politik den Konsument:innen gegenüber Verantwortung übernimmt und dafür sorgt, dass Produkte aus umweltfeindlicher Produktion nicht mehr in den europäischen Supermarktregalen landen.
Trotz all dieser positiven Errungenschaften durch die neue Gesetzeslage, ist es dennoch notwendig auch auf negative Aspekte und Lücken im Lieferkettengesetz hinweisen.
Saubere Lieferketten sind noch Jahre entfernt
Der ursprünglich vorgelegte Kommissionsvorschlag fand im europäischen Rat keine Mehrheit. Darin vorgesehen war unter anderem, dass sich Unternehmen bereits ab mehr als 500 Beschäftigten und einem Mindestumsatz von 150 Millionen Euro an die Sorgfaltspflicht halten
müssen. Die Fassung, die nun auch vom Europäischen Parlament angenommen wurde, inkludiert nur einen Teil der ursprünglich betroffenen Anzahl an Betrieben. Dazu kommen lange Übergangsfristen, in denen sich Unternehmen noch nicht an die Gesetzgebung halten müssen, was eine tatsächliche Veränderung im Umgang mit den Lieferketten noch über Jahre hinauszögert.
In einem ersten Schritt wird das Gesetz nach den üblichen Formalitäten der EU veröffentlicht. Daraufhin haben Mitgliedstaaten zwei Jahre lang Zeit, um die neuen Regelungen in nationales Recht umzusetzen. Dazu kommen die Übergangsfristen, die für die stufenweise Implementierung der Sorgfaltspflicht für Unternehmen vorgesehen sind:
- Ab 2027: Gültig für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und über 1,5 Mrd. EUR Umsatz.
- Ab 2028: Gültig auch für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und einem Umsatz von über 900 Mio. EUR.
- Ab 2029: Schließlich für alle Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen (mehr als 1.000 Beschäftigte, über 450 Mio. EUR Umsatz).
Bis tatsächlich alle betroffenen Unternehmen saubere Lieferketten haben müssen, dauert es demnach noch knappe fünf Jahre.
Verwässerung schafft Schlupflöcher für Konzerne
Hauptsächlich verantwortlich dafür, dass der ursprüngliche Vorschlag entschärft wurde, sind die Europäische Volkspartei und die Liberalen im EU-Parlament. In der Argumentation vorangestellt wurde ein enormer Verwaltungsaufwand für Unternehmen, der die Deindustrialisierung in Europa befeuern würde. Auf dieser Grundlage waren besagte Fraktionen bereit, Menschenrechte und die Gesundheit des Planeten an profitgierige Konzerne zu verkaufen.
Maßgeblich an der geplanten Blockade des Lieferkettengesetzes beteiligt waren auch ÖVP, FPÖ und NEOS. Nach der Stimmenthaltung von Minister Kocher im EU-Rat, haben auch sämtliche anwesende Abgeordnete dieser drei Parteien gegen das Lieferkettengesetz gestimmt oder sich enthalten. Das zeigt einmal mehr auch die Vorrangstellung der wirtschaftlichen Interessen innerhalb der Parteien gegenüber dem Einsatz für das Wohl der Bürger:innen.
Ein schwächeres Lieferkettengesetz bringt selbstverständlich auch Schlupflöcher für Konzerne mit sich, insbesondere durch lange Übergangsfristen, in denen sie weiterhin in der Illegalität und in Grauzonen wirtschaften und mögliche künftige Umgehungen des Gesetzes vorbereiten können.
„Grundsätzlich ist das Lieferkettengesetz ein wichtiger Meilenstein für Konsument:innen und die Menschen in den Produktionsketten – auch in der abgeschwächten Form. Dennoch müssen wir dahinter sein, dass Unternehmen zunehmend in die Verantwortung für ihr Handeln genommen werden, damit es in den kommenden Jahren noch weitere Verbesserungen im Sinne der Menschenrechte und der Umwelt gibt“, fordert LR Stefan Kaineder.
Gesetz schränkt Konzerne ein und stärkt KMU
Die Erzählung, die indes von Seiten der Wirtschaftskammer und der Industriellenvereinigung bemüht wird, das Lieferkettengesetz bringe einen Wettbewerbsnachteil für Europa, entpuppt sich vor allem in Hinblick auf österreichische KMU als unwahr. Immerhin beinhaltet das Lieferkettengesetz vorrangig Auflagen, die Großkonzerne betreffen. Das setzt wiederum einen Schritt in Richtung fairen Wettbewerb für KMU in Österreich. Gerade für die Unternehmen, die bereits jetzt nachhaltig und regional wirtschaften, verändern die Regulierungen den Wettbewerb mit Billigproduktionen im Ausland.
