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GRüNER KLUBOBMANN
22.04.2008 11:00
Unterausschuss BürgerInnenrechte beginnt morgen seine Arbeit
ÖVP und SPÖ müssen nun beweisen, wie ernst es ihnen mit dem Ausbau der BürgerInnenrechte tatsächlich ist!
„Der Unterausschuss zu der von den Grünen und der FPÖ beantragten Novellierung des BürgerInnenrechtegesetzes wird morgen seine Arbeit aufnehmen, es darf mit Spannung erwartet werden, mit welchen Argumenten die beiden Großparteien ÖVP und SPÖ versuchen werden, ihren eigenen Einfluss auf Kosten der BürgerInnenrechte zu sichern“, so Gottfried Hirz.
Fest steht für den Grünen Klubobmann, dass das aktuelle BürgerInnenrechte-gesetz seinen Namen nicht verdient und kein Gesetz für die Rechte der BürgerInnen ist, sondern vielmehr für die Absicherung der Rechte der im Landtag vertretenen Parteien. Faktum ist, dass in Oberösterreich bisher weder eine Volksabstimmung abgehalten wurde, noch ein Volksbegehren initiiert wurde. Es gab lediglich im Jahr 2000 die Landes-Volksbefragung zum Bau des Musiktheaters am Berg, getragen von der FPÖ. Die Musiktheater-Befragung war im Sinne der FPÖ erfolgreich, aber für die weitere Entwicklung der BürgerInnenrechte in Oberösterreich fatal: Noch unter dem „Schock“ dieser Niederlage auf Grund des Parteibegehrens der FPÖ hat die schwarz-rote Koalition gegen die Stimmen von Grünen und FPÖ 2001 das Oö. BürgerInnenrechtegesetz beschlossen, das die Hürden für die Durchsetzung von Volksbefragungen von 4% auf 8% der Wahlberechtigten, also auf mehr als 80.000 Unterschriften, angehoben hat. Somit war weitgehend sichergestellt, dass die Latte für die Durchsetzung von kleinen Parteien kaum übersprungen werden kann, das Instrument der Volksbefragung sollte damit bewusst zum Instrument der Großparteien verkommen. 80.000 Unterschriften zu sammeln ist selbst für große Parteien schwierig, für BürgerInneninitiativen aber schier unmöglich.
Grüne Initiative für die Stärkung der Mitspracherechte der BürgerInnen
„Direktdemokratische Mittel wie BürgerInneninitiativen sind Instrumente für BürgerInnen, um sich im Landtag politisches Gehör zu verschaffen, und nicht Instrumente für Parteien, die im Landtag ohnehin über alle politischen Möglichkeiten verfügen. Vor allem bedarf die Stärkung der direktdemokratischen BürgerInnenrechte ganz offensichtlich der ausdrücklichen Entflechtung aus der Umklammerung der politischen Parteien“, ist Hirz überzeugt.
Die Grünen fordern daher neben der Senkung des Unterstützungsquorums und der Schaffung von Verbindlichkeiten für den Umgang mit BürgerInnenbefragungen wirksame Instrumente, um diese aus der Vereinnahmung der politischen Parteien herauszulösen und zu gewährleisten, dass den besonderen Anliegen der BürgerInnen – ohne konkreten parteipolitischen Bezug – tatsächlich zum Durchbruch verholfen wird. Künftig soll auch transparent gemacht werden, welche Personen hinter der Initiative stehen und welche Finanzmittel eingesetzt werden. Daneben soll den BürgerInnen zur Verbreitung ihres Anliegens ein kostenloser Zugang zu den Landesmedien möglich werden.
Hirz abschließend: „Dass das von ÖVP und SPÖ beschlossene aktuelle BürgerInnenrechtegesetz demokratiepolitisch große Schwächen hat, ist durch die Diskussion rund um die BürgerInnenbefragung ,Kein Börsegang der Energie AG’ mehr als deutlich geworden. Jetzt sind die Konsequenzen zu ziehen und ÖVP und vor allem SPÖ können zeigen, wie ernst es ihnen mit den BürgerInnenrechten tatsächlich ist.“
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