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GRüNER KLUBOBMANN
17.01.2008 12:20
Novellierung des BürgerInnenrechtegesetzes ist eingeleitet!
Auf Initiative der Grünen und der FPÖ wurde in der heutigen Sitzung des Verfassungsausschusses ein eigener Unterausschuss zur Beratung eines neuen BürgerInnenrechtegesetzes eingerichtet.
Hirz: „Ziel dieses Ausschusses muss sein, ein Bürgerinnen- und Bürgerrechtegesetz zu Stande zu bringen, das diesen Namen auch verdient. Dass das aktuelle BürgerInnenrechtegesetz demokratiepolitisch große Schwächen hat und keinerlei Verbindlichkeiten für den Umgang mit einer BürgerInnenbefragung geschaffen hat, ist durch die Diskussion rund um die BürgerInnenbefragung „Kein Börsegang der Energie AG“ mehr als deutlich geworden. Zu einer dermaßen prekären demokratiepolitischen Situation darf es in Oberösterreich nie wieder kommen, jetzt sind die Konsequenzen zu ziehen und die SPÖ kann zeigen, wie ernst es ihr mit den BürgerInnenrechten tatsächlich ist.“
Grüne fordern: BürgerInnenrecht vor Parteienrecht
Hirz:„ Die Grüne Landtagsfraktion hat bereits Anfang Dezember einen umfassenden Antrag zur Änderung der Verfassung und zur Demokratisierung des BürgerInnenrechtegesetzes eingebracht. Vor allem bedarf die Stärkung der direktdemokratischen BürgerInnenrechte ganz offensichtlich der ausdrücklichen Entflechtung aus der Umklammerung der Parteien. Dadurch soll gewährleistet werden, dass den besonderen Anliegen der BürgerInnen – ohne konkreten parteipolitischen Bezug – zum Durchbruch verholfen werden soll.“
Konkret wird die Umsetzung folgender Punkte gefordert:
- Senkung des Unterstützungsquorums von 8% auf 4%
- Verkürzung und Anpassung der derzeit nominierten Fristen
- Verbindlichkeiten für den Umgang mit BürgerInnenbefragungen
- Ausschluss von Parteien und ihrer Vorfeldorganisationen sowie
- Klare Obergrenzen der eingesetzten finanziellen Mittel für eine BürgerInnenbefragung inklusive Offenlegung und volle Transparenz.
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