Oberösterreich als Vorreiter für faire Lieferketten
Eine der Branchen, die am schlimmsten von Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung betroffen sind, ist die globale Textilindustrie. Enormer Wasserverbrauch, sowie Wasservergiftung und -verschmutzung zählen zu den größten Problemfeldern. Rund ein Viertel der weltweiten industriellen Wasserverschmutzung geht auf das Konto von Billig-Textilkonzernen. Dazu kommen Kinder- und Zwangsarbeit auf Baumwollplantagen und in Fabriken. Nicht zuletzt trägt die sogenannte Fast Fashion auch dazu bei, dass wir aufgrund immer neuer Kollektionen und Preis-Dumping in Bergen aus nicht-recycelbarer Altkleidung aus Polyester zu ersticken drohen.
Gerade in dieser Branche sind Lieferketten so undurchsichtig wie kaum in einer anderen Industrie. Umso wichtiger ist es, dass es immer mehr Unternehmen gibt, die aus eigenem Antrieb und mit der Vision einer fairen und nachhaltigen Textilindustrie vorangehen. Auch in Oberösterreich gibt es mit der Firma Löffler ein Unternehmen, das sich der Produktion von Kleidung unter höchsten Sozial- und Umweltstandards verschrieben hat.
„Es freut mich, dass Oberösterreich in Sachen Lieferketten und fairer Produktion nicht den Kurs fährt, den ÖVP und FPÖ mit ihrer Forderung nach einem österreichischen Veto des Lieferkettengesetzes propagiert haben. Mit Löffler haben wir ein Vorzeige-Unternehmen, das sichtbar macht, warum es ein starkes Lieferkettengesetz braucht und warum die Grünen in Oberösterreich und auf europäischer Ebene nicht müde werden, das zu betonen“, so der Landessprecher der Grünen OÖ LR Stefan Kaineder.
Verantwortungsvolles Wirtschaften bei Löffler in Ried im Innkreis
Die hohe Fertigungstiefe und eigene Beschaffung ermöglicht es Löffler, die Lieferketten sehr detailliert darzustellen, was die Marke mit der aktuellen Outdoor-Sommerkollektion erstmals für Endverbraucher:innen umsetzt. Das Unternehmen aus Ried im Innkreis setzt auf eine regionale Textilproduktion in Österreich und Europa. Seit der Firmengründung arbeitet der Sportbekleidungshersteller aus Überzeugung umweltfreundlich, sozial gerecht und nachhaltig, was sich unter anderem in der Zertifizierung nach OEKO-TEX® STeP (Sustainable Textile Production) widerspiegelt, die Löffler in Ried seit 2014 und das Tochterunternehmen Löffler Bulgarien seit 2023 trägt. Diese Zertifizierung ist ein Baustein, um Produkte OEKO-TEX® MADE IN GREEN, einem von Greenpeace als vertraulich eingestuftem Siegel, zu zertifizieren.
Faire und nachhaltige Bedingungen in den eigenen Lieferketten
Seit 2018 hat sich Löffler im Rahmen der Erstellung des ersten Nachhaltigkeitsberichts intensiver mit seinen Lieferketten auseinandergesetzt. Obwohl das Unternehmen bereits über eine umfangreiche Datenbasis zu den eigenen Lieferketten verfügt, bleibt das Supply Chain Management herausfordernd. Es erfordert umfangreiche Kommunikationsarbeit, um sich mit Lieferanten über Zertifizierungen auszutauschen, sie im Zertifizierungsprozess zu unterstützen oder die Lieferketten transparent offenzulegen. Vor diesem Hintergrund hat der Bekleidungshersteller einen Verhaltenskodex für Materiallieferanten und Lohnpartner entwickelt, um abseits von Zertifizierungen faire und nachhaltige Bedingungen sicherzustellen und konsequent Verbesserungen anzustreben.
Dem Lieferkettengesetz steht der oberösterreichische Ausdauerspezialist positiv gegenüber. Verpflichtende und einheitliche Standards bringen Vorteile für die gesamte Textilbranche, vor allem wenn es um den Faktor Mensch und Umwelt geht.
„Aus unserer Sicht ist es wichtig, verpflichtende und einheitliche Standards für die gesamte Branche einzuführen, denn sie gleichen unter anderem Wettbewerbsnachteile aus, mit denen Unternehmen, wie Löffler konfrontiert sind. Klar ist aber auch, dass damit entscheidende und grundlegende Schritte für die gesamte Textilindustrie gesetzt werden, um die Rahmenbedingungen für Mensch und Umwelt weiterzuentwickeln“, so Otto Leodolter, Geschäftsführer der Löffler GmbH.