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AGRARSPRECHER DER GRüNEN IM PARLAMENT

Wolfgang Pirklhuber

09.06.2008 13:33

Verteilungsgerechtigkeit für das Innere Salzkammergut

Lokale Themen: Neue Salzkammergut-Lokalbahn und „Brandgefährlich in Bad Ischl“

NR-Abg. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang PIRKLHUBERAgrarsprecher der Grünen im ParlamentObmann der Grünen Bäuerinnen und Bauern OberösterreichAbgeordneter der Region

 

Markus REITSAMER
Grüner Fraktionsobmann im Gemeinderat von Bad Ischl

Verteilungsgerechtigkeit für das Innere Salzkammergut

Verteilungsgerechtigkeit und Solidarität sind für die Grünen Teil der unaufhebbaren Verantwortung des Menschen für den Menschen und zentrale Aufgabe aller Politik“, ist der Grüne Nationalratsabgeordnete Wolfgang Pirklhuber überzeugt: Jeder Mensch hat darauf Anspruch. In ihrer Verwirklichung sehen die Grünen das zentrale Friedensprojekt.

Lasten, Leistungen und Chancen gerecht verteilen

Österreich ist wohlhabend. Reich genug, um allen im Land ein anständiges Leben garantieren zu können. Reich genug, um legale Pflege für alle, die ihrer bedürfen, sicherstellen zu können. Reich genug, um allen Kindern optimale Chancen eines modernen Bildungssystems bieten zu können. Aber wie Arbeit, Bildung und Macht ist auch der Reichtum in Österreich ungleich verteilt.

Arbeit schützt nicht mehr vor Armut. Während die Einkommen des Managements in börsennotierten Unternehmen inzwischen dramatisch gestiegen sind, führen atypische und prekäre Beschäftigungsverhältnisse immer öfter zu Armut trotz Beschäftigung.

Pirklhuber: „Noch ungleicher als Einkommen sind die Vermögen verteilt. Zehn Prozent der Bevölkerung verfügen über fast siebzig Prozent des Vermögens. Einkommen aus Besitz und Vermögen wachsen weit schneller als die Einkommen der Lohnabhängigen.“

Steuerlast gerecht verteilen

Arbeit wird bestraft, Vermögen wird belohnt. 1990 machte das Aufkommen aus Lohnsteuer, Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsummen-steuern in Österreich 23,7% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) aus, 2005 waren es schon 26,4%.

Im gleichen Zeitraum fiel das Aufkommen an Vermögenssteuern in Österreich von 1,1% auf 0,6% des BIP, während es in den EU15 von 1,6% auf 2,1% anstieg. Österreich hat neben Mexiko, Tschechien und der Slowakei die niedrigsten Vermögenssteuern unter allen 30 Staaten der OECD.

Untere Einkommen und die Mitte entlasten!

Pirklhuber: „Besonders die Einkommen unter 14.000 Euro pro Jahr brauchen sowohl bei Selbstständigen, als auch bei unselbstständig Erwerbstätigen dringend eine Entlastung, werden aber durch eine Lohnsteuer- bzw. Einkommens-steuersenkung nicht erfasst. Daher treten die Grünen für eine Entlastung insbesondere der niedrigen Einkommen bei den Sozialversicherungsbeiträgen über Freibeträge und/oder Steuergutschriften (Negativsteuer) und Aufhebung der Mindestversicherungsbeiträge ein.“ Alle Versicherungsansprüche bleiben gewahrt.

Steueroasen austrocknen!

Soll die Finanzierung des Bildungs- und Sozialstaats nicht gefährdet werden, braucht es Gegenfinanzierungen.

  • Capital Gains Tax für Wertpapiere und Immobilien.
  • Einschränkung der Steuerprivilegien von Stiftungen.
  • Abschaffung der so genannten „stock options“-Steuerbegünstigung für ManagerInnengehälter.
  • Beschränkung der Sechstelbegünstigung (13./14. Monatsgehalt) auf Jahreseinkommen unter 126.000 €. Anders ausgedrückt: die Begünstigung des 13./14. Gehalts (6% LSt) endet, wenn eine Lohnsteuerbemessungs-grundlage von 100.000 € überschritten wird.

