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31.01.2025 Allgemein

Tö­tung von ge­schütz­ten Vo­gel­ar­ten kann nicht die Lö­sung sein

Schwäne am Wasser der Gusen

Die in dieser Woche in Begutachtung gegangene Federwildmanagementverordnung erlaubt den Abschuss teilweise geschützter Vogelarten in Oberösterreich. Was für die Jäger:innenschaft in Oberösterreich „praxistauglich“ sein soll, ist für die Grünen OÖ absolut entbehrlich.

Auerwild, Birkwild, Graugans, Graureiher, Ringeltaube und Höckerschwan, die so genannte Federwildmanagementverordnung hat es in sich. So beabsichtigt die Oö. Landesregierung die Zulassung von Abschüssen für diese (teilweise) geschützten Vogelarten in Oberösterreich. Auerwild, Birkwild und Ringeltaube sind in der Vogelschutzrichtlinie als besonders schutzbedürftige Arten eingestuf, was bedeutet, dass ihre Bestände in Europa gefährdet sind.

„Wir Grünen haben für die Abschussfreigabe wildlebender Vogelarten in Oberösterreich kein Verständnis. Anstatt Energie in den Abschuss von Federwild zu stecken, wäre es aus unserer Sicht zielführender, sich mit dem Schutz von Feld- und Wiesenvögeln zu beschäftigen. In den letzten 25 Jahren hat sich deren Bestand teils halbiert“, so der Grüne Tierschutzsprecher Rudi Hemetsberger.

„Selbstverständlich sehen und anerkennen wir, dass es da und dort Herausforderungen – speziell mit den Schwänen – gibt. Hier muss eine Lösung gefunden werden. Ob ein Abschuss allerdings eine zweckmäßige Lösung ist, bezweifle ich ernsthaft“, hinterfragt Hemetsberger die Verordnung. Sinnvoller wäre es, endlich Kompensationsleistungen für betroffene Landwirt:innen auf den Weg zu bringen.

Doch während die Probleme rund um den Kot der Höckerschwäne im Seengebiet durchaus offensichtlich sind, entbehrt die angedachte Abschussfreigabe für das Auerwild jeglicher sachlichen Grundlage. Hier besteht keinerlei Notwendigkeit einer Regulierung, vielmehr ist das Gegenteil der Fall. Der Abschuss der ohnehin bedrohten Auerhähne gibt rein jagdlichen Interessen nach.

„Jetzt gilt es einmal abzuwarten, wie die Tierschutzorganisationen diese geplante Verordnung einschätzen. Das werden wir nach der Begutachtung sehen. Bei entsprechenden Einschnitten in den Tierschutz sind in weiterer Folge auch rechtliche Schritte gegen die geplanten Abschussfreigaben nicht auszuschließen“, so Hemetsberger.

Rudi Hemetsberger
Rudi Hemetsberger

Landtagsabgeordneter und Bürgermeister

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