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LANDWIRTSCHAFTSSPRECHER DER GRüNEN
21.02.2012 10:00
Europa vor der Entscheidung über die Gentechnik
Landesrat Rudi Anschober, Landessprecher der Grünen OÖ
NR-Abg. Dr. Wolfgang Pirklhuber; Landwirtschaftssprecher der Grünen
Pirklhuber/Anschober: Setzt sich Oberösterreich endgültig durch und kommt das Selbstbestimmungsrecht oder droht die Gentechnik durch die Hintertür
Anfang März könnte die Entscheidung fallen, ob in der EU ein Selbstbestimmungsrecht der Regionen über den Einsatz der Gentechnik kommt. Durch den starken Druck der von Oberösterreich gegründeten Allianz der Regionen für ein Selbstbestimmungsrecht konnte bereits die Zustimmung vom Europaparlament und der EU-Kommission erreicht werden. Im Rat wird die Entscheidung allerdings unter anderem von Frankreich und Deutschland blockiert. Der nächste Umweltministerrat am 9. März könnte die Entscheidung bringen. Umwelt-Landesrat Rudi Anschober und NR-Abg. Wolfgang Pirklhuber fordern Umweltminister Berlakovich auf, für eine breite Allianz im Rat für das Selbstbestimmungsrecht aktiv zu werden.
Landesrat Rudi Anschober, Landessprecher der Grünen OÖ
Die Risiken der grünen Gentechnik und sich mehr und mehr zeigende Nachteile bestätigen Oberösterreichs Weg der Gentechnikfreiheit. Dabei ist ein juristisch nicht anfechtbares Selbstbestimmungsrecht auf Gentechnikfreiheit für alle Länder, Kommunen und Regionen eine zentrale Forderung. Nach Scheitern des generellen GVO-Anbauverbots hat Oberösterreich daher Ende 2003 gemeinsam mit der Toskana die Durchsetzung des Selbstbestimmungsrechts mit der Gründung der Allianz der GVO-freien Regionen in die Wege geleitet. Heute umfasst die Allianz 55 Regionen und vertritt mit rund 121 Millionen EU-BürgerInnen fast 25 % der EU-Bevölkerung.
"Wenn 2012 das von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Selbstbestimmungsrecht der Regionen, dem das Europäische Parlament bereits mit einigen wesentlichen Verbesserungen zugestimmt hat, weiterhin von einigen wenigen Mitgliedstaaten blockiert wird, muss 2013 ein EU-weites Bürgerbegehren kommen", so Landessprecher Rudi Anschober.
Abg.z.NR DI Dr. Wolfgang Pirklhuber, Landwirtschaftssprecher der Grünen
Dänemark will während seiner halbjährigen EU-Ratspräsidentschaft in der Frage des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen in der EU einen Durchbruch erzielen und legt hierfür ein Kompromisspapier zur Regelung nationaler Gentechnik-Anbauverbote vor. Für den EU-Umweltministerrat am 9. März wird eine Einigung angestrebt.
Der dänische Kompromissvorschlag
Der Kompromiss schlägt direkte Absprachen zwischen den Antragstellern von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und einzelnen Mitgliedsstaaten vor, um nationalstaatliche Anbauverbote der jeweiligen gentechnisch veränderten Pflanze auf nationalem Territorium zu ermöglichen.
Option 1 (bevor ein GVO EU-weit für den Anbau zugelassen ist)
Bevor ein neuer GVO zugelassen ist, so der dänische Vorschlag, haben EU-Mitgliedsstaaten, die den Anbau dieses GVO auf ihrem gesamten Hoheitsgebiet einschränken wollen, 30 Tage ab Weiterleitung des Bewertungsberichts Zeit, um mit dem jeweiligen Biotech-Konzern eine diesbezügliche Vereinbarung zu treffen. Für diesen `Ausstieg´ sind keine speziellen Gründe wie beispielsweise Umweltrisiken oder sozioökonomische Belange notwendig. Sobald der Mitgliedsstaat die EU-Kommission und die anderen Mitgliedsstaaten über eine Einigung informiert, soll der Zulassungsantrag so angepasst werden, dass er diese Einigung widerspiegelt.
Option 2 (wenn ein GVO EU-weit für den Anbau zugelassen ist)
Wenn ein GVO EU-weit für den Anbau zugelassen ist, soll ein Mitgliedsstaat die Möglichkeit bekommen dennoch eine Einschränkung oder ein Verbot des Anbaus auf seinem Hoheitsgebiet zu erzielen. Entgegen der Option 1 ist hierfür jedoch eine Begründung notwendig, das können lt. dänischem Vorschlag sein: ergänzende Umweltbedenken, Gründe in Bezug auf die Landnutzung, Stadt- oder Landschaftsplanung, Gründe in Bezug auf sozio-ökonomische Auswirkungen, den Schutz der Marktfähigkeit nationaler oder regionaler Qualitäts-Produkte oder auch andere Gründe, die mit dem Unionsrecht vereinbar sind. Diese Begründung muss dann der EU-Kommission, den anderen Mitgliedsstaaten und dem jeweiligen Biotech-Konzern übermittelt werden.