Armut verhindern, Lebensqualität sichern

Mehr als eine Million Menschen in Österreich müssen mit weniger als dem Existenzminimum auskommen. 459.000 Menschen, davon 250.000 Kinder, sind außerdem mit derart erheblichen Einschränkungen konfrontiert, dass sie in verfestigter Armut leben. 184.000 Menschen müssen mit Einkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle auskommen, obwohl sie ganzjährig vollzeitbeschäftigt sind. 220.000 Menschen waren im Jahresdurchschnitt 2007 arbeitslos (März 2008: 210.456).

Als Sofort-Maßnahmenpaket schlagen wir daher folgende Schritte vor:

  • Ergänzung der Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung, der Notstandshilfe und der Sozialhilfe durch eine am jeweiligen Bedarf orientierte Grundsicherungsleistung auf 900 € (12 x jährlich) oder 771 € (14 x jährlich) nach Muster des Ausgleichszulagenrichtsatzes.

Massiv in den öffentlichen Verkehr investieren

Pirklhuber: „Mit dem steigenden Individualverkehr fahren wir in die Ölpreis- und Armutsfalle“. Die Regierung müsse nun massiv in den öffentlichen Verkehr investieren. In den Ausbau des öffentlichen Verkehrs würden jährlich nur 10 Millionen Euro fließen, während für den Bahnausbau 1,6 Mrd. Euro vorgesehen seien – Geld, das hauptsächlich in den Tunnelbau fließe.

Salzkammergutbahn – eine Chance für die regionale Wirtschaft, den Tourismus und ein Beitrag zum Klimaschutz

Pirklhuber: „Ich habe das Projekt Salzkammergutbahn im Petitionsausschuss des Parlamentes unterstützt. Nun liegen die Karten bei Verkehrsminister Faymann. Wir erwarten in Kürze seine Stellungnahme zu der Petition.“ Weitere Stellungnahmen werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und – auf Pirklhubers Anregung hin – auch von Umweltminister Josef Pröll eingeholt.

Jahresnetz- und Pendlerkarten für öffentliche Verkehrsmittel müssen steuerlich begünstigt werden, damit ein Anreiz für den Umstieg vom Individualverkehr zu den Öffis geschaffen werde. DienstgeberInnen, die ihren MitarbeiterInnen eine Jahreskarte geben, sollten die Kosten dafür als Betriebsausgabe absetzen können, für DienstnehmerInnen sollte sie als Sachbezug lohn- und einkommensteuerfrei gestellt werden. „Das könnten wir als kurzfristige Maßnahme schon in den nächsten Wochen beschließen", forderten die Grünen in der letzten Sitzung des Nationalrates.

Steuersenkungen auf 2008 vorziehen

Da nicht nur die Benzinpreise steigen, sondern auch Gas und Strom teurer werden, plädieren die Grünen dafür, einen Teil der für 2010 geplanten Steuersenkungen auf 2008 vorzuziehen – über einen Freibetrag in der Sozialversicherung. „Das heißt, die ersten 200 Euro jedes Einkommens sind sozialversicherungsfrei, das würde für je 100 Euro eine jährliche Entlastung von 259 Euro bringen", argumentiert Pirklhuber.

Brandgefährlich in Bad Ischl?
Feuer Stadtgemeinde Bad Ischl - Stadtamt Feuer

Wie brandsicher sind Gebäude in Bad Ischl, wenn es wirklich einmal brennt?
Dieser brennenden Frage sind die GRÜNEN Bad Ischl mit einer >>> Anfrage und einem >>> Antrag im Gemeinderat zum Thema Brandschutz nachgegangen.

Jede Gemeinde hat nach den Bestimmungen des Oö. Feuerpolizeigesetzes (Oö. FPG) die Brandsicherheit von Risikoobjekten regelmäßig zu überprüfen. Vorbeugender Brandschutz kann Menschenleben retten. Das zeigen gerade die dramatischen Bilder von Brandkatastrophen immer wieder ganz deutlich.

