Skip to main content
12.01.2023 Allgemein

Auf­he­bung des Gly­pho­sat­ver­bots

Glyphosat

auf öffentliche Flächen im Gemeindegebiet Mauthausen

Seit den 1970er Jahren ist das Unkrautvernichtungsmittel unter dem Namen „Round up“, hergestellt von Monsanto (Bayer), im Umlauf. Es hat die Unkrautvernichtung im landwirtschaftlichen Bereich revolutioniert und die Arbeit im Ackerbau verändert.

Zugleich bestehen gegen den Einsatz dieses Mittels Bedenken.

2017 beschloss der Gemeinderat in Mauthausen einstimmig ein Glyphosatverbot im öffentlichen Raum (Straßen, Gehsteige, Spielplätze, Friedhof, …).

Der Gemeinderat vom 3.11. 2022 lässt mit den Stimmen der SPÖ, ÖVP Plus und FPÖ die Verwendung von Glyphosat haltigen Pestiziden (Round Up, Glyfosat) auf öffentlichen Flächen (inkl. Gehwegen und Gehsteigen!) für das Jahr 2023 wieder zu.

Dazu ein Auszug aus dem Pflanzenschutzmittelgesetz (§ 3 Abs. 4) bezüglich der Verwendung: 

Verboten ist die Verwendung solcher Mittel

  • auf Sport- und Freizeitplätzen, bei Schwimmbädern, Kinderbetreuungseinrichtungen, Bildungseinrichtungen, Kinderspielplätzen, Park- und Gartenanlagen, Friedhöfen, Einrichtungen der Altenbetreuung und Behindertenhilfe, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
  • im Haus und Kleingartenbereich
  • für nicht berufliche Verwendung

Das OÖ Bodenschutzgesetz verbietet in § 33 Abs. 1 die Verwendung von Herbiziden auf Straßenbegleitflächen.  Diese Begleitflächen dienen unter anderem der Wasserableitung bei 

Niederschlägen. Straßen, Gehsteige und Begleitflächen dürfen deshalb nicht mit Herbiziden behandelt werden, damit  es nicht zu Abschwemmungen dieser Mittel in die Kanalisation oder in Gewässer  kommt.  Es gilt, die Abtötung von Gewässerorganismen  zu verhindern. 

Wo wird dann gespritzt?

Dazu gab es keine Angaben in der GR-Sitzung!

Das OÖ-Bodenschutzgesetz schreibt vor, ein Spritztagebuch (wann, wo, wieviel) durch „Sachkundige“ zu führen. Ein Sachkundenachweis ist mittels Prüfungszeugnis nachzuweisen und alle 6 Jahre zu aktualisieren! Die Bevölkerung ist über die Ausbringung zu informieren! 

Warum sind die Anwendungen so eingeschränkt?

Unbestritten sind die wissenschaftlichen Belege der negativen Auswirkungen auf die Natur: Wildblumen, Mikroorganismen, Wasserorganismen, Insekten, Vögel, Säugetiere werden getötet, in ihrem Bestand dezimiert.  

Diese Risken führten dazu, dass der Österreichische Nationalrat am 20.05.2021 einstimmig ein Teilverbot von Glyphosat beschlossen hat.

Wir haben uns erkundigt: In angrenzenden Gemeinden wird Glyphosat im öffentlichen Raum nicht mehr verwendet, sondern es werden alternative Mittel eingesetzt. 

Wie z.B.:       

thermische oder mechanische Methoden wie Flämm- oder Bürstgeräte 

Pelargonsäure an Stellen, an denen eine thermische oder mechanische Bekämpfung schwierig ist. Es ist eine Fettsäure aus Rapsöl, die die Umwelt nicht nachhaltig beeinträchtigt. Die Ausbringung ist zwei Mal notwendig. 

Diese Alternativen gibt es schon lange und wurden auch in dieser Gemeinderatssitzung erwähnt, bekamen aber keine Beachtung!

Kleine Kinder sitzen gerne auf Randsteinen, auf Treppenstufen und gerne auch am Boden. Sie spielen mit Kieselsteinen und bewundern Ameisen. Kinder bewegen sich unbeschwert im öffentlichen Raum und haben kein Problem mit einem Löwenzahnblümchen.

 

Nutzen wir die alternativen Mittel, wo es notwendig ist; leisten wir uns ein bisschen „Wildnis“ als kleinen Beitrag zum Naturschutz! 

Andrea Hennerbichler
Andrea Hennerbichler

Fraktionsobfrau

Gemeindevorstand

Stv. Bezirkssprecherin

[email protected]
Beitrag teilen
1
2
3
4
5
6
7
8