Bewertung der Optionen
Option 1 ist aus unterschiedlichen Gründen abzulehnen. Dieser Vorschlag bietet keine Rechtssicherheit für Anbauverbote. Er wertet Konzerne zum direkten Verhandlungspartner der Mitgliedsstaaten in Bezug auf die landwirtschaftliche Praxis auf. Er sorgt für Intransparenz und Unberechenbarkeit und würde mit Sicherheit zahlreiche Gerichtsverfahren nach sich ziehen.
Weiter brächte er Gentechnik-kritische Mitgliedsstaaten in die Situation, Zulassungen zuzustimmen, nur weil ihr Land von der Zulassung ausgenommen wäre. Dies könnte zu einer dramatischen Beschleunigung des Zulassungsverfahrens bei gleichzeitiger Verschlechterung der Risikobewertung führen.
Option 2 ist zu begrüßen und zu unterstützen. Allerdings fehlen Vorschläge für eine Novellierung von Artikel 26a, was das EU-Parlament gefordert hat, so dass verbindliche EU-weite Maßnahmen gegen Kontaminationen mit Gentech-Pflanzen definiert werden.
Die Koalition der Verhinderer
Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Spanien und Belgien blockieren aus unterschiedlichen Gründen derzeit die dänische Kompromisssuche.
Zur Geschichte
Im Juli 2010
machte die EU-Kommission den Vorschlag, dass die Mitgliedsstaaten künftig das Recht erhalten sollten, selbst zu entscheiden, ob auf ihrem Territorium gentechnisch veränderte Pflanzen wachsen dürfen oder nicht. Der Vorschlag sieht vor, dass die Zulassung weiterhin zentral auf EU-Ebene erfolgen soll und in Folge jeder Mitgliedsstaat dann den Anbau über eine sogenannte `Ausschlusskausel´ verbieten dürfe.
Viele InteressenvertreterInnen und auch der Juristische Dienst des EU-Parlaments und des Rates stufen diesen Vorschlag als unzureichend ein, da er keine belastbare Rechtsgrundlage bietet, auf der die Mitgliedsstaaten den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen verbieten können. Insbesondere weil Umwelt- und Gesundheitsrisiken nicht als Grund für nationale Anbauverbote angeführt werden dürfen.
Am 5. Juli 2011
hat das EU-Parlament über den Bericht des Umweltausschusses vom 20.4.2011 abgestimmt. Dieser Bericht beseitigt die Schwächen des ursprünglichen Kommissionsentwurfs. Er nennt gerichtsfeste Verbotsgründe und schafft eine valide Rechtsgrundlage für die Mitgliedsstaaten.
Die Mitgliedsstaaten sollen sich für ein nationales Verbot auf Umweltrisiken berufen können, z.B. auf die Gefahr der Auskreuzung gentechnisch veränderter Pflanzen mit heimischen Wild- oder Kulturpflanzen. Soziökonomische Folgen sollen angeführt werden können, die darlegen, dass die Koexistenz von Landwirtschaft mit Gentechnik und einer ohne Gentechnik nicht oder nicht im ökonomisch tragfähigen Rahmen machbar ist. Wissenschaftliche Unsicherheiten sollen geltend gemacht werden können, so dass der Anbau untersagt werden kann, aufgrund von fehlenden oder widersprüchlichen Daten.
Weiter nimmt er Aspekte der Ratsschlussfolgerungen aus dem Dezember 2008 wieder auf und fordert das EU-Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) zu verbessern. Langfristige Umweltauswirkungen sollen künftig ebenso erfasst werden, wie Effekte auf sogenannte Nichtzielorganismen und die Auswirkungen des Spritzmitteleinsatzes, mit denen herbizidresistente gentechnisch verändert Pflanzen besprüht werden.
Die Grünen fordern
- das Recht auf Gentechnikfreiheit für Staaten und Regionen
- Minister Berlakovich muss die Option 1 vehement ablehnen und die Umsetzung des Beschlusses des EU-Parlaments vom 5.7.11 in der Option 2 sicherstellen.
Die Grünen stehen für ein gentechnikfreies Europa – für eine ökologische Landwirtschaft – für gesunde Lebensmittel!
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