Am 1. April 2005 war es während der Unterrichtszeit bei einem gefährlichen >>>Garderobenbrand im Keller der Hauptschule 1 in Bad Ischl zu einer Beinahe-Katastrophe gekommen. Beim Eintreffen der ersten Löschtrupps der Feuerwehr hatten die LehrerInnen und die mehr als 200 SchülerInnen das Gebäude ohne jede Panik bereits geräumt. Wie es im Rahmen von Räumungsübungen oft geprobt worden war! Durch diese rasche Reaktion konnte auch eine mögliche Gesundheitsgefährdung im bereits dicht verqualmten Keller verhindert werden.

Im Februar 2008 kamen bei einem tragischen >>>Feuerunglück in Egg im Bregenzer Wald 11 BewohnerInnen eines Senioren- und Pflegeheimes ums Leben. Der Brand hatte sich rasch ausgebreitet – alle Todesopfer waren bettlägrig und starben an Rauchgasvergiftungen.

Brand Pflegeheim Brandkatastrophe Pflegeheim Egg (Vorarlberg)

Im Sinne einer Risikominderung sollte es wirklich keine Versäumnisse geben. Im Brandfall kommt gerade dem vorbeugenden Brandschutz eine ganz wichtige Bedeutung zu. Denn auch hier gilt: Vorbeugen ist leichter als (im Brandfall) löschen!

Vorbeugender Brandschutz

Denn gerade wo das Prinzip der Selbstrettung nicht funktioniert, also bei Pflegeheimen und Krankenhäusern, kommt dem vorbeugenden Brandschutz eine besondere Bedeutung zu. Dabei genügt es eben nicht, alleine den baulichen Brandschutz – also zum Beispiel die Rauch- und Brandabschnittsbildung – auf dem letzten Stand der Technik zu halten. Auch der technische Brandschutz, also zum Beispiel das klaglose Funktionieren von Brandmeldeanlagen für eine Brandfrüherkennung mit richtiger Alarmierung, sowie der organisatorische Brandschutz und somit das richtige Verhalten des verantwortlichen Personals im Brandfall sind von entscheidender Bedeutung. Dabei müssen der bauliche, der technische und der organisatorische Brandschutz wie 3 Zahnräder eines Getriebes gut ineinander greifen.

Regelmäßige Überprüfungen gesetzlich vorgeschrieben!

Grobe Fehler und Mängel beim vorbeugenden Brandschutz entscheiden bei einem Brand oft rasch über Leben und Tod. Das OÖ. Feuerpolizeigesetz (Oö. FPG) spricht aus diesem Grund eine sehr klare Sprache. So hat die Gemeinde bei Objekten der Risikogruppe – also etwa bei Schulen, Kindergärten, Altersheimen etc. – die gesetzliche Verpflichtung, zumindest alle 3 Jahre eine feuerpolizeiliche Überprüfung durchzuführen. Wenn es die Brandsicherheit oder sonstige Umstände erfordern, kann der Bürgermeister jedoch auch jederzeit einen Auftrag zu einer solchen Überprüfung erteilen.

Rette sich wer kann!

Und wie hält es nun die Stadtgemeinde Bad Ischl mit dem vorbeugenden Brandschutz? Sind wirklich alle Gebäude in Bad Ischl ausreichend brandgeschützt? Zu Brandschutzmaßnahmen für die Zentralvolksschule Bad Ischl haben die Grünen Bad Ischl daher am 26. November 2007 eine >>> Anfrage an Bgm. Hannes Heide gerichtet. Dabei ging es um Aufgaben der Feuerpolizei, feuerpolizeiliche Überprüfungen, den Objektbrandschutz, Mängelbeseitigungen und die Nachbeschau. Eine erste >>> Beantwortung durch den Bürgermeister erfolgte in der 22. Gemeinderatssitzung vom 13. Dezember 2007. Aus Sicht der GRÜNE Bad Ischl war diese Anfragenbeantwortung jedoch unzureichend.

Feuerpolizeiliche Überprüfungen

Durch die Bestimmungen des OÖ. Feuerpolizeigesetzes besteht für den Bürgermeister in seiner Eigenschaft als örtliche Feuerpolizei ein klarer Handlungsauftrag. Um dieser Sache weiter nachzugehen, stellten die Grünen in der 23. Sitzung des Gemeinderates einen eigenen >>>Antrag .

Dabei ging es im Wesentlichen um 3 Punkte:

  1. Erstellung einer >>>Auflistung von Objekten der Risikogruppe.
  2. Danach: Reihung dieser Objekte der Risikogruppe.Concordiaschule Bad Ischl
  3. Sodann: Festlegung eines konkreten Zeitplanes für die gesetzlich vorgeschriebenen feuerpolizeilichen Überprüfungen zur zügigen Abarbeitung dieser Objekte der Risikogruppe.

Dieser Antrag auf feuerpolizeiliche Überprüfungen bei Objekten der Risikogruppe wurde vom Gemeinderat der Stadtgemeinde Bad Ischl in der 23. Gemeinderatssitzung vom 27. März 2008 einstimmig angenommen.

 

Zwischenzeitlich hat sich einiges getan:

  • Für die Concordiaschule wurde mit Strand 10.12.2007 sowohl der erforderliche Brandschutzplan vorgelegt, als auch eine Brandschutzordnung erlassen.
  • Die Kameraden der >>>Ischler Feuerwehren haben im Rahmen einer >>>Feuerwehrübung am 23. April 2008 sehr realistisch die Evakuierung von HeimbewohnerInnen und Pflegepersonal aus dem Bezirkspflegeheim geübt. Bei der Übungsbesprechung wurde dabei betont, wie wichtig im Ernstfall gut funktionierende Einrichtungen des vorbeugenden Brandschutzes sind.
  • Feuerwehr Bad IschlNunmehr gibt es auch eine erste >>>Auflistung mit den Ischler Risikoobjekten. Danach sind im Gemeindegebiet zur Zeit insgesamt 57 Objekte der Risikogruppe. Dazu zählen u.a. Hotels, Schulen, Kindergärten, Museen, Altersheime, Krankenhäuser, Wohnanlagen und Produktionsstätten. Auffällig ist dabei, dass bei allen diesen Objekten das gesetzliche 3-jährliche Überprüfungsintervall nicht eingehalten wurde. Bei einigen Objekten liegt diese Überprüfung schon 6 Jahre zurück, zahlreiche Gebäude der Risikogruppe haben eine feuerpolizeiliche Überprüfung überhaupt noch nie gesehen.

 

Abgebrannt?

Da brennt nun wirklich der Hut – bevor noch etwas brennt! Denn klar ist: Alle diese Objekte müssen rasch einer feuerpolizeilichen Überprüfung unterzogen werden. Nur wenn mit dem baulichen, dem technischen und dem organisatorischen Brandschutz alle drei Säulen des vorbeugenden Brandschutzes aufeinander abgestimmt sind, kann man von einer größtmöglichen Brandsicherheit reden.

Daher wird vom Mai bis Juli 2008 in einem ersten Durchgang bei insgesamt 10 Objekten der Risikoklasse sowie 7 weiteren potenziell möglichen Risikoobjekten eine feuerpolizeiliche Überprüfung stattfinden. Den Anfang machte dabei die Concordiaschule. Bei dieser Überprüfung bzw. bei der Nachschau zur letzten feuerpolizeilichen Überprüfung aus dem Jahre 2001 waren doch wieder einige Mängel beim vorbeugenden Brandschutz zum Vorschein gekommen.

„Bei den Terminen zur feuerpolizeilichen Überprüfung von Risikoobjekten kann und darf es in Zukunft keine Terminversäumnisse mehr geben“, sagt Grünen-Obmann Markus Reitsamer: „Das sind wir den BewohnerInnen in den Pflegeheimen und allen Kindern in den Ischler Kindergärten und Schulen einfach schuldig.“




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