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18.07.2023 Presse

Causa Bruck­hof: kein gutes Zeug­nis

bruckhof in Thalheim

Causa Bruckhof: Öffentliche Verhandlung vor dem LVwG stellt Gemeinde Thalheim kein gutes Zeugnis aus

Die heute vor dem Landesverwaltungsgericht (LVwG) in Linz abgehaltene öffentliche Verhandlung in der Causa „Bruckhof“ brachte eine Reihe von Versäumnissen der Gemeinde Thalheim als Behörde ans Tageslicht. Der in Linz als Gast – gemeinsam mit Anrainer:innen und einem weiteren Mandatar des Gemeinderats – anwesende Vizebürgermeister NAbg. Ralph Schallmeiner sieht daher dringenden Handlungsbedarf.

Bürgermeister Stockinger ließ sich von einem Mitarbeiter des Gemeindeamtes vertreten. Von diesem wollte der verhandelnde Richter Mag. Peterseil dann auch wissen, ob sich die Gemeinde Thalheim bereits um ein Neuplanungsgebiet als Reaktion auf den widmungsmäßigen „Weißen Fleck“ durch das Erkenntnis des VfGH gekümmert hat. Diese Frage musste verneint werden. Das Erkenntnis der Höchstrichter liegt zwar seit 15. März 2023 am Tisch, eine Behandlung im Gemeinderat hat es bis heute nicht gegeben. In der letzten Sitzung des Gemeinderats am 29.06. wäre die Erlassung eines Neuplanungsgebietes zwar auf der Tagesordnung, wurde aber kurzerhand wieder abgesetzt. „Wir Grüne würden – wie auch bereits im Juni erklärt – für eine Behandlung als Neuplanungsgebiet zur Verfügung stehen, jedoch nur mit einem klaren Planungsziel: Rückwidmung in Landwirtschaftliche Nutzfläche. Alles andere wäre ein Hohn angesichts der Klarheit des Verfassungsgerichtes in der Causa.“, so Vizebürgermeister Ralph Schallmeiner in einer ersten Reaktion. Schallmeiner weiter: „Spannend fand ich den ausdrücklichen Hinweis von Richter Peterseil, dass eine Behandlung im Gemeinderat binnen eines Monats in solchen Fällen üblich sei. Auch um ein Ausnutzen des Zustandes ohne Widmungen durch den Bauwerber zu verhindern. Noch dazu darf es laut gültiger Rechtslage keine ungewidmeten Flächen – also „weiße Flecken“ – in OÖ geben. Die Verantwortung hierfür liegt eindeutig bei der Gemeinde.“. Der Hinweis durch den anwesenden Vertreter der Gemeinde, dass die politischen Gremien noch keine Entscheidung in der Sache getroffen haben, rückt Schallmeiner richtig: „Ja, es wurde noch keine Entscheidung getroffen, aber das Erkenntnis des VfGH war bisher auch noch in keiner Sitzung Thema, außer als Bericht in der letzten Sitzung des Raumordnungsausschusses. Aber ich habe auch nicht das Gefühl, dass sich alle in der Gemeinde bewusst sind, welchen Stellenwert und welche Bedeutung das Erkenntnis hat. Auch beim Bürgermeister orte ich da Nachholbedarf.“.

Generell hätte sich Schallmeiner daher eine Teilnahme des Bürgermeisters Andreas Stockinger bei diesem heutigen Termin in Linz erwartet. „Einen Vertreter aus dem Amt zu entsenden ist natürlich zulässig. Angesichts der Schwere des Verfahrens und der Reichweite einer möglichen Entscheidung bzw. angesichts des Umstandes, dass diese Causa Thalheim seit Jahren bewegt, wäre eine persönliche Anwesenheit die bessere Option gewesen.“, so Schallmeiner.  Wäre der Bürgermeister persönlich anwesend gewesen, hätte er auch die kritischen Anmerkungen und Fragen des Richters mit eigenen Ohren gehört, die es zur Stellungnahme der Gemeinde in der Sache gab. Hier merkt Schallmeiner an: „Diese Stellungnahme hat der Bürgermeister erneut allein und ohne Befassen des Gemeinderats als an sich zuständige Instanz im Namen der Gemeinde abgegeben. Dieser Alleingang ist aus meiner Sicht nicht gedeckt, noch dazu wo es die Möglichkeit gegeben hätte eine eigene Gemeinderatssitzung fristgerecht einzuberufen. Stattdessen wurde wieder ein Alleingang, wie auch während des Umwidmungsverfahrens, gemacht. Die Reaktion des Richters heute war entsprechend. Wir Grüne wollen diese Alleingänge nicht mehr. In Zukunft muss jede weitere Stellungnahme in der Causa dort abgestimmt werden, wo der Ort dafür ist: im Gemeinderat nach entsprechender Vorberatung im Raumordnungsausschuss.“.

Abschließend stellt Schallmeiner fest, dass nach der öffentlichen Verhandlung vor dem LVwG heute „mehr Fragen offen sind, als bisher“. So weist der verhandelnde Richter auch auf den Umstand hin, dass im Baubescheid offenbar die Stellungnahme eines medizinischen Sachverständigen zur Geruchsbelästigung negiert wurde. Schallmeiner abschließend: „Der Richter hat heute einmal sinngemäß gemeint, dass die Gemeinde so viele Fehler im Verfahren gemacht hat, dass alle Rechtsgrundlagen für eine Baubewilligung durch den VfGH gehoben wurden. Es wäre an der Zeit diese Fehler zu beseitigen, und endlich aufzuhören dem Bauwerber und dessen Gewinninteressen auf Kosten der Allgemeinheit die Mauer zu machen. Widmen wir das Areal des Bruckhof wieder zurück in Landwirtschaftliche Nutzfläche, und beenden wir den Immobilien-Spuk auf Kosten der Thalheimer:innen.“.

Ralph Schallmeiner

Abgeordneter zum Nationalrat
Bezirkssprecher

Vizebürgermeister

[email protected